…sowohl für das objektive Tatbild der Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a und b FinStrG (Bewirken einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Pflicht §§ 21 UStG bzw. 76 EStG 1988) als auch für die subjektive Tatseite (zumindest bedingter Tatvorsatz hinsichtlich der Verletzungshandlung und Wissentlichkeit hinsichtlich der…
…der objektive und subjektive Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG zu verwirklichen versucht wurde. Nach ständiger Rechtsprechung der Höchstgerichte wird das die Umsatzsteuerverkürzung im Voranmeldungsstadium umfassende Finanzvergehen des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben…
…Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, daher sei mit Schuldspruch vorzugehen gewesen. Als mildernd wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit, als erschwerend keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 23. November 2012, in der vorgebracht wird, dass eine Abgabenhinterziehung nach…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige…
…habe der Bw. jedwedes finanzstrafrechtlich vorwerfbares Verhalten von sich gewiesen. Nach Zitieren der bezughabenden Gesetzesbestimmungen des Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem…
…Gesetz vorgegebenen Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem, im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der…
…Tz. 4 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 28. April 2009) besteht kein Verdacht, dass in diesem Umfang der objektive und subjektive Sachverhalt des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht wurde, sodass sich der strafrechtlich relevante Betrag auf € 7.735,63 reduziert. Das Finanzvergehen nach…
…1/2001, und der schriftlichen Stellungnahme des Bw. vom 24. Jänner 2002, in welcher er die objektive Tatseite bestätigt und die subjektive Tatseite insofern bestritten hat, als er nicht vorsätzlich, sondern höchstens fahrlässig gehandelt habe. Damit steht fest, dass der Bw. die objektiven Tatbestandsmerkmale des §…
… diesbezüglich war daher der (subjektive und objektive) Tatbestand der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG erfüllt. Die weiteren Einstellungen ergaben sich aus der Diktion der erstinstanzlichen Entscheidung, welche in ihrem Spruch den Umstand der bei der "X ." Handels GmbH vorliegenden abweichenden Wirtschaftsjahre nicht beachtet…
…die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aus Sicht des Berufungssenates zweifelsfrei erwiesen ist. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei…
…Rechtswidrigkeit liege auch darin vor, dass dem Bw. automatisch die relevante subjektive Tatseite aufgrund der Tatsache, dass die Belegsammlung unvollständig gewesen sei und Betriebsschätzungen stattgefunden hätten, abgeleitet werde. Dem Bw. werde vorgeworfen, er hätte vorsätzlich Abgabenhinterziehungen getätigt, obwohl hinsichtlich des geforderten Vorsatzes keine Feststellungen getroffen…
…gegenständlichen Fall jedoch zuvor eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und somit eine zu geringe Abgabenfestsetzung nicht erfolgte, ist der Spruchsenat zu Recht von einer versuchten Abgabenhinterziehung für die genannten Zeiträume ausgegangen. Auch im Bezug auf die subjektive Tatseite hat der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der festgestellten sehr…
…diesen Einkünfte nicht auseinandergesetzt hat und diese nicht erklärt hat, obwohl er Anhaltspunkte für eine steuerliche Relevanz dieser Einkünfte hatte. Die in der Beschwerdeschrift angesprochene Rechtsauskunft der X-Versicherung vom 27. Juni 2007 ist im Hinblick auf die subjektive Tatseite jedenfalls schon deshalb nicht von…
…Berufungsschrift zufolge nichts wusste. Der erkennende Berufungssenat hatte sich daher die subjektive Tatseite betreffend mit der Frage auseinander zu setzen, ob der Bw. wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend die spruchgegenständlichen Monate bewirkt hat. Bei Bejahung des Vorsatzes hinsichtlich dieses Tatbestandselementes wäre weiters zu prüfen…
…dass der Abgabenbehörde durch diese Versehen kein Schaden entstanden sei. Es fehle die subjektive Tatseite des M Es werde daher beantragt, den Beschuldigten "des Finanzvergehens der teils vollendeten und teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.5 FinStrG freizusprechen" [gemeint wohl: das diesbezüglich gegen ihn anhängige…
…die objektive, sondern auch auf die subjektive Tatseite in Wahrung der Grundsätze der Amtswegigkeit des Verfahrens und der materiellen Wahrheit ohne jede Einschränkung vorzunehmen (VwGH 27.2.2001, 98/13/0110). Dabei ist auch zu beachten, dass die Parteienrechte und -pflichten im Abgaben- und Finanzstrafverfahren…
…bei Voranmeldungen als Vorsatztäter abgestraft würden. Vorliegend sei für die Jahre ab 2008 erst am 28. Juni 2010 ein Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erklärt worden, da die Umsätze 2008 und 2009 jeweils weniger als 30.000,00 € betragen hätten. Die subjektive Tatseite…
…und auch der geständigen Verfahrenseinlassung des Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung, in welcher Abgabenhinterziehungen an Umsatzsteuern in objektiver noch in subjektiver Hinsicht eingestanden wurden, geht der erkennende Berufungssenat auch zweifelsfrei vom Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehungen…
…die subjektive Tatseite keineswegs erfüllt. Er sei kein Friseur und kein Buchhalter und insbesondere kein Unternehmer, der die steuerrechtlichen Vorschriften genau kenne. Dies habe sich leider herausgestellt bei der Beurteilung, ob er Kleinunternehmer sei oder nicht. Die für eine Bestrafung notwendige Sicherheit der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…
…da der Nachweis der objektiven Tatseite nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit erbracht werden konnte. Zudem wären insoweit auch Zweifel am Vorliegen der subjektiven Tatseite gegeben, handelt es sich doch bei der Frage der Ernsthaftigkeit und Fremdüblichkeit des Vorliegens eines Mietverhältnisses zwischen dem…