…und klar zum Ausdruck, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn auch nur eine einzige von sämtlichen, innerhalb eines Monats durchgeführten Fahrten des jeweiligen Fahrzeuges für nichtbegünstigte Zwecke erfolgt. Daraus folgt der gesetzliche Auftrag an den Steuerpflichtigen, vorsorgend dementsprechende Aufzeichnungen zu führen, welche die geforderte…
…Auf Grund des festgestellten Sachverhaltes könne davon ausgegangen werden, dass mit der Gründung der GmbH und auf Grund der tatsächlichen Geschäftsführung nicht ausschließlich begünstigte, sondern auch nichtbegünstigte eigennützige Zwecke und Interessen verfolgt würden, weshalb die Begünstigungen des § 34 BAO nicht zum Tragen kämen und die…
…der Umstand, dass die "Hochwasserhilfe NÖ 2009" nicht in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen und Inhaber von Spendenbegünstigungsbescheiden sind oder waren, aufscheint (siehe Liste der begünstigten Spendenempfänger, https…
…Unterstützung von bedürftigen Studenten) als auch nicht begünstigte Zwecke (Unterstützung von Begünstigten laut Zusatzurkunde § 4 lit. a bis c) genannt. Die Unterstützung von nicht hilfsbedürftigen Personen stelle keinen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zweck dar. Weiters fehle im Stiftungsbrief der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht sowie eine den Gemeinnützigkeitsbestimmungen…
…gebildet hat, später für nicht begünstigte Zwecke verwendet wird....§ 41 Abs. 2 BAO konkretisiert nun, wann eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z 5 BAO vorliegt. Eine Körperschaft kann eine Abgabenbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nur dann beanspruchen, wenn…
…anderem Folgendes festgehalten (Es werden nur die entscheidungsrelevanten Passagen wieder gegeben.): "... II Gesellschaftszweck/Grundsätze/Gemeinnützigkeit 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar die in Ziffer 2. umschriebenen gemeinnützigen Zwecke im Sinne der § 34 ff BAO und hat demgemäß ihre tatsächliche Geschäftsführung danach auszurichten. Sie ist…
…schon allein auf Grund der Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage geklärt werden kann, ob Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind. Werden in den Statuten auch nicht begünstigte Mittel zur Zweckverfolgung angeführt, muss eindeutig zum Ausdruck kommen, dass es sich hiebei um völlig untergeordnete Nebenzwecke handelt (VwGH…
…vagen Angaben nicht ausgeschlossen werden kann, führt das schnell dazu, dass selbst ein Ausmaß von 20% für nicht begünstigte Zwecke überschritten wird. Diese Tatsache wiegt deshalb so stark, als die begünstigte Nutzung nicht als einwandfrei nachgewiesen angesehen werden kann. Bei der vom Berufungswerber gewählten Form…
…Zwecks genügen, wäre die Ziffer 5 des § 39 BAO überflüssig, denn diese ergäbe sich schon aus der Ziffer 1. Die Bestimmung des § 39 Z 5 BAO will verhindern, dass Vermögen, das sich auf Grund und mit Hilfe von Steuerbegünstigungen gebildet hat, später für nicht begünstigte…
…wesentlicher Teil der Zweckverfolgung des Bw. auch an die Förderung der Wirtschaft, die aber jedenfalls nicht als begünstigt beurteilt werden kann. § 39 Z 1 BAO verlangt aber für die Zuerkennung abgabenrechtlicher Begünstigungen eine - nahezu - ausschließliche Verfolgung eines eindeutig begünstigten Zweckes; nicht begünstigte Zwecke dürfen somit…
…5 BAO soll somit verhindern, dass Vermögen, das sich auf Grund und mit Hilfe von Steuerbegünstigungen gebildet und erhöht hat, später - ohne dass daraus eine Steuerpflicht entstünde - für nicht begünstigte Zwecke herangezogen wird (Grundsatz der Vermögensbindung; vgl. etwa VwGH 29.7.2010, 2007/15/0137…
…nach sei eine betriebsbezogene Betrachtung anzustellen, wobei der Betriebsinhaber (Konzessionär) die Verantwortung trage, dass steuerfrei bezogener Alkohol nur für begünstigte Zwecke (Arzneimittelherstellung) verwendet werde. Im Zuge des streitgegenständlichen Zusammenschlusses habe lediglich eine GmbH eine Geldeinlage in den Apothekenbetrieb geleistet, dadurch habe sich am betrieblichen Charakter…
…für nicht begünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Zweckwidmung des Vermögens hat gemäß § 41 Abs. 2 BAO in der Rechtsgrundlage der Körperschaft zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 39 Tz 9). Eine Körperschaft kann somit die Befreiung von der Körperschaftsteuer wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nur…
…Die Besteuerung der Vereine10, Tz D049 mwN.), sondern enthielten auch andere - jedenfalls nicht begünstigte - Elemente (Gastronomie). Sie können daher gleichfalls nicht als ausschließliche Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks iSd. § 39 Z 1 BAO beurteilt werden und stehen ebenfalls der Zuerkennung abgabenrechtlicher Begünstigungen entgegen. (29) Die Veranstaltungen…
…Werden in der Satzung neben begünstigten Zwecken auch nicht begünstigte Zwecke angeführt, muss klar zum Ausdruck kommen, dass es sich bei Letzteren um völlig untergeordnete Nebenzwecke und nicht um gleichrangige Vereinszwecke handelt. Die Anführung nicht begünstigter Zwecke in der Satzung ist also nur dann nicht…
…Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung aufstellt. Aus den Vereinsstatuten muss ersichtlich sein, dass ein oder mehrere begünstigte Zwecke gefördert werden. Werden in der Satzung neben begünstigten auch nicht begünstigte Zwecke aufgezählt, muss in dieser…
…genommen wird. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass diese Formulierung auch nicht klar und deutlich den Spielraum der Vermögensübertragung begrenzt, sodass eine Übertragung auf nicht begünstigte Körperschaften oder für nicht begünstigte Zwecke nicht ausgeschlossen ist (siehe Stoll, BAO-Kommentar, Seite 478 und VwGH 13. 10…
… 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG) in einen steuerpflichtigen und in einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, dh. in Bezug auf…
… 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG) in einen steuerpflichtigen und in einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, dh. in Bezug auf…
…Faktors an, dass im Fall einer Veräußerung des Gebäudes - und nicht im Fall der Veräußerung des Betriebes - das Gebäude zu jeglichen gewerblichen, wie auch privaten Zwecken weiter genutzt werden könnte und somit für diese Technik ein getrennter Wert angesetzt werden würde. Dies deshalb, weil ein…