…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Wiederaufnahmegründe…
…1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht. Für diese Sanierungsmaßnahme sei dem Bf. ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag vorgeschrieben worden. Von…
…weder neu hervorgekommener Tatsachen (Beweismittel) vor noch hätte die Kenntnis der vom Bw. vorgebrachten Umstände zu einem anders lautenden Bescheid geführt. Dem Berufungsbegehren musste unter den gegebenen Umständen ein Erfolg versagt bleiben. Daran vermag auch der Hinweis des Bw. auf die Vorsprachen beim Finanzamt und…
…Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…obliegt; diesfalls sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1 BAO) geltend zu machen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind in derartigen Bescheiden jene Tatsachen bzw. Beweismittel, die neu hervorgekommen sind und dafür maßgeblich waren, dass die Selbstberechnungsabgabe mit (Haftungs)Bescheid geltend gemacht wurde ("Wiederaufnahmegründe"), darzulegen…
…waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde und die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind, zu einer Wiederaufnahme führen (vgl. Erkenntnis vom 23. September 1997, Zl. 93/14/0065). Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn…
…0022). Neu hervorgekommen sind grundsätzlich all jene Tatsachen oder Beweismittel, die im Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses (Erlassung des Bescheides) zwar schon existent, aber bisher nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie entweder den Antragsberechtigten iSd. Abs. 3 leg. cit. nicht bekannt und auch der (erkennenden…
…sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Prüfbericht vom 27. September 2010, auf den die Begründungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen, ist als neu hervorgekommene Tatsache zu entnehmen…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
… 165 Abs. 1 lit. b FinStrG zuzulassen und die darin vorgebrachten, neu hervorgekommenen Beweismittel und Tatsachen im Verfahren 081/2009/00255-001 zu berücksichtigen." Eine mündliche Verhandlung wurde nicht beantragt; es konnte die Entscheidung daher in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden (vgl. OGH 5.8.2014…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne "grobes" Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c. der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde…
…werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 3.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB VwGH 26.2.2013, 2009…
…weil die in der Begründung des Sachbescheides näher ausgeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid…
…herbeigeführt hätte. Aufgabe der belangten Behörde wäre es gewesen, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Aktenmäßig hätte erkennbar sein müssen, dass der Behörde nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen…
…nicht steuerbar seien. Begründet wurde die Berufung wie (auszugsweise) folgt: "Keine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs 4 BAO unter anderem wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel möglich (Neuerungstatbestand). Dabei ist…
…oder | b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder | c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen…
…hat das Vorliegen der Voraussetzungen für seine Erlassung darzulegen. Stützt sich die Abgabenbehörde auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO, so hat sie diese Tatsachen oder Beweismittel und ihr "Neuhervorkommen" im Bescheid darzulegen. Im Bescheid einer Selbstberechnungsabgabe…
…Vorliegen der Voraussetzungen für seine Erlassung darzulegen. Stützt sich die Abgabenbehörde auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO, so hat sie diese Tatsachen oder Beweismittel und ihr "Neuhervorkommen" im Bescheid darzulegen. Im Bescheid einer Selbstberechnungsabgabe, welche gem…