…und nicht steuerbaren Einnahmen - im gegenständlichen Verfahren die künftigen Einkünfte des Berufungswerbers in Deutschland -, hat der Gesetzgeber durch den Regelungsinhalt des § 20 Abs. 2 EStG 1988 in diesem Zusammenhang auf das Erfordernis eines "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges" abgestellt. Dieser Begriff des "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges" ist nicht…
…ist im vorliegenden Fall, ob es sich bei dem Entgelt für die Überlassung einer Information um einkommensteuerpflichtige Einkünfte - konkret um Einkünfte aus Leistungen im Sinne von § 29 Z 3 EStG 1988 - oder um nicht steuerbare Einkünfte handelt. a) Sachverhaltsebene: Zur Beurteilung, ob die vom Bw…
…habe das Finanzamt den Bescheid vorläufig erlassen, ohne die Gründe für die Vorläufigkeit formal darzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass es sich um nicht steuerbare Einkünfte aus Liebhaberei handelt. Strittig ist somit allein, ob hinsichtlich des bekämpften Bescheides für…
…gemäß §§ 198, 201 ASVG seien steuerfrei bzw. nicht steuerbare Einkünfte. Der Berechnungsmodus für den Zuschuss sei dabei irrelevant. In der abweislichen Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt ergänzend aus, dass Grundlage für die Berechnung des Zuschusses seitens der AUVA der Lohnaufwand zuzüglich Lohnnebenkosten für den vom Bw…
…der dortigen Kennzahl 803 eine Avalprovision aufgenommen worden sei, obwohl er die Ansicht vertrete, dass es sich dabei um nicht steuerbare Einkünfte handle. Mit 5. März 2010 erließ das Finanzamt einen "Einkommensteuerbescheid 2010" und sprach aus, dass die Einkommensteuer für das Jahr 2010 mit EUR…
…und die korrespondierenden Arbeitgeberbeiträge nicht steuerbare Einkünfte dar. Und andererseits wurden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge aufgrund der dargelegten ausländischen und der inländischen Rechtslage bisher steuerlich voll zum Abzug zugelassen bzw steuerlich nicht erfasst. (Anderes wird vom Bw auch nicht behauptet und wäre…
…nicht steuerbare Einkünfte dar. Andererseits wurden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge aufgrund der dargelegten aus- und inländischen Rechtslage nach in der bisherigen Praxis gepflogenem Usus steuerlich voll zum Abzug zugelassen bzw. nicht erfasst. Ein Auseinanderklaffen zwischen Gesetzeslage und faktischen Gegebenheiten ist daher nicht…
…der verpflichtenden beruflichen Vorsorge Werbungskosten und die korrespondierenden Arbeitgeberbeiträge nicht steuerbare Einkünfte dar. Andererseits wurden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge aufgrund der dargelegten aus- und inländischen Rechtslage bisher steuerlich voll zum Abzug zugelassen bzw. nicht erfasst (Gegenteiliges wurde auch im Streitfall nicht behauptet)…
…nicht steuerbare Einkünfte dar. Andererseits wurden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge aufgrund der dargelegten aus- und inländischen Rechtslage nach in der bisherigen Praxis gepflogenem Usus steuerlich voll zum Abzug zugelassen bzw. nicht erfasst. Ein Auseinanderklaffen zwischen Gesetzeslage und faktischen Gegebenheiten ist daher nicht…
…der verpflichtenden beruflichen Vorsorge Werbungskosten und die korrespondierenden Arbeitgeberbeiträge nicht steuerbare Einkünfte dar. Andererseits wurden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge aufgrund der dargelegten aus- und inländischen Rechtslage bisher steuerlich voll zum Abzug zugelassen bzw. nicht erfasst (Gegenteiliges wurde auch im Streitfall nicht behauptet)…
…der Zwischenzeit gehört, dass im Zusammenhang mit der Höherversicherung in der Sozialversicherung die entsprechenden Einkünfte als nicht steuerbar beurteilt worden seien. Da in seinem Fall eventuell eine vergleichbare Ausgangslage vorliege, könnten seine Einkünfte aus Deutschland ebenfalls als nicht steuerbar zu beurteilen sein. Im Sinne einer…
…einer Avalprovision zu dieser Einkunftsart nicht zu finden (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, Band II, Stand 1.7.1999, Tz. 36 zu § 29). Da somit keine Zuordnung zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten möglich sei, handle es sich bei der unterstellten Avalprovision um "nicht steuerbare" Einkünfte der Privatsphäre der…
…Bw. als Arbeitgeberbeiträge, somit als nicht steuerbare Leistungen im Sinne des § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 behandelt wurden. Nach der Auffassung des Prüfers handle es sich um Vorteile aus dem Dienstverhältnis und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen würden…
…Ing. PW an die Pensionskasse entrichtet hat, nicht steuerbare Leistungen am Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG 1988 sind oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Lohnsteuerabzug (DB,DZ) unterliegen. Dipl. Ing. PW ist seit 1989 bei der Bw beschäftigt. Mit Beschluss der…
…des Unabhängigen Finanzsenates sowie nach der herrschenden Lehre darf ein Arbeitgeber Reisekosten, die er seinen Arbeitnehmern erstattet, im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit für das…
…noch nicht geleisteten ATS 250.000.- der Umsatzsteuer zu unterziehen. Der am 19.12.1996 an den Bw. geleistete Betrag von ATS 250.000.-stellt -wie vorhin dargelegt- eine Kaution dar. Kautionen, die lediglich der Absicherung von Zahlungsausfällen dienen, sind USt- rechtlich unbeachtlich (nicht steuerbar…
…des Gesamtkaufpreises erhielt. Da er nicht Eigentümer der Liegenschaft X war und die Zahlung des anteiligen Kaufpreises aus Anlass der von ihm zugelassenen Veräußerung entrichtet wurde, ist ein innerer Zusammenhang zwischen Rechtsverzicht und Geldleistung gegeben, weshalb auch diese Zahlung unter die Einkünfte gem § 29 Z…
…auch Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten (oder zu anderen "sonstigen Einkünften") gehören. Eine Leistung iSd. Z 3 kann in einem Tun, Dulden oder Unterlassen bestehen. Darunter fällt jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Nicht…
…als "Tagesgelder" bezeichnete Beträge monatlich steuerfrei ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997 und Kj…
…von S 253.500,00 (steuerfrei) ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997) vom Finanzamt…