RIS AI
47 538 Treffer479 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1538-W/08Bescheiderlassung nach Umwandlung einer GmbH auf den Hauptgesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…lit. a BAO hat die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ergeht ein Abgabenbescheid an eine nicht (mehr) existente juristische Person fehlt ein wesentlicher Spruchbestandteil, weshalb der Bescheid keine Rechtswirkungen entfalten und keine Bescheidqualität (VwGH 28.2.2007…

UFSW RV/1066-W/05DB/DZ-Pflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2006

…weiters wie folgt aus: Lt. Bw. seien die Abgabenbescheide (St.Nr. 019/1313) an eine rechtlich nicht existente juristische Person ergangen, weshalb diese auch keine Rechtswirkungen entfalten könnten. Auch mangle es dem Bp-Bericht (St.Nr. 018/1212) an der richtigen Steuernummer sowie der richtigen…

UFSI RV/0083-I/06Zurückweisung einer Berufung gegen einen an eine nicht mehr existente juristische Person gerichteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.09.2006

…Berufung nur von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Bescheide anfechtbar. Im gegenständlichen Fall liegt aber kein rechtswirksamer Bescheid vor, weil die angefochtene Erledigung an den Tourismusverband X., also an eine bereits beendete juristische Person gerichtet wurde. Die Berufung war daher gemäß § 273 Abs. 1 lit…

UFSW RV/2139-W/08Ist im Adressfeld eines Bescheides eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts angeführt, wird kein individueller Verwaltungsakt gesetzt und die eingebrachte Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2010

…Ausübung des Ermessens ins Treffen zu führen. Da die angefochtenen Bescheide vom Finanzamt - wie aus den oben stehenden Ausführungen hervorgeht - an eine nicht mehr existente juristische Person des öffentlichen Rechts gerichtet waren und ihnen deshalb kein Bescheidcharakter zukommt, können sie nicht mit Berufung bekämpft werden…

UFSI RV/0728-I/09Zurückweisung einer Berufung gegen einen an eine nicht mehr existente juristische Person gerichteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.12.2011

…Im Hinblick auf den materiellen Bescheidadressaten, dh. jener Personen, die dem Inhalt des Bescheides nach angesprochen waren, wurde damit unzweifelhaft der seit dem 1. Jänner 2006 aufgelöste und infolge Gesamtrechtsnachfolge nicht mehr existierende Tourismusverband A angesprochen. Die angefochtenen Bescheide gingen somit ins Leere (vgl. Stoll…

UFSS RV/0282-S/02Zurückweisung einer Berufung, Bescheid an nicht mehr existente GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2005

…Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (VwGH 30.5.1996, 96/06/0087). Unzulässig ist eine Berufung auch bei mangelnder Aktivlegitimation…

UFSI RV/0311-I/08Bescheidadressat, wenn die den Steuertatbestand verwirklichende GmbH mit der Eintragung der Verschmelzung (§ 96 GmbHG) erloschen und im Firmenbuch gelöscht ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.02.2010

…BAO hängt die Wirksamkeit (somit dessen rechtliche Existenz) eines Bescheides davon ab, dass dieser dem Bescheidadressaten bekannt gegeben wird. Kein Bescheid liegt z. B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (VwGH 22.6.2001…

UFSK RV/0397-K/02Zurückweisung einer Berufung, Bescheid an bereits aufgelöste GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nach Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2. Auflage, Tz 6 zu § 273, sind nur Bescheide mit Berufung anfechtbar. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (Ritz…

UFSW RV/3253-W/11Umwandlung einer GmbH gemäß § 2 UmwG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.12.2011

…Berufung, die nicht zulässig ist, durch Bescheid zurückzuweisen. Als unzulässig zurückzuweisen sind unter anderem Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter. Kein Bescheid liegt vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist (vgl. Ritz…

UFSW RV/1518-W/05Die Berufung der durch verschmelzende Umwandlung auf den Hauptgesellschafter "erloschenen" GmbH gegen "Nichtbescheide" ist zurückzuweisen und verhindert ein Eingehen in der Dienstgeberbeitragsangelegenheit selbst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…ein Bescheid nicht wirksam geworden ist, weil er an eine nicht mehr existente juristische Person gerichtet ist, ist die gegen diese Erledigung eingebrachte Berufung als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO4, § 273 Tz 6; VwGH 31.5.1994, 91/14/0140). Die Berufung gegen ein "rechtliches Nichts"…

UFSW RV/0029-W/08Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…6.2001, Zl. 2001/17/0044). Kein Bescheid liegt zB. aber auch vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist oder an eine nicht mehr existente juristische Person (VwGH v. 22.6.2001, Zl. 2001/13/0051; v. 17.12…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 1/3

…Existenz dieser Personen bestätigen, aber keine Anschrift aufweisen. Die Bw. habe der Aufforderung zur Empfängerbenennung insoferne nicht entsprochen, als wieder nur jene Rechnungsaussteller genannt worden seien, die sich schon im Erhebungsverfahren als Phantome (die Leistungserbringer seien weder an der angegebenen Adresse noch sonst wo existent…

UFSW RV/2380-W/11Berufungswerber ist nicht Bescheidadressat gewesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…für Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO maßgeblichen Vorschriften sinngemäß auf Nichtfeststellungsbescheide anzuwenden. Somit gelten für eine mangels Anerkennung der Einkunftsquelle nur rein steuerrechtlich nicht existente Personengesellschaft dieselben Verfahrensregeln wie für eine Personengesellschaft, deren Einkunftsquelleneigenschaft auch steuerlich anerkannt werde. Es werde daher im Namen der o. a…

UFSW RV/2393-W/11Gesellschaften verlieren die Parteifähigkeit erst mit ihrer Beendigung, Co KG steuerlich nicht anerkannt, Zustellung an Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2011

…für Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO maßgeblichen Vorschriften sinngemäß auf Nichtfeststellungsbescheide anzuwenden. Somit gelten für eine mangels Anerkennung der Einkunftsquelle nur rein steuerrechtlich nicht existente Personengesellschaft dieselben Verfahrensregeln wie für eine Personengesellschaft, deren Einkunftsquelleneigenschaft auch steuerlich anerkannt werde. Es werde daher im Namen der o. a…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 4/5

…Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau…

UFSW RV/2125-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011Teil 3/4

…im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit "[3. Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille…

UFSW RV/2997-W/10Beantragte Aufhebung gemäß § 299 BAO eines Nichtbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2012Teil 2/3

…im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit ´[3. Geschäftsherrin] & atypisch Stille´ nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 3/5

…im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit "geschäftsherrin.3 & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille…

UFSW RV/2159-W/10Aus drei Gründen nichtige Feststellungsbescheide; Berufungslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011Teil 2/3

…im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit "[3. Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille…

UFSW RV/2148-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.02.2012Teil 3/4

…im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Es ist zugegebenermaßen im Bescheid die Bezeichnung des Bescheidadressaten mit "[3. Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille…