…das Fahrzeug um den Restwert angekauft worden und befinde sich nunmehr im Betriebsvermögen der deutschen Betriebsstätte. Nach Auffassung der Außenprüfung sei der PKW BMW X5D mit dem Kennzeichen ABC in Österreich normverbrauchsabgabepflichtig. Ebenso sei die Kraftfahrzeugsteuer für dieses Fahrzeug in Österreich zu entrichten. Die Feststellungen…
…in Austria befinde sich ein PKW Mercedes Benz A 170. Der PKW BMW X5d, xyz, sei in Österreich normverbrauchsabgabepflichtig. Bei Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland werde ein dauernder Standort des KFZ im Inland vermutet. Diese Vermutung erlaube allerdings einen Gegenbeweis durch den Einbringer…
…sei das Fahrzeug um den Restwert angekauft worden und befinde sich nunmehr im Betriebsvermögen der deutschen Betriebsstätte. Nach Auffassung der Außenprüfung sei der PKW F mit dem Kennzeichen BGL in Österreich normverbrauchsabgabepflichtig. Ebenso sei die Kraftfahrzeugsteuer für dieses Fahrzeug in Österreich zu entrichten. Prüfungsabschluss: Wiederaufnahme…
…gemäß § 1 Abs. Z 3 letzter Satz NoVAG normverbrauchsabgabepflichtig ist. Das Finanzamt setzte mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 11. April 2004 für den Kalendermonat Februar 2003 die NoVA mit 7.986,20 € (Bemessungsgrundlage 49.913,79 €) gegenüber der Bw fest. Zur Begründung…
…Laderaumtüren dürfe das Fahrzeug nur dann aufweisen, wenn es eine untere Laderaumlänge von grundsätzlich mindestens 1.500 mm aufweise. Für die Abgrenzung zwischen normverbrauchsabgabepflichtigem Pkw und (nicht normverbrauchsabgabepflichtigem) Lkw sei ausschließlich die zolltarifarische Einordnung im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Allgemein könne davon ausgegangen werden: Zwar…
…1 FinStrG begangen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die aus Anlass einer abgabenrechtlichen Prüfung beim Beschuldigten getroffenen Feststellungen verwiesen, denen zufolge für ein im März 2007 importiertes normverbrauchsabgabepflichtiges Fahrzeug die genannte Abgabe weder berechnet noch abgeführt worden sei. Ein subjektiver Tatverdacht in Richtung …
…im Bundesgebiet zumindest für den Zeitraum 4. Mai 2011 bis 6. März 2012 nachgewiesen. Sämtliche Aufforderungen der Finanzbehörde zur Vorlage von Unterlagen betreffend der Feststellung der Normverbrauchsabgabepflicht seien vom Bw. mit der Begründung negiert worden, dass er nicht der Eigentümer des Fahrzeuges wäre. Der im …
…?" liege im Akt auf. Offensichtlich habe das Finanzamt zwei Jahre nach den strittigen Lieferungen nicht gewusst, ob (die Lieferung) normverbrauchsabgabepflichtig oder -frei (sei)). Im Jahr 2003 oder 2004 gebe angeblich das Finanzamt ... - wie im Sachverhalt erwähnt - eine schriftliche Rechtsauskunft, dass ein mit Gitter umgebauter Volvo…
…da das Fahrzeug im Zuge der Übersiedlung des Berufungswerbers in das Inland eingebracht worden und bereits seit 1. Juli 2005 normverbrauchsabgabepflichtig gewesen sei. Mit Schreiben vom 15. Februar 2008 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Vorlage der Berufung gegen die Bescheide betreffend Normverbrauchsabgabe und Verspätungszuschlag…
…in der Berufungsvorentscheidung ein Verspätungszuschlag von 2%). Bezüglich der Normverbrauchsabgabe führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, die Normverbrauchsabgabepflicht ergebe sich ausschließlich aus der zolltarifarischen Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Personenkraftwagen der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur. Die ausnahmsweise Einstufung eines derartigen Fahrzeuges als Lastkraftwagen setze voraus…
… 1 NoVAG 1991 verwirklicht. Da im vorliegenden Fall die mit Kaufvertrag vom 16. September 2009 veräußerten Fahrzeuge als einer NoVA-Vergütung unmittelbar vorangegangenen Vorgänge keine normverbrauchsabgabepflichtige Tatbestände verwirklicht haben, besteht keine Berechtigung zu einer Vergütung der Normverbrauchsabgabe. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien…
…gegenständliche Fahrzeug mit einem Kraftfahrzeugkennzeichen mit WD-Kennung (Diplomatisches Korps in Wien) ausgestattet gewesen. Bis zur Zulassung des gegenständlichen Fahrzeuges durch den Bw. sei mangels Vorliegen eines normverbrauchsabgabepflichtigen Tatbestandes keine Normverbrauchsabgabe entrichtet worden. Deshalb treffe den Bw. als nichtprivilegierten Käufer aufgrund der erstmaligen Zulassung gemäß …
…Rechnungsnummer F2201111, auch keine Normverbrauchsabgabe, sondern lediglich der Bruttopreis und die aus diesem herausgerechnete Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies zeigt, dass auch der Fahrzeughändler selbst den Verkauf an den Berufungswerber nicht als normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgang ansah. Erst in einer zweiten Rechnung vom 17. September 2007, Rechnungsnummer F2201121, also…
…werde. Im Berufungsschriftsatz wird ausgeführt, dass ein Wegfall des begünstigten Verwendungszweckes, der nach § 1 Z 4 NoVAG eine Normverbrauchsabgabepflicht auslöse, nur durch eine Veräußerung, einen (Entnahme)Eigenverbrauch des PKW oder eine Änderung der begünstigten Nutzung bewirkt werden könne. Die Bw. habe den PKW jedoch weder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Steuerberaterin, vom 28. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 23. April 2008 über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die…
…Juli 1999) Normverbrauchsabgabepflicht für im Inland verwendete ausländische Kraftfahrzeuge bestehe, wenn sie im Inland zuzulassen wären. Auf § 82 Abs. 8 des Kraftfahrgesetzes sei zu verweisen. Der Haupt-/Familienwohnsitz bzw. Sitz des Zulassungsbesitzers befinde sich in Österreich, weshalb Zulassungspflicht in Österreich und damit Normverbrauchsabgabepflicht für das…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuerfestsetzung für den Monat April 2001 sowie Verspätungszuschläge entschieden: Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Kalendermonat April 2001 wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Anschrift, vom 15. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch HR Dr. Walter Dax, vom 16. Jänner 2008 betreffend Kraftfahrzeug - Steuer für die Zeiträume 10-12/2004, 1-12/2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, Anschrift-Inland, vom 18. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land jeweils vom 19. August 2008, a) StNr.2 betreffend Normverbrauchsabgabe 12/2005, b) StNr.1 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2006, c) StNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AAA, vertreten durch BBB vom 28. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch CCC, vom 29. August 2007 betreffend Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum Juli 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…