…weder neu hervorgekommener Tatsachen (Beweismittel) vor noch hätte die Kenntnis der vom Bw. vorgebrachten Umstände zu einem anders lautenden Bescheid geführt. Dem Berufungsbegehren musste unter den gegebenen Umständen ein Erfolg versagt bleiben. Daran vermag auch der Hinweis des Bw. auf die Vorsprachen beim Finanzamt und…
…waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde und die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind, zu einer Wiederaufnahme führen (vgl. Erkenntnis vom 23. September 1997, Zl. 93/14/0065). Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn…
…sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Prüfbericht vom 27. September 2010, auf den die Begründungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen, ist als neu hervorgekommene Tatsache zu entnehmen…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne "grobes" Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c. der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde…
…nicht steuerbar seien. Begründet wurde die Berufung wie (auszugsweise) folgt: "Keine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO unter anderem wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel möglich (Neuerungstatbestand). Dabei ist…
…4 BAO dar, da es sich bei den betreffenden Lohnzetteln nicht um "neu hervorgekommene" Tatsachen oder Beweismittel handelte. Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde auf Grund obiger Ausführungen aber…
…lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO lt. Bescheid vom 30.1.2007 erfolgte, weil Tatsachen und Beweismittel, im gegenständlichen Fall die gefälschten Rechnungen, neu hervorgekommen sind. Weiters liegt ein Wiederaufnahmegrund gem. § 303 Abs. 1 lit. a BAO vor…
…als neu hervorgekommene Tatsache iS des § 303 (4) BAO zu werten sei. Gemäß § 303 (4) BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Vielmehr hätten die bisher nicht geltend gemachten (vergessenen) Sonderausgaben lediglich zu einer unvollständigen Erklärungserstellung geführt. Da die Eintragung derartiger Sonderausgaben im Steuererklärungsformular in jenem Bereich vorgesehen sei, in welchem der Bw. Eintragungen über seine Aufwendungen für Personenversicherungen und…
…1 lit. a (Erschleichungstatbestand) oder lit. c (Vorfragentatbestand) beruft sich das Finanzamt somit auf neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel. Wird von Amts wegen ein Bescheid erlassen hat dieser gemäß § 93 Abs 3 lit. a BAO auch eine Begründung zu enthalten. Die vom Finanzamt herangezogenen…
…auf die Tatsachen und Beweismittel an, die zu dieser Entscheidung geführt haben (UFS 21.5.2008, RV/1339-L/07 u.a.). Die Entscheidung selbst kann schon deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes…
…die Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Qualifizierung ihrer Geschäftsführertätigkeit vorgenommen werden können und bereits damals ihre Tätigkeit für die X-GmbH - gegebenenfalls - als lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen. Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf Grund…
…Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 10, und die dort…
…S 2931 ff), weil keine neuen Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Weiters werde auf die vorgelegten Rechnungen verwiesen, wonach das Werkvertragshonorar für die geleisteten Tätigkeiten wie Kundenakquisition und -betreuung, Hard- und Softwareinstallationen sowie Dienstleistungen aus der elektronischen Datenverarbeitung verrechnet worden sei. Nachdem sich daraus…
…Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen (siehe Ritz, BAO3, § 303 Rz 14 mit Hinweis auf VwGH 13.5.1986, 83/14/0089, 0094). Bei der Beurteilung, ob neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel vorliegen, kommt es auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen)…
…Gebührenbetrages waren dem Finanzamt entscheidungserhebliche Tatsachen und Beweismittel nicht bekannt, sondern sind diese erst im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommen. Das Finanzamt stützt seine bescheidmäßige Festsetzung auf § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 4 BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel. Die Berichtigung…
…Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten (vgl. BMF…
…Deutschland sei eine neu hervorgekommene Tatsache und handle es sich bei dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland um ein neues Beweismittel. Hinsichtlich des Neuhervorkommen von Tatsachen hat das Höchstgericht in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91/14/0129) ausgesprochen, dass Tatsachen im Sinn…