…am 23. Dezember 2004 dem Zollamt Linz übergeben worden. Eine Säumnis liege daher nicht vor. Das Zollamt Linz begründete die Abweisung im Wesentlichen damit, dass in den gegenständlichen Fällen keine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK in Verbindung mit Art. 201 ZK vorliege. Die…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 2. März 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 17.928,39 zur Anmeldung aa vom 31. März 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 2. März 2009, Zl. 100000/xxxxx/2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 15.065,90 zur Anmeldung aa vom 6. Mai 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 25. Februar 2009, Zl. 100000/xxxxx /2009, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll im Differenzbetrage von € 4.398,06 zur Anmeldung aa vom 6. Mai 2008 gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK zu Lasten der A, Adresse1…
…Allein schon wegen Nichtvorliegens eines aktiven Irrtums der Zollbehörde könne daher im vorliegenden Fall nicht von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des (mit VO Nr.1796/1999 des Rates vom 12.8.1999 eingeführten endgültigen) Antidumpingzolls iSd Art.220 Abs.2 lit.b Zollkodex abgesehen werden…
…kommen konnte, dass die beschwerdegegenständlichen Stahlseile ihren Ursprung iSd Art.23, 24 Zollkodex (nichtpräferentieller Ursprung) in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung des auf diesen Waren lastenden Antidumpingzolls im Abgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 30.10.2003, GZ. 100790089716/2003…
…doch zutreffend, jedenfalls die Voraussetzungen gem. Art.220 Abs.2 Zollkodex gegeben wären, sodass eine nachträgliche buchmäßige Erfassung hier nicht zulässig sei. In derselben Eingabe enthalten sind auch Anträge auf Erlassung der Abgaben sowohl gem. Art.236 Zollkodex als auch gem. Art.239 Zollkodex, dies…
…ihren Ursprung iSd Art.23, 24 Zollkodex (sog. "nichtpräferentieller Warenursprung") in der Ukraine haben und demnach die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung des auf diesen Waren lastenden Antidumpingzolls zu Recht erfolgt ist. Ausdrücklich bemerkt wird hiezu, dass der Unabhängige Finanzsenat, dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung…
…nationalen Gericht" überlassen. Die streitgegenständlichen am 19. bzw. 20. Dezember 2006 vorgenommenen nachträglichen buchmäßigen Erfassungen erfolgten nach der Aktenlage umgehend nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen und nach Einlangen des o.a. Schreibens der Bf. vom 12. Dezember 2006 und somit innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist…
…Die Bf. habe daher gutgläubig agiert. Dem ist zu entgegnen, dass für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert sind (11. Erwägungsgrund der VO (EG) Nr…
…September 2003, Zl. 100/48956/30/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung wird wie folgt neu festgesetzt: € 81,00. Die Festsetzung der Eingangsabgaben bleibt unverändert Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet…
…September 2003, Zl. 100/48956/10/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung wird wie folgt neu festgesetzt: € 48,56. Die Festsetzung der Eingangsabgaben bleibt unverändert. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet…
…Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2003, Zl. 100/48956/5/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Die Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung wird wie folgt neu festgesetzt: € 16.78. Die Festsetzung der Eingangsabgaben bleibt unverändert. Im übrigen wird…
…September 2003, Zl. 100/48956/40/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Abgabenerhöhung wird wie folgt neu festgesetzt: € 9,30. Die Festsetzung der Eingangsabgaben bleibt unverändert. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…
…37) entstanden. Es wurde gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK die nachträgliche buchmäßige Erfassung des zu niedrig erfassten Abgabenbetrages in der Höhe von € 10.055,26 (Z1: 954,61, Z3: 9.100,65) vorgenommen. Als Folge der Nacherhebung erfolgte die Vorschreibung der Abgabenerhöhung gemäß §…
…gemäß Artikel 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 ZK entstandene Zollschuld in der Höhe von ATS 344.337,-- nach. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieb gemäß § 72a ZollR-DG. Weiters schrieb das Hauptzollamt Linz mit vorstehendem Bescheid Zinsen gemäß Art. 5 Abs…
…eine Eingangsabgabenschuld, entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die nachträglich buchmäßig erfassten Eingangsabgaben wie folgt neu festgesetzt: [Grafik] Die Bemessungsgrundlagen der Eingangsabgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.) gerichteten Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 15. Mai 2012, Zahl: 520000/45935/2012, kam es zu einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben gem. Art. 220 Abs. 1 ZK (endgültiger AD-Zoll € 598,56…
…vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 12. Mai 2003, GZ. 100/48956/46/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung wird wie folgt neu festgesetzt: € 7,18. Die…
…kein Verstoß gegen die Vorschriften über die Zollanmeldung zu erblicken. Somit sind die Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gem Art 220 (2) b) ZK entgegen der vom Berufungssenat - ohne nachvollziehbare Begründung - vertretenen Ansicht gegeben. Da eine gesetzliche Bindung iSd des heutigen …