…lässt sich nichts gewinnen, da zivilrechtliche Vereinbarungen für die Abgabenbehörde nicht bindend sind. Den im Rahmen der besonderen Behauptungs- und Konkretisierungspflicht zur Feststellung des für die aliquote Erfüllung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Teiles vom Gesamtbetrag der liquiden Mittel geforderte Liquiditätsstatus - in Form einer Gegenüberstellung…
… 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat demzufolge ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die…
… 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat demzufolge ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die…
…könne nicht auf das Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlich relevanten Gesellschaft geschlossen werden. Welcher Gesellschafter bzw. wer als Unternehmer zu erfassen sei, richte sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt worden seien, wobei die ertragsteuerliche Behandlung als Gesellschaft für die Umsatzsteuer nicht bindend sei…
… 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend und hat aus diesem Grunde die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung…
…werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen und kann die Abgabenbehörde von den Parteiangaben abgehen (VwGH 27.9.1995…
…Merkmal der Notwendigkeit nicht unbedingt eine Voraussetzung für die Werbungskosteneigenschaft ist, so bestärkt diese Tatsache doch die Entscheidungsfindung des erkennenden Senates. Damit ist auch die Bestimmung in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 335 erfüllt (welche für die Entscheidungsfindung für den Unabhängigen Finanzsenat allerdings nicht bindend wäre)…
…der aufgrund § 271 BAO (Verfassungsbestimmung) an keine Weisungen gebunden ist, für die Beurteilung durch den Unabhängigen Finanzsenat rechtlich nicht bindend. Trotzdem soll hier untersucht werden, ob sich aus diesen Richtlinien Aussagen ableiten lassen, die zur Lösung des konkreten Falles beitragen könnten. Die LStR 1999 führen…
…nicht bindende - 120 km-Grenze stets zutreffend sein muss. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann unterschiedliche Ursachen haben. Diese Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorlieben für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht…
…0053). Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen und kann die Abgabenbehörde von den Parteiangaben abgehen (VwGH 27.9.1995…
…0053). Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen und kann die Abgabenbehörde von den Parteiangaben abgehen (VwGH 27.9.1995…
…6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG) für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend ist und aus diesem Grunde die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304…
…Eine Einbeziehung des Artikel 14 DBA Schweiz in die Diskussion um die Verteilung der Besteuerungsrechte erübrigt sich daher. Zu einem entsprechenden Auslegungsergebnis - welches allerdings für den unabhängigen Finanzsenat nicht bindend ist - sind auch die Finanzbehörden der beiden Vertragsstaaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gekommen (AÖFV Nr…
…vorschriftswidrige Verfügung des Bw. über die betreffenden Waren nicht nachweislich sei. Dazu ist auszuführen, dass diese Berufungsentscheidung für die steuerliche Beurteilung nicht bindend ist und überdies die vorschriftswidrige bzw. vorschriftsgemäße Verfügung über eine Ware nichts an der diesbezüglichen steuerrechtlichen Beurteilung ändert, da steuerrechtlich andere Anknüpfungspunkte…
… 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend und hat aus diesem Grunde die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung…
…6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG) für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend ist und aus diesem Grunde die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben angeführt - § 304…
…ist gemäß § 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch…
…ist gemäß § 6 Abs. 1 UFSG für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch…
…für den Unabhängigen Finanzsenat nicht bindend sein und hat aus diesem Grunde die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Damit, dass die Wiederaufnahme auch dann zu bewilligen sei, wenn die Bemessungsverjährung der Erlassung eines neuerlichen Änderungsbescheides entgegenstehe, wird nicht ausgedrückt…
…Hinweis des Bw. auf die - für den unabhängigen Finanzsenat ohnedies nicht bindenden - EStRl 2000 Rz 4530, wonach bei einem Freiberufler bei bisher nur geringfügiger Klientel mit der Übernahme einer Kanzlei (erstmaliger Ankauf eines größeren Kundenstocks) in der Regel eine Betriebseröffnung im Sinne des § 18 Abs…