…dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nicht zu gewähren sei, weil der Gesellschaftsanteil innerhalb der vorgesehenen Fünfjahresfrist Gegenstand einer Umgründung war, bei der nicht alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung erfüllt wurden (Zweijahresfrist nach § 22 Abs. 4 UmgrStG). Die Berufung richtet sich ausschließlich gegen die…
…zu dem eine Bilanz (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) für den gesamten Betrieb des Einbringenden vorliegt. Voraussetzung für die Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern nach § 22 Abs. 3 UmgrStG ist, dass das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre…
… 22 Abs. 4 UmgrStG ist nicht dahingehend eingeengt, dass die Befreiung nur für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages entstehende Steuerschuld gelten würde. Durch den ausdrücklichen Verweis des § 22 Abs. 4 UmgrStG auf "Einbringungen nach § 12 UmgrStG " sind damit auch bei Einhaltung der 2…
…Die Umwandlung der Bareinlage in eine Sacheinlage ändert nichts daran, dass der gesellschaftsteuerbare Vorgang iSd § 2 Z. 1 KVG im Zeitpunkt der Eintragung der Bw. im Firmenbuch - also am 22. März 2006 - verwirklicht wurde. 7.4. Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem UmgrStG…
…mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, und wenn die unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen der prozentuellen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft unmittelbar oder mittelbar entsprechen. Gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG sind Einbringungen nach § 12 und dafür gewährte Gegenleistungen nach § 19 ua…
…Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. Gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG sind Einbringungen nach § 12 und dafür gewährte Gegenleistungen nach …
…und die daraus abgeleitete GesSt - vorbehaltlich der begehrten Anwendung der Befreiungsbestimmung nach § 22 Abs. 4 UmgrStG - , wie dies vom steuerlichen Vertreter auch konzidiert wurde, als den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Hinsichtlich der allein zur Beurteilung anstehenden Frage, was als Einbringungsvermögen anzusehen und ob darauf die zuletzt…
…findet die Befreiungsbestimmung des § 22 Abs 4 UmgrStG Anwendung. Es wird daher beantragt, den angefochtenen Bescheid zur Gänze aufzuheben" Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Z. 1 KVG unterliegt der Gesellschaftsteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Nach…
…eingebracht. § 22 (4) UmgrStG normiert, dass Einbringungen nach § 12 UmgrStG von den Kapitalverkehrsteuern befreit sind, wenn das einzubringende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als 2 Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht. Um die Vorrausetzungen der oa. Befreiung zu überprüfen, ist es notwendig…
…durch die Unverzinslichkeit keine Gegenleistung gegenüber. Der Wert der Gesellschaftsrechte hat sich dadurch nicht nur objektiv erhöht, da sich die Gesellschaft das Entgelt für die Nutzung erspart. Die Befreiung gem. § 22 Abs. 4 UmgrStG kommt hier nicht zur Anwendung, weil diese Befreiung nur Einbringungen nach…
…durch die Unverzinslichkeit keine Gegenleistung gegenüber. Der Wert der Gesellschaftsrechte hat sich dadurch nicht nur objektiv erhöht, da sich die Gesellschaft das Entgelt für die Nutzung erspart. Die Befreiung gem. § 22 Abs. 4 UmgrStG kommt hier nicht zur Anwendung, weil diese Befreiung nur Einbringungen nach…
…begründet worden. Diese wären aber ebensowenig wie die Sacheinlage selbst Sache des angefochtenen Bescheides. Im Übrigen ist zu bemerken, dass lt. Aktenlage seitens des FAG für die Sacheinlage und die dafür gewährte Gegenleistung nach § 19 UmgrStG die Befreiung nach § 22 Abs. 4 UmgrStG zuerkannt wurde…
…mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, und wenn die unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen der prozentuellen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft unmittelbar oder mittelbar entsprechen. Gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG sind Einbringungen nach § 12 und dafür gewährte Gegenleistungen nach § 19 ua…
…Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Zum Vermögen nach Abs. 2 gehören ua. Mitunternehmeranteile. Übernehmende Körperschaften können ua. unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sein (Abs. 3) Auf Einbringungen sind die §§ 13 bis 22 anzuwenden (Abs. 4). Einbringungsstichtag ist gemäß § 13 Abs. 1 UmgrStG der Tag, zu dem das Vermögen…
… 22 Abs. 4 UmgrStG ist nicht dahingehend eingeengt, dass die Befreiung nur für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages entstehende Steuerschuld gelten würde. Durch den ausdrücklichen Verweis des § 22 Abs. 4 UmgrStG auf "Einbringungen nach § 12 UmgrStG " sind damit auch bei Einhaltung der 2…
…4.000,-- abzüglich gesetzlicher Sozialversicherung, netto somit ATS 3.314,-- im Jahre 2000 keine tatsächliche Entlohnung der Tätigkeit darstellen würden. Eine geringe Vergütung über der Geringfügigkeitsgrenze 1999 sei deshalb vereinbart worden, damit im Sinne der Sozialversicherung ein Angestelltenverhältnis nach ASVG vorliege und dadurch die Befreiung…
…das Zivilrecht gesellschaftsteuerrechtlich die Zahlungen in Erfüllung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Einbringung angesehen, würde dies zu einem Widerspruch mit der in § 22 Abs. 4 UmgrStG vorgesehenen Gesellschaftsteuerbefreiung für Einbringungen nach § 12 UmgrStG führen, da § 12 UmgrStG auch § 19 UmgrStG als tatbestandvoraussetzend nennt…
…1 UmgrStG verweist auch auf § 14, nach dessen Abs. 2 die Einkünfte des Einbringenden so zu ermitteln sind, "als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre." Als lex specialis geht diese Regelung dem allgemeinen steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot vor (Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht, 4…
…§ 22 Abs. 3 und 4, des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) in Anspruch genommen. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Nachschau gelangte der Prüfer zur Auffassung, die zum 20. November 1998 rückwirkende Einbringung der Kapitalanteile an der O-GmbH in die Bw. würde auch das zum 1. April 1998 rückwirkend…
…nicht jedoch die Schaffung plangemäß nicht einmal ein Jahr existierender Kapitalgesellschaften (hier SPK-F-AG) stimulieren. Nach Ansicht der Berufungsbehörde würde die Zuerkennung der Befreiung von der hier strittigen BUSt nicht nur dem eindeutigen Wortlaut, sondern auch dem Sinn des § 6 Abs. 4 UmgrStG und…