…welches die Wiederaufnahmebescheide für die Jahre 1999 und 2000 im Jahr 2004 erlassen hat. Auf diesen Wiederaufnahmegrund der "neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel" stützte sich die nun zuständige Abgabenbehörde sowie auf die Vorsteuerkürzung für Inlandsdiäten bei Reisen an weitere Mittelpunkte der Geschäftstätigkeit in Höhe…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…die Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Qualifizierung ihrer Geschäftsführertätigkeit vorgenommen werden können und bereits damals ihre Tätigkeit für die X-GmbH - gegebenenfalls - als lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit…
…Tz 10 zu § 303 mwN). Auf diesen Wiederaufnahmegrund der "neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel" stützte sich die Abgabenbehörde im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid und verwies diesbezüglich auf die Begründung des Sachbescheides, wonach die beantragten Telefonkosten wie in den Vorjahren um einen Privatanteil von 75% zu kürzen…
…November 2006, GZ RV/0012-L/04, mit der Begründung Folge gegeben, dass sich aus dem angefochtenen Wiederaufnahmebescheid der konkrete Wiederaufnahmegrund (neue hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) nicht ergeben habe. Der Berufungsbehörde sei es aber verwehrt, einen solchen zu ergänzen. Da auf Grund der Stattgabe der…
…9 BMR vorliege. Ob diese Schlussfolgerung richtig war oder nicht, vermag der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen, ändert aber nichts daran, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig ist, weil Tatsachen (Beweismittel) nicht neu hervorgekommen sind. Aus diesem Grunde geht auch die Rüge des Bw…
…sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Prüfbericht vom 27. September 2010, auf den die Begründungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen, ist als neu hervorgekommene Tatsache zu entnehmen…
…hiezu ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel voraussetze, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten. Das vom Bw. vorgebrachte Argument, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Maurerarbeiten mehr hätte durchführen können, stelle keine neu hervorgekommene Tatsache dar, die…
…oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden sei, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel (die vor Abschluss des Verfahrens bereits existent gewesen seien) neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht worden seien, oder…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Auf die im Verwaltungsverfahren angeregte amtswegige…
…Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung des offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Das Neuhervorkommen von Tatsachen…
…im Jahr des Anspruches und nicht im Zuflussjahr) vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern, da die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen und/oder Beweismittel nicht auf gesetzliche Fiktionen, sondern nur auf tatsächliche Vorgänge abstellt. Der angefochtene Wiederaufnahmsbescheid war daher in Stattgebung der…
…Beides sei jedoch dem FA- Sachbearbeiter bereits bei Ausfertigung des ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheides bekannt gewesen. Somit würden sich keine im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel erkennen lassen, die im abgeschlossenen Verfahren der Behörde noch nicht bekannt gewesen wären und die diese zu…
…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw beruft sich auf einen nicht näher bezeichneten Erlass des BMF sowie…
…4 BAO dar, da es sich bei den betreffenden Lohnzetteln nicht um "neu hervorgekommene" Tatsachen oder Beweismittel handelte. Da die bekämpften Wiederaufnahmebescheide - laut Inhalt des Spruches und Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde auf Grund obiger Ausführungen aber…
…ein, es seien Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die zu im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt hätten. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wurden ein Vorhalteverfahren und eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt. Über die Berufung wurde erwogen: Als Ergebnis der erst- und zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren konnte der Unabhängige Finanzsenat…
…sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Die beiden angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 enthalten folgende Begründung: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen…
…oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO lt. Bescheid vom 30.1.2007 erfolgte, weil Tatsachen und Beweismittel, im gegenständlichen Fall die gefälschten Rechnungen, neu hervorgekommen…
…da Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren noch nicht geltend gemacht worden sind und deren Kenntnis allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Erstprüfung im Jahre 2001 umfasste die Jahre…
…Juli 2003 abwies. Begründend führte es aus, dass im anhängigen Fall keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Vielmehr hätten die bisher nicht geltend gemachten (vergessenen) Sonderausgaben lediglich zu einer unvollständigen Erklärungserstellung geführt. Da die Eintragung derartiger Sonderausgaben im Steuererklärungsformular in jenem Bereich vorgesehen sei…