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UFSW RV/1337-W/07Kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund, wenn Spruch des wiederaufzunehmenden Bescheides nicht zu ändern ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…wenn die Amtspartei davon ausgegangen ist, dass der Bw von diesem Brief erst am 5.7.2004 Kenntnis erlangt hat und dieser Brief tatsächlich ein novum repertum darstellt. Im Übrigen hat der Bw bislang noch keinen Nachweis erbracht, tatsächlich ein Medizinstudium - wie in diesem Brief…

UFSW RV/1449-W/10Mantelkauf, Umsatzsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen, Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2013Teil 2/2

…die Wiederaufnahmebescheide erweist sich aus folgenden Gründen als verfehlt: II.1. Körperschaftsteuer 2004, 2005: Novum repertum: Bestimmte Tatsachen und Umstände, wie der wasserrechtliche Maßnahmenbescheid und sämtliche oben genannten Verträge waren noch nicht Bestandteil des Steueraktes der Bw, als das zuständige Behördenorgan die ursprünglichen Sachbescheide erließ…

UFSW RV/2306-W/121. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Neuhervorkommen von Tatsachen oder Umständen (Aufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…Wenn die Schließung der dislozierten Filialen von vornherein ungeeignet war, eine Verbesserung der Ertragslage im verbleibenden Standort herbeizuführen (wofür einiges spricht), so stellt dies jedenfalls kein novum repertum dar, sondern mag ein betriebswirtschaftliches Argument dafür sein, dass der Betrieb bereits vor dem ersten Streitjahr 2005…

UFSW RV/2191-W/09Rechtmäßigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme; Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…der Erlassung des Einkommensteuerbescheides des Bw. (am 7. Mai 2007) existente Tatsache dar (der Lohnzettel der Ehegattin war dem Finanzamt bereits übermittelt worden), die, wenn auch aus Verschulden der Behörde, erst später hervorkam (novum repertum, vgl. Ritz, § 303 Tz 13). Diese Tatsache ist ein Sachverhaltselement…

UFSL RV/0202-L/07ad A) Wenn anlässlich der BP Einigung erzielt wird und i.d.F. auf die Abhaltung einer Schlussbesprechung verzichtet wird, entfaltet der erstellte Prüfbericht keine Bescheidwirkung. ad B) Wenn das Rechenwerk seiner Art nach untauglich ist und der Säumniszuschlag es nicht in dem Maß sanieren konnte, dass einzelne nicht erfasste Buchungen nachgeholt wurden, so ist ein Verlustvortrag unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…ausgeführt, dass die "vom Finanzamt behaupteten Buchhaltungsmängel in Form des Fehlens von Grundaufzeichnungen, aus denen die Tageslosungen abgeleitet worden seien und andere Beanstandungen kein novum productum sondern ein novum repertum" darstellen. Der Betriebsprüfer sei ein Organ des Finanzamtes und sei es im Außenverhältnis unbedeutend, welche…

UFSL RV/0414-L/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bei einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung; vorzeitige Einstellung einer Vermietungstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…nova reperta) wieder aufgenommen werden könne und in Fällen der nach Bescheiderlassung neu entstandener Tatsachen eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig sei. Im gegenständlichen Fall sei die Vermietungsabsicht nach erfolgter Renovierung der Wohnung im Jahr 2004 aufgegeben worden. Dabei handle es sich um ein novum…

UFSW RV/0165-W/09Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Grundlagenbescheid ist kein Umstand der unter den Neuerungstatbestand des § 303 Abs.1 lit.b BAO fällt. Diese Tatsache stellt ein novum productum - eine nach Erlassung des abgeleiteten Bescheides neu entstandene Tatsache - dar und ist daher im Sinne des gestellten Antrages kein tauglicher Wiederaufnahmegrund.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder…

UFSW RV/3160-W/08Ein nach Abschluss des Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…2007 handle es sich um ein Beweismittel, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken müsse. Rechtlich folgt daraus: Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Wiederaufnahmeantrag nach der genannten Bestimmung…

UFSW RV/0444-W/05Neu geschaffener Computerausdruck kein tauglicher Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (Ritz 2, BAO-Kommentar, § 303, Tz 11 bis 13 und die dort angeführte Judikatur). Der im Wiederaufnahmeantrag angeführte Computerausdruck vom 18.11.2002 ist als novum productum zu beurteilen, denn…

UFSW RV/0176-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als taugliche Wiederaufnahmegründe im Sinne des Neuerungstatbestandes gemäß § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als taugliche Wiederaufnahmegründe im Sinne des Neuerungstatbestandes gemäß § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/3297-W/08Antrag auf Wiederaufnahme der ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder…

UFSL RV/0742-L/091. Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens 2. Erheblichkeit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012Teil 2/2

In der gegenständlichen Berufung brachte der Bw. vor, die Rechtsansicht der Behörde, dass ein "novum productum" vorliege, sei jedoch durch das Gesetz bzw. Rechtsprechung nicht gedeckt; es sei nämlich zu beachten, dass § 303 Abs. 1 lit. b BAO zwei sich eigenständige zu beurteilende, jeweils für…

UFSW RV/2970-W/13Wiederaufnahme von Amts wegen ohne Heranziehung eines Neuerungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2013

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Als Tatsachen oder Beweismittel für eine Wiederaufnahme in Betracht kommende Umstände sind nur solche, die sich vor Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens ereignet haben ("nova reperta"), nicht aber solche, die später entstanden sind ("nova producta")…

UFSG RV/0084-G/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel…

UFSG RV/0083-G/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel…

UFSG RV/0059-G/09Zurückweisung eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2013

…die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel…

UFSL RV/1287-L/10Zurückweisung eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2012

…das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta), kommen als tauglicher Wiederaufnahmsgrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides…

UFSL RV/0362-L/10Zurückweisung eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta), kommen als tauglicher Wiederaufnahmsgrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides…

UFSL RV/0361-L/10Zurückweisung eines verspäteten Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta), kommen als tauglicher Wiederaufnahmsgrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides…