…als wären sie von einer Stelle ausgezahlt worden (siehe oben im Sachverhaltsteil). Mit diesem Vorbringen ist das Finanzamt im Recht: Mit dem Einkommen als Steuergegenstand (sachliche Steuerpflicht) will die Einkommensteuer die objektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erfassen. Die Feststellung der objektiven Leistungsfähigkeit ist zugleich die Frage…
…Mit dem Einkommen als Steuergegenstand will die Einkommensteuer die objektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erfassen. Die Feststellung der objektiven Leistungsfähigkeit ist zugleich die Frage, welches Einkommen zu Grunde zulegen ist und wie es zu besteuern ist (progressiver Steuertarif). Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist aus dem Gleichheitsgrundsatz ableitbar (Doralt,…
…Abs. 12 EStG 1988 zu subsumieren seien. Sie seien nicht Gegenstand einer Besteuerung. Es müsse auch auf die objektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen hingewiesen werden. Auch habe die VTH Geschäfte betrieben, die unter das Bankwesengesetz fielen und wäre diese daher zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet gewesen…
…Abs. 12 EStG 1988 zu subsumieren seien. Sie seien nicht Gegenstand einer Besteuerung. Es müsse auch auf die objektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen hingewiesen werden. Auch habe die VTH Geschäfte betrieben, die unter das Bankwesengesetz fielen und wäre diese daher zum Abzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet gewesen…
…Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht u.a. maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst. Danach unterliege der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/beruflichen) Erwerbsaufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip…
…Sachverhalt ist zwischen den Verfahrensparteien unstrittig und es bedarf daher diesbezüglich keiner weiteren Ausführungen. Rechtliche Würdigung: Die gesetzlichen Abzugstatbestände für Betriebsausgaben und Werbungskosten sind Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht ua. die maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst…
…Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht ua. maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemesse. Danach unterliege der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen / beruflichen) Erwerbsaufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip sei…
…Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht u.a. maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst. Danach unterliege der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/ beruflichen) Erwerbsaufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip…
…zum Ansatz gebracht. Nach Wiedergabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten der Bw. erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass der Bw als realitätsbezogener im Wirtschaftsleben stehender Person die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen…
…Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und dass es…
…Umsatzsteuererklärung 1997 eine zu geringe Abgabenfestsetzung an Umsatzsteuer (Bescheid vom 29. März 1999) in Höhe von € 1.228,53 herbeigeführt, sodass insoweit die objektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG zweifelsfrei erwiesen ist. Eine darüber hinaus gehende…
…Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. Zu den persönlichen Verhältnissen des Bw. und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird im Erkenntnis des Spruchsenates ausgeführt, er sei finanzstrafbehördlich unbescholten und es könnten nähere Feststellungen zu seinen persönlichen Verhältnissen mangels Angaben (mündlichen Verhandlung in…
…nicht vorangemeldet gewesen sei, welchen Umstand sie nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Der Schaden sei zwischenzeitig zur Gänze gutgemacht. Vor dem Spruchsenat habe die Bw. die objektive Tatseite zugestanden, jedoch die Wissentlichkeit bestritten. Dazu führt sie aus, dass zum Tatbild der…
…0183; 31.10.2000, 2000/15/0035), stellt die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente ab. Da somit nach der Intention des Gesetzgebers subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen sind, sondern ausschließlich zu prüfen ist…
…das Verhalten des Bw. erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild des § 34 Abs. 1 FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht, hätte er doch bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt, nämlich bei genauerer Betrachtung seines Einkommensnachweises erkennen können und müssen, dass in Frankreich keine Besteuerung erfolgt sei…
…hat der Bw. sein Berufungsbegehren dahingehend abgeändert, dass eine geständige Rechtfertigung zur objektiven Tatseite abgegeben wurde. Ergänzend brachte der Bw. durch seinen Verteidiger vor, bei der erstinstanzlichen Strafbemessung seien die die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. nicht berücksichtigt worden, der Spruchsenat habe…
…habe der Bw. jedwedes finanzstrafrechtlich vorwerfbares Verhalten von sich gewiesen. Nach Zitieren der bezughabenden Gesetzesbestimmungen des Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem…
…stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Beschuldigten, sein Geständnis und die…
…ist er darauf zu verweisen, dass er im Rahmen des gegenständlichen Berufungsverfahrens die Möglichkeit zur umfassenden Nutzung seiner diesbezüglichen Verfahrensrechte hatte und daher nunmehr insoweit nicht mehr beschwert sein kann. Zur objektiven Tatseite ist zunächst festzustellen, dass dem erstinstanzlichen Erkenntnis unter Schuldspruch a) hinsichtlich der…
…geführt würden. Mit Vorhalt vom 8. Juli 2008 wurden die Berufungswerber aufgefordert, ihre Einwendungen zur objektiven Tatseite hinsichtlich der Unrichtigkeit der Höhe der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben im Hinblick auf das Berufungsvorbringen, dass bei der Berechnung der Lohnabgaben der Umstand, dass die Löhne immer wieder um 1…