Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HV, XY, vertreten durch Mag. Karin Haimburger-Sommer, Sachwalterin , 9400 Wolfsberg, Bambergerstraße 4, vertreten durch Prof. Dr. Kurt Dellisch und Dr. Josef Kartusch, Rechtsanwälte, 9020 Klagenfurt, Villacher Ring 59, vom 17. August 2007 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.B., vertreten durch die StB, vom 4. Oktober 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur, vertreten durch Herrn A.M.i, vom 6. September 2002, betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren…
…erbringen kann, ist erst im Zuge der Veranlagung für 2009 hervorgekommen. Stimmt es, dass der Bw vor den Streitjahren über Jahre hinweg Steuererleichterungen allein auf Basis einer längst obsoleten Bescheinigung beansprucht und gewährt erhalten hat, so geschah dies nicht im Einklang mit der Rechtslage. Vor…
…Festgehalten wird weiters, dass alle bisherigen Vereinbarungen betreffend der genannten Tops damit obsolet sind. Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals aufgekündigt werden. Von seiten des Vermieters kann neben den Kündigungsgründen des MRG eine fristlose Kündigung…
…Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen von Handelsvertretern) verweist und daraus offenbar den Schluss zieht, dass die Ziffer 9 der Verordnung BGBl 382/2001 obsolet sei und daher davon auszugehen sei, dass das "Vertreterpauschale" vor allem die Vermittlung von Geschäften umfasse…
…da nicht durch Hinterlegung bei der Behörde ohne Zustellversuch zugestellt werden sollte und auch nicht wurde, ist daher obsolet. Dem Einwand des Bf., die Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten könne nicht zur Niederschrift erklärt werden kann ebenso wie dem Einwand der Zustellungsbevollmächtigte sei nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung…
…gegen die Vorjahresbescheide anhängigen Berufung gegeben sei, ist angesichts der mit der gg. Berufungsentscheidung erfolgten Zurücknahmeerklärung obsolet, weshalb diese Bescheide für endgültig zu erklären waren. Feststellung von Einkünften: Das Finanzamt hat hinsichtlich der Kommanditisten eine Mitunternehmerschaft verneint und mit den angefochtenen Erledigungen betreffend Feststellung gem. …
…geforderten Grenzen. Unabhängig davon sei festgehalten, dass im Feststellungsbescheid zum 1.1.2008 wirtschaftlichen Ertragsbedingungen und einer Betriebsgröße ausgegangen wurde, die durch die Neuberechnungen der Bodenschätzung obsolet sind. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2008 liegen nicht vor. Grundsteuermessbescheid 1. Jänner 2008…
…keine entsprechende Zeichungsbefugnis am Firmenkonto gehabt hat. Die Durchführung der beantragten Beweisaufnahmen zur Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto war, da diese Tatsache nicht strittig ist, somit obsolet. Da die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG die Nichtentrichtung der selbstbemessenen Abgaben spätestens am fünften Tag nach…
…Bedingung abgeschlossen worden, dass dieser nur nach Übernahme des auf der Liegenschaft einverleibten Kredites Gültigkeit habe. Das betreffende Kreditinstitut habe aber der Kreditübernahme nicht zugestimmt, weshalb der Kaufvertrag obsolet sei. Da seine Halbschwester den Großteil dieser Liegenschaft, nämlich B-LNr. 24 und B-LNr. 25…
…Benachteiligung der Bw nunmehr nicht auszuschließen sei, werde beantragt, dem angebrachten Rechtsmittel vollinhaltlich stattzugeben, den gegenständlichen Bescheid für obsolet zu erklären, diesen ersatzlos aufzuheben und dem seinerzeitigen Antrag vom 19. Dezember 2009 infolge Verjährung zur Gänze stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs…
…Einbringung dieser Abgaben nicht mehr möglich, sodass ein darauf gerichtetes Zahlungserleichterungsbegehren gegenstandslos geworden ist. Die Berufung war daher abzuweisen. Ein näheres Eingehen auf das weitere Berufungsvorbringen und die damit einhergehende Prüfung einer erheblichen Härte oder der Einbringlichkeit der Abgaben war somit obsolet. Wien, am 2…
…fristgerecht widersprochen worden sei und am 5. Oktober 2009 vor Entscheidung durch die erste Instanz die Entscheidung durch die zweite Instanz beantragt worden sei. Die Schätzung sei auch insofern obsolet, da 2009 das Jahr 2001 nicht mehr geprüft werden könne, die Betriebsprüfung nicht über fünf…
…19. Oktober 2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass die Beträge zu Recht bezogen worden seien. Die Begründung des Finanzamtes sei obsolet, da gegen die o. e. Berufungsentscheidung des UFS eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden sei und die Entscheidung des UFS Wien…
…ausschließlich zur Betreuung Unselbständiger befugt. Da das Bezirksgericht Traun die Berufungswerberin selbstverständlich als Vertretung zugelassen habe, sie die "Bitte" des Finanzamtes "um eine weitere schriftliche Vollmacht obsolet". Mit Bescheid vom 21.7.2009 lehnte das Finanzamt die Berufungswerberin gemäß § 84 Abs. 1 BAO "als Bevollmächtigte…
…Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2009 beauftragt, dieser habe für ihr Unternehmen die Quotenvereinbarung ab dem Jahr 2009 beantragt und infolgedessen sei die "vorzeitige Abberufung" (© Bw.) der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2009 obsolet. Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Zwangsstrafe (20. Oktober 2010) wurde…
…Weiterleitung des Mietvertrages an das Finanzamt mit Abschluss des Behördenverfahrens gekoppelt sei, ansonsten die Trennung in Absichtserklärung und Mietvertrag obsolet würde und etwas Anderes in der Zwischenzeit auch nicht schriftlich vereinbart worden sei. Kosten und auch der Mietvertrag könnten daher zum gegebenen Zeitpunkt nicht anerkannt…
…finanziellen Situation nicht mehr in der Lage sein werde, das Haus zu erhalten und nunmehr nach Y gezogen sei. Alle weiteren Argumente seien obsolet. Der Berufungsführer sei nie Verfügungsberechtigter der I AG oder der K AG gewesen. Das Angestelltenverhältnis sei beendet worden und verfüge der…
…die ihre Grenzen finde, wo vorliegende Beweismittel (Fahrtenbuch, Serviceauszug) durch eine nicht verifizierbare Parteienbehauptung als obsolet zu erklären seien. Weitere Überprüfungen der Fahrtstrecken hätten neue Differenzen mit den Fahrtenbucheintragungen hervorgebracht, welche allerdings durch den Großraum Graz aufgeklärt erschienen. Gleiches werde aufgrund der vorgebrachten Kundenbesuche auch…
…sei nicht nachvollziehbar. Wenn nicht aus dem Umstand der mehrjährigen Untätigkeit des Finanzamtes bei den Anträgen überhaupt davon auszugehen gewesen wäre, dass die Anträge obsolet geworden seien, hätte das Finanzamt die Anträge richtigerweise nach der Reihefolge der Anträge behandeln müssen. Der erste Antrag vom 30…