…nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der…
…ersichtlichen gegenüber dem vorherigen Semester im Wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgangsweise- allein doch zu wenig, um von einem ernstlichen und zielstrebigen nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen zu können. Sowohl im Sommersemester 2006 als auch im Wintersemester 2006/07 wurde die Berufsausbildung vom Sohn…
…Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der Lehrabschlussprüfung ermöglichen, von…
…nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend. Das anspruchsvermittelnde Kind muß aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluß der…
…2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann…
…Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt, eine Berufsausbildung in Abrede zu stellen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem Kurs, welche die Tochter der Berufungswerberin absolviert…
…die Familienbeihilfe bis voraussichtlich April 2012 bezahlt werde. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Erkenntnis vom 26. Mai 2011, Zl. 2011/16/0077) sei von einer Berufsausbildung dann zu sprechen, wenn des ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg vorliege…
…im Berufungszeitraum unbestritten zu keiner Zulassungsprüfung angetreten ist, ist das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht erkennbar und das Vorliegen einer Berufsausbildung kann nicht angenommen werden. Weiters bringt die Bw. vor, das Finanzamt habe zum Zeitpunkt der bescheidmäßigen Zuerkennung der…
…eines angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Es muss ein ernstliches und zielstrebiges nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. An dieser Begriffsumschreibung hat…
…wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Hiezu gehört auch, dass das anspruchsvermittelnde Kind an den nächstmöglichen Terminen zu den erforderlichen Prüfungen antritt. Sie besuchen seit dem Wintersemester WS 2002/03 das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige und unterbrachen Ihren Schulbesuch im…
…deren Rahmen noch nicht berufstätige Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Zudem müsse ein ernstes, zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg vorliegen. Ein spezieller Englischsprachkurs in den USA ist…
…Berufungsvorentscheidung an, dass meine Tochter ... kein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen gezeigt hat. Dazu möchte ich folgendes ausführen: Laut damaliger Auskunft der Maturaschule - nachdem ... alle Zeugnisse abgeliefert hatte und diese beim Ministerium eingereicht wurden - hat ... bereits zu…
…2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann…
…ändern aber nichts an der Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides. Nachdem ein nach außen erkennbares, ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg im Schuljahr 2008/09 sowie im Sommersemester des Schuljahres 2009/10 nicht festzustellen war und im gesamten Streitzeitraum September 2008 bis September 2010 eine anspruchsbegründende…
…ernste und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe zu begründen. Als Zeiten…
…Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der…
…was laut Rechtsprechung des VwGH unter "Berufsausbildung" zu verstehen ist. Im Sinne dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es für eine Qualifikation als "Berufsausbildung" erforderlich, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist. Ein solches manifestiert sich naturgemäß u.a. darin…
…nach außen erkennbares Bemühen" um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiert sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Es kommt nicht auf den Prüfungserfolg an, wohl aber auf den Antritt zu Prüfungen (vgl VwGH 17.9…
…S.B. kann jederzeit den Beruf eines Tauchlehrers in einer Tauchschule ausüben. UE ist ein ernsthaftes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg und die Erlangung einer verwertbaren Berufsausbildung nicht in Abrede zu stellen. Es ist weiters dem FLAG nicht zu entnehmen, dass…
…dass im jeweiligen anspruchsbegründenden Zeitraum die Berufsausbildung erkennbar betrieben wird, d.h. ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg muss vorliegen. Die bloße Aufrechterhaltung des Wunsches, die Berufsausbildung fortzusetzen, ist nicht geeignet, eine Berufsausbildung anzunehmen. Nach dem Abbruch der Lehre besuchte der Sohn der…