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UFSS RV/0239-K/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.10.2007

…weder neu hervorgekommener Tatsachen (Beweismittel) vor noch hätte die Kenntnis der vom Bw. vorgebrachten Umstände zu einem anders lautenden Bescheid geführt. Dem Berufungsbegehren musste unter den gegebenen Umständen ein Erfolg versagt bleiben. Daran vermag auch der Hinweis des Bw. auf die Vorsprachen beim Finanzamt und…

UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde und die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind, zu einer Wiederaufnahme führen (vgl. Erkenntnis vom 23. September 1997, Zl. 93/14/0065). Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn…

UFSW RV/3573-W/10Stattgabe, weil die im Prüfbericht genannten Wiederaufnahmsgründe nicht ausreichen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Prüfbericht vom 27. September 2010, auf den die Begründungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen, ist als neu hervorgekommene Tatsache zu entnehmen…

UFSG RV/0207-G/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Zusammenhang mit Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…

UFSF RV/0142-F/05Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Schenkungssteuer bei behauptetem Mangel der tatsächlichen Übergabe und fehlender Bereicherungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne "grobes" Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c. der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde…

UFSS RV/0703-S/09Wiederaufnahme des Verfahrens - liegen neu hervorgekommene Tatsachen vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2013

…nicht steuerbar seien. Begründet wurde die Berufung wie (auszugsweise) folgt: "Keine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO unter anderem wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel möglich (Neuerungstatbestand). Dabei ist…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…4 BAO dar, da es sich bei den betreffenden Lohnzetteln nicht um "neu hervorgekommene" Tatsachen oder Beweismittel handelte. Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde auf Grund obiger Ausführungen aber…

UFSI RV/0287-I/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, neu hervorgekommene Tatsachen,hinterzogene Abgaben, Festsetzungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO lt. Bescheid vom 30.1.2007 erfolgte, weil Tatsachen und Beweismittel, im gegenständlichen Fall die gefälschten Rechnungen, neu hervorgekommen sind. Weiters liegt ein Wiederaufnahmegrund gem. § 303 Abs. 1 lit. a BAO vor…

UFSI RV/0301-I/06amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, neu hervorgekommene Tatsachen, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2007

…als neu hervorgekommene Tatsache iS des § 303 (4) BAO zu werten sei. Gemäß § 303 (4) BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…

UFSG RV/0340-G/03Die Unkenntnis der Rechtslage rechtfertigt keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Vielmehr hätten die bisher nicht geltend gemachten (vergessenen) Sonderausgaben lediglich zu einer unvollständigen Erklärungserstellung geführt. Da die Eintragung derartiger Sonderausgaben im Steuererklärungsformular in jenem Bereich vorgesehen sei, in welchem der Bw. Eintragungen über seine Aufwendungen für Personenversicherungen und…

UFSL RV/0679-L/09Wiederaufnahme mit der Begründung, dass berichtigte Lohnzetteln übermittelt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…1 lit. a (Erschleichungstatbestand) oder lit. c (Vorfragentatbestand) beruft sich das Finanzamt somit auf neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel. Wird von Amts wegen ein Bescheid erlassen hat dieser gemäß § 93 Abs 3 lit. a BAO auch eine Begründung zu enthalten. Die vom Finanzamt herangezogenen…

UFSW RV/2933-W/08Wiederaufnahmeantrag, Verjährung, neu hervorgekommene Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…auf die Tatsachen und Beweismittel an, die zu dieser Entscheidung geführt haben (UFS 21.5.2008, RV/1339-L/07 u.a.). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes…

UFSI RV/0585-I/09Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2011

…die Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Qualifizierung ihrer Geschäftsführertätigkeit vorgenommen werden können und bereits damals ihre Tätigkeit für die X-GmbH - gegebenenfalls - als lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit…

UFSW RV/1031-W/101. Branchenexklusivität als Nebenleistung zu einem Bestandvertrag 2. Konkrete Benennung von neuen Tatsachen und/oder Beweismittel im Bescheid gemäß § 201 (2) Z 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 2/2

…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen. Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf Grund…

UFSF RV/0514-F/101. Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederaufnahmegrund, Tatsachen und Beweismittel; 2. Fremdüblichkeit der konzerninternen Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013Teil 2/2

…Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 10, und die dort…

UFSW RV/3016-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2011

…S 2931 ff), weil keine neuen Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Weiters werde auf die vorgelegten Rechnungen verwiesen, wonach das Werkvertragshonorar für die geleisteten Tätigkeiten wie Kundenakquisition und -betreuung, Hard- und Softwareinstallationen sowie Dienstleistungen aus der elektronischen Datenverarbeitung verrechnet worden sei. Nachdem sich daraus…

UFSW RV/3017-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011

…Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen (siehe Ritz, BAO3, § 303 Rz 14 mit Hinweis auf VwGH 13.5.1986, 83/14/0089, 0094). Bei der Beurteilung, ob neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel vorliegen, kommt es auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen)…

UFSW RV/1031-W/101. Branchenexklusivität als Nebenleistung zu einem Bestandvertrag 2. Konkrete Benennung von neuen Tatsachen und/oder Beweismittel im Bescheid gemäß § 201 (2) Z 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/2

…Gebührenbetrages waren dem Finanzamt entscheidungserhebliche Tatsachen und Beweismittel nicht bekannt, sondern sind diese erst im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen. Das Finanzamt stützt seine bescheidmäßige Festsetzung auf § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 4 BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel. Die Berichtigung…

UFSI RV/0026-I/08Wiederaufnahme ohne Begründung bzw. ohne Konkretisierung der "neu hervorgekommenen Tatsachen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten (vgl. BMF…

UFSW RV/1047-W/07Kein Neuerungstatbestand, wenn dem Bw. das Vorhandensein seiner Betriebsstätte seit Jahren bekannt war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…Deutschland sei eine neu hervorgekommene Tatsache und handle es sich bei dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland um ein neues Beweismittel. Hinsichtlich des Neuhervorkommen von Tatsachen hat das Höchstgericht in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91/14/0129) ausgesprochen, dass Tatsachen im Sinn…