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UFSW RV/1685-W/12Frist für Antragsveranlagung nicht verlängerbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…da die Frist gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 zu den nicht verlängerbaren Fristen gehört." Die von Ihnen angeführten Gründe ändern nichts daran, dass die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 verspätet beim Finanzamt eingebracht wurde. Es war spruchgemäß zu entscheiden." Dagegen…

UFSI FSRV/0011-I/07Zurückweisung einer Beschwerde im Finanzstrafverfahren als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.04.2007

…des § 245 Abs. 3 BAO, wonach die Berufungsfrist im Abgabenverfahren unter den dort umschriebenen Voraussetzungen verlängert werden kann, ist im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Die einmonatige Beschwerdefrist nach dem Finanzstrafgesetz ist demnach eine nicht verlängerbare Fallfrist (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, Band 2, Rz. 3 zu…

UFSW RV/1810-W/08Mängelbehebungsverfahren bei nicht ausgefüllten Formularen (Steuererklärung); Ersuchen um Fristerstreckung zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen ist kein Fristverlängerungsantrag für die Einreichung der Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

… 134 Abs. 2 BAO verlängerbar sei. Allerdings sei nach dem der genannten Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt ein solcher Antrag nicht gestellt worden, wohingegen im berufungsgegenständlichen Verfahren im Antrag vom Dezember 2007 eine solche Fristverlängerung beantragt worden sei. Die Vertreterin des Finanzamtes verwies auf das…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…2004, eingelangt beim Finanzamt am 5. November 2007, unbestritten nach Ablauf der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Antragsfrist beim Finanzamt eingegangen. In einem Begleitschreiben zu den Anträgen wurde seitens der Bw. vorsorglich die Wiedereinsetzung des Verfahrens unter Hinweis auf das günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs. 1…

UFSW RV/3299-W/08Wiederaufnahmeantrag ESt wegen nicht rechtswirksam erlassenem Grundlagenbescheid nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f…

UFSL RV/0334-L/06Rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe für nicht mehr als fünf Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Bei der im zitierten § 10 FLAG 1967 enthaltenen Limitierung der rückwirkenden Beihilfengewährung mit fünf Jahren handelt es sich unbestreitbar um eine derartige nicht verlängerbare Frist, sodass das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe nur für einen Zeitraum…

UFSW RV/2961-W/08Zurückweisung eines 2008 gestellten Wiederaufnahmeantrages für Einkommensteuer 1989 auf Grund eines nicht wirksam gewordenen Feststellungsbescheides gem. § 188 BAO wegen verspäteter Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO3, § 304, Tz 5 mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag vom 14.07.2008 ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, …

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, einzubringen (§ 303 Abs. 2 BAO). Diese Frist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Sie ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10…

UFSW RV/0808-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, einzubringen (§ 303 Abs. 2 BAO). Diese Frist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen. Sie ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10…

UFSW RV/4115-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO³, § 304, Tz 5, mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag vom 2. Juli 2008 ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…

UFSW RV/4114-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO3, § 304, Tz 5 mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag vom 21. Juli 2008 ist ausschlaggebend, das dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…

UFSW RV/3596-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO3, § 304, Tz 5 mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag vom 17.7.2008 ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…

UFSW RV/2870-W/08Eine (beantragte) Wiederaufnahme des Verfahrens ist nach Eintritt der Verjährung unter Berücksichtigung von § 304 BAO nicht mehr möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO (Ritz, BAO3, § 304, Tz 5 mwN). Für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag vom 16.07.2008 ist ausschlaggebend, dass dieser nicht vor Eintritt der absoluten Verjährung…

UFSW RV/1168-W/09Wiederaufnahmeantrag betreffend ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009

…nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO³, § 303, Tz 27f unter Verweis auf VwGH 3.10..1984, 83/13/0067). Der Berufungswerber hat sich dabei auch die Kenntnis seines Vertreters zuzurechnen lassen. Er hat gegenüber der Abgabenbehörde nämlich nicht…

UFSW RV/3444-W/08Wiederaufnahmeantrag betreffend ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen und ist nicht verlängerbar (Ritz, BAO3, § 303 Tz 27f…

UFSL FSRV/0084-L/03Ein für die Rechtmäßigkeit eines Einleitungsbescheides ausreichender Tatverdacht liegt vor, wenn Einkünfte nicht innerhalb der Frist des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG offen gelegt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.02.2005

…erstatten. Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar. Der Bf wäre, nachdem er zumindest seit dem Jahr 1996 ausnahmslos Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erklärt hatte und steuerlich in der Arbeitnehmerveranlagung geführt worden war, zu dieser Meldung verpflichtet gewesen. Eine derartige Meldung ist allerdings nicht aktenkundig. Gemäß…

UFSW FSRV/0047-W/05Beschwerde nach Ablauf der RM-Frist ist als verspätet zu betrachten, wenn auch zunächst (fristgerecht) von einem nicht aktiv legitimierten Verteidiger eine Beschwerde eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.06.2005

…nicht aber eine andere Person erheben kann. Wenn der Verteidiger nunmehr die Ansicht vertritt, sein als Ergänzung und Nachreichung der Begründung der Beschwerde bezeichneter Schriftsatz könne die Rechtsmittelfrist des § 150 Abs. 2 FinStrG verlängern, übersieht er, dass derartige Fristen nicht verlängerbar sind und ein befugter…

UFSL FSRV/0084-L/07Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Einleitungsbeschwerde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.04.2008

…im Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Da eine dem § 245 Abs. 3 BAO (Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. Hemmung des Fristenlaufes durch einen entsprechenden Antrag) vergleichbare ausdrückliche Vorschrift über die Verlängerbarkeit der gesetzlichen Rechtsmittelfrist im Abgabenstrafverfahren nicht vorgesehen ist…

UFSW RV/1816-W/10Zurückweisung von Anträgen auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen waren (die gesetzlichen Fristen der §§ 40, 41 Abs. 2 EStG 1988 sind nicht verlängerbar). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei den Antragsfristen der §§ 40 , 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um Fallfristen (Ausschlussfristen, Präklusivfristen)…