…10. 2004, RV/0275-G/04 ). Nach anderer Auffassung wird die Gegenleistung im Kapitalwert der Renten gesehen, wobei nachträgliche Entgeltsänderungen gem § 16 zu berücksichtigen sind (vgl Stoll, Rentenbesteuerung 4 Rz 541 und 555 ff - siehe Rz 83). 81 Renten sind wiederkehrende Zahlungen, deren Dauer nicht…
…3 Z 1 UStG sinngemäß, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, so sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. § 16 UStG ist dem Wortlaut nach zwingendes Recht: der Unternehmer hat - wenn die Voraussetzungen…
…damit kein Leistungsaustausch vor. 2. Im vorliegenden Berufungsfall ist zunächst strittig, ob die auf Grund des gerichtlichen Vergleichs geleisteten Zahlungen des Berufungswerbers an die CDBank nachträgliche Entgeltsminderungen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 1 UStG 1994 darstellen, da schließlich nicht die CDBank Leistungsempfängerin war…
…neues Verpflichtungsgeschäft dar, weil der Rücktritt nicht als neuer Vertrag aufzufassen ist, sondern den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag und damit den Rechtsgrund für die bewirkten Leistungen nachträglich aufhebt" (Brönner-Kamprad, Kommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz³ Rdn. 2 zu § 18 KVG). Staringer, Nachträgliche Entgeltsänderung und Börsenumsatzsteuer, ecolex 1994, 424ff:…
…neues Verpflichtungsgeschäft dar, weil der Rücktritt nicht als neuer Vertrag aufzufassen ist, sondern den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag und damit den Rechtsgrund für die bewirkten Leistungen nachträglich aufhebt" (Brönner-Kamprad, Kommentar zum Kapitalverkehrsteuergesetz³ Rdn. 2 zu § 18 KVG). Staringer, Nachträgliche Entgeltsänderung und Börsenumsatzsteuer, ecolex 1994, 424ff:…
…des Wortsinnes und der Teleologie dieser Bestimmung eine nachträgliche Änderung des Entgeltes zu verstehen. Die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe kann somit nur ein Betrag größer oder gleich € 0,00 sein. Soweit die Voraussetzungen für eine Entgeltsänderung für Vorzeiträume tatsächlich erst in einem späteren Besteuerungszeitraum…
…Änderung des Entgelts aufgrund einer Vereinbarung der Zeitraum maßgebend sei, in dem die Vereinbarung geschlossen worden sei. § 16 verlange für den Zeitpunkt der Berichtigung nämlich lediglich den Eintritt der Entgeltsänderung, nicht aber eine Rückzahlung des Entgelts. Dem entsprechen auch Kranich/Siegl/Waba, § 16 Anm 54…
…Miete voraussichtlich beglichen wird, sei es durch Gegenverrechnung oder durch tatsächlichen Geldfluss, sieht die Bp keinen Grund, Entgeltsminderungen anzusetzen." Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung nahm das Finanzamt das Umsatzsteuerverfahren 1998 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ einen neuen Umsatzsteuerbescheid. Die Umsatzsteuer wurde…
…argumentierte weiters, dass diese nachträgliche Verrechnung von Provisionen im Jahr 1993 auf Basis der Sollumsätze der Bw. zu erfolgen hatte. Dies deshalb, da durch die Einbehaltung von Treuhandgeldern der Kunden im Jahr 1993 Entgeltsminderungen aus früheren Jahren hätten ausgeglichen werden können. Nach Ansicht der Bp…
…72 S stelle 1996/97 eine nachträgliche Entgeltsminderung dar und führe zur Korrektur der Vorsteuern und der Anschaffungskosten. Auch der IFB sei zu berichtigen. Die Aufteilung erfolge im Verhältnis der zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltend gemachten IFB-Beträge. Die Entgeltsminderungen seien teilweise im Umsatzsteuerbescheid 1996…
…erklärt, ohne den im Vergleich nur ein Schadenersatz bis 7.063.173,72 S abgedeckt gewesen wäre und nach abgeschlossenem Vergleich die Bw. darüber hinausgehende Schadensfolgen aus dem Lieferverzug nachträglich hätte einklagen können. Nach Ansicht der Bw. gehe daher aus dem Vergleich schlüssig hervor, dass…
…verteilt vorgenommen worden. Die Korrektur des Vorsteuerabzuges sei jedoch entgegen der bisherigen Vorgangsweise richtigerweise zur Gänze für das Kalenderjahr 2003 vorzunehmen, da erst in diesem Jahr durch das Wirksamwerden des Vergleiches endgültig vom Eintreten einer nachträglichen Entgeltsänderung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden, Hofrat Dr. Erwin Csaszar, dem hauptberuflichen Mitglied, Hofrat Mag. Kurt Lorenz, sowie den entsendeten Mitgliedern, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und Mag. Harald Grassel, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin, Frau CC, über die Berufung der Bw…
…als auch des besonderen Zivilrechtes, des MRG und des besonderen Verfahrensrechtes, der BAO gegeben sei, werde auf diverse Kommentarstellen verwiesen. 3) Entgeltsänderung gemäß § 16 UStG 1994 infolge Uneinbringlichkeit Trotz Nichtigkeit des Hauptmietzinszahlungsverzichtes des Bw. und seiner Frau, die durch das Urteil des OGH vom 29…
…Abs. 12 UStG 1994 ist auch gegeben, wenn sich nachträglich das Entgelt für einen Umsatz vermindert. Die in der Rechnung ausgewiesene Steuer ist in diesem Fall höher als die gesetzlich geschuldete und wird nun auf Grund der Rechnung geschuldet sofern nicht die Rechnung berichtigt wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Bescheid über die Abweisung des Antrags auf Rückerstattung von Lohnsteuer betreffend Entgeltnachzahlung für die Jahre 1995 bis 2000, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Ort, Straße, vom 7. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 18. April 2007 betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG, vom 25. Februar 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25. Jänner 2002 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 18. November 1999 der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GesmbH, in 1090 Wien, Porzellangasse 51, der IU, vertreten durch MERKUR TREUHAND Steuerberatung GesmbH, in 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, gemäß § 257 Bundesabgabenordnung (BAO) beigetreten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.GmbH, xyG.,W., vertreten durch W.GmbH, xyL, vom 8. April 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr vom 21. Februar 2002 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1999 bis 2000 entschieden: Die Berufung wird als…