…auch nach Überlassung der Waren, auch wenn diese bereits in den freien Verkehr gelangt sind, von Amts wegen die Anmeldung nach jeder Hinsicht zu überprüfen. Kommt diese nach Würdigung aller Umstände und Beweise aufgrund objektiver Erkenntnisse zwingend zu dem Schluss, dass die Zollanmeldung fehlerhaft war…
…Zollanmeldung, wie sie mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 beantragt wurde, nicht vorgenommen werden. Die Zollbehörden können jedoch nach Artikel 78 Absatz 1 ZK nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen. Ergibt die nachträgliche…
…Eingangsabgabenbescheid entsprechende Unterlagen zum Nachweis vor, stellt dieses Begehren einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der Anmeldung gemäß Artikel 78 ZK dar. Kommt die Zollbehörde nach Würdigung aller Umstände und aufgrund objektiver Erkenntnisse zwingend zu dem Schluss, dass die Zollanmeldung fehlerhaft war, hat sie - unabhängig vom…
…WareD Nach Annahme der Zollanmeldung veranlasste die Abfertigungszollstelle eine nachträgliche Überprüfung der erklärten Warennummern unter Einbindung der Technischen Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung (TUA). Die Untersuchung führte laut vorliegenden Untersuchungsbefunden zum Ergebnis, dass nur die erstgenannte Ware wie angemeldet in die Position 681510 der KN (Zollsatz 0…
…Fall, knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist bei allen Verzollungen mit Ursprungsnachweis dessen Richtigkeit zu bezweifeln und nachträgliche Abgabenvorschreibungen zu erlassen: Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem dem Zollanmelder selbst keine Möglichkeiten mehr zustehen würden, Überprüfungen oder Nachfragen durchzuführen. Die Vorgangsweise der belangten Behörde im vorliegenden…
…dass der jeweilige Differenzbetrag gesetzlich geschuldet und daher gem. Art. 220 Abs. 1 Zollkodex nachzuerheben ist, weiters gem. § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz eine Abgabenerhöhung zu entrichten ist. In ihrer Begründung führt die erkennende Behörde aus, dass eine nachträgliche Überprüfung der jeweiligen Ursprungsnachweise durch das…
…jahrelang Zollanmeldungen zu akzeptieren und erst Jahre später diese Verzollungen zu beanstanden und existenzbedrohende Nachverrechnungen durchzuführen. Die Bf teile grundsätzlich die Einschätzung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, dass zum einen zum Zeitpunkt des jeweiligen Grenzübertritts der DVDs über diese noch kein Kaufgeschäft zwischen ihr und ihren…
…3 erfolgt keine nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat…
…dass bei Erstellung der Zollanmeldung eine Rechnung übersehen worden ist. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Bf auch der Handelnde gewesen ist. Im Hinblick darauf, dass im vorliegenden Fall kein Entziehen vorliegt, erübrigen sich jedoch nachträgliche Ermittlungen. Da für die verfahrensgegenständlichen Waren aus den…
…auch nach Überlassung der Waren, auch wenn diese bereits in den freien Verkehr gelangt sind, von Amts wegen die Anmeldung nach jeder Hinsicht zu überprüfen. Kommt diese nach Würdigung aller Umstände und Beweise aufgrund objektiver Erkenntnisse zwingend zu dem Schluss, dass die Zollanmeldung fehlerhaft war…
…so genügt es, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen ein zweifelsfreies Auffinden und Überprüfen des Geschäftes ohne besondere Rechenoperationen und ohne zusätzliche Unterlagen ermöglichen. Der Buchnachweis muss zeitnah geführt werden. Eine nachträgliche Erbringung des Buchnachweises ist nicht möglich, spätere Ergänzungen und/oder Korrekturen sind jedoch zulässig…
…d.h. mit Antidumpingzoll belastete) Ware zu kaufen und auf gesetzwidrige Weise einzuführen, wenn sie zum selben Preis "ungefährliche" Ware kaufen und legal ohne Antidumpingzoll importieren hätte können. Im Übrigen seien auch die Voraussetzungen für die Erlassung der nachträglichen Zollvorschreibung gem. Art. 236, 239 Zollkodex…
…Zollanmeldung einer nachträglichen Überprüfung zu unterziehen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Beachtung der sich aus Artikel 78 ZK-DVO iVm Artikel 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 ergebenden Direktbeförderungsregel. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der…
…eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ist sohin nur bei der Erfüllung von…
…Der Unabhängige Finanzsenat erachtet es zwar als erwiesen, dass die NN auch den betreffenden zwei Zollanmeldungen gefälschte Fakturen zugrunde gelegt hat. Eine Festsetzung der dadurch gemäß Art. 201 ZK entstandenen Zollschuld bzw. deren allfällige nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK ist im Rahmen der…
…auch nach Überlassung der Waren, auch wenn diese bereits in den freien Verkehr gelangt sind, von Amts wegen die Anmeldung nach jeder Hinsicht zu überprüfen. Kommt diese nach Würdigung aller Umstände und Beweise aufgrund objektiver Erkenntnisse zwingend zu dem Schluss, dass die Zollanmeldung fehlerhaft war…
…so genügt es, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen ein zweifelsfreies Auffinden und Überprüfen des Geschäftes ohne besondere Rechenoperationen und ohne zusätzliche Unterlagen ermöglichen. Der Buchnachweis muss zeitnah geführt werden. Eine nachträgliche Erbringung des Buchnachweises ist nicht möglich, spätere Ergänzungen und/oder Korrekturen sind jedoch zulässig…
…In der Sendung befanden sich auch so genannte Omega3-GLM Kapseln in Beuteln zu 1000 Stück, die von der Bf als andere Lebensmittelzubereitungen unter der Warennummer 2106 9092 60 1 angemeldet wurden (Positions-Nr. 4 der Zollanmeldung). Zwecks Überprüfung der angenommenen Anmeldung wurde von der…
…nachträgliche buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines Irrtums der Zollbehörde nicht buchmäßig erfasst worden ist, soferne dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Gutgläubigkeit: In der…
…65 Zk, Art. 204 ZK-DVO). Zum Überprüfungs- und Berichtigungssystem: Art. 65 ZK lautet (Berichtigung einer Zollanmeldung): (1) Dem Anmelder wird auf Antrag bewilligt, eine oder mehrere Angaben in der Anmeldung zu berichtigen, nachdem diese von den Zollbehörden angenommen worden ist. Die Berichtigung darf nicht…