…nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der…
…Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge mittels Vorlage der diesbezüglichen angefallenen Unterlagen zu dokumentieren: Auf…
…ersichtlichen gegenüber dem vorherigen Semester im Wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgangsweise- allein doch zu wenig, um von einem ernstlichen und zielstrebigen nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg sprechen zu können. Sowohl im Sommersemester 2006 als auch im Wintersemester 2006/07 wurde die Berufsausbildung vom Sohn…
…26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es nicht an (VwGH 14.12.2015, Ro 2015/16…
… 19.3.1998, 96/15/0213). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar ist nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler muss aber durch das Antreten…
…zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg (vgl. BFG 27.7.2020, RV/7104582/2016 mit Ausführungen zur Berufsreifeprüfung). Im Zeitraum September 2020 bis Jänner 2021, das ist die Zeit, in der die Tochter den Vorbereitungslehrgang besuchte, wurde sie in den Gegenständen Deutsch, Englisch…
…wird, das Ablegen von Prüfungen für den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden. Eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung kann nur dann unterstellt werden, wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist…
…Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der Lehrabschlussprüfung ermöglichen, von…
…nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend. Das anspruchsvermittelnde Kind muß aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluß der…
…Die Beschwerdeführerin brachte einen Vorlageantrag ein und vertrat den Standpunkt, dass bei ihrer Tochter ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben gewesen wäre und sie die Lehre erfolgreich abgeschlossen habe. Das Finanzamt legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und legte den Sachverhalt dar…
…des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen. Zwar sei nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler müsse aber durch das Antreten zu Prüfungen…
…der Beschwerdeführerin weniger als 20 Stunden pro Woche für die Schulausbildung aufwendete. Auch kann ein ernsthaftes, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg nicht erkannt werden. Auch nicht vor dem Hintergrund, dass viele Fächer negativ abgeschlossen wurden und die Berufsausbildung letztlich abgebrochen wurde…
…Berufsbild oder ein gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung existiert (VwGH 26.06.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Teil der Berufsausbildung…
…2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann…
…Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt, eine Berufsausbildung in Abrede zu stellen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem Kurs, welche die Tochter der Berufungswerberin absolviert…
…und zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg gegeben sein. Dieses Bemühen manifestiert sich vor allem im Antreten zu Prüfungen (VwGH 96/15/0213), wobei es aber nicht darauf ankommt, dass die erfolgreiche Ablegung der Prüfung auch sofort tatsächlich gelingt. Unter den Begriff …
…die Familienbeihilfe bis voraussichtlich April 2012 bezahlt werde. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Erkenntnis vom 26. Mai 2011, Zl. 2011/16/0077) sei von einer Berufsausbildung dann zu sprechen, wenn des ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg vorliege…
…im Berufungszeitraum unbestritten zu keiner Zulassungsprüfung angetreten ist, ist das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht erkennbar und das Vorliegen einer Berufsausbildung kann nicht angenommen werden. Weiters bringt die Bw. vor, das Finanzamt habe zum Zeitpunkt der bescheidmäßigen Zuerkennung der…
…ständigen Rechtsprechung zu entnehmen sei, dass nach Erbringung des Leistungsnachweises aus dem 1. Studienjahr das Vorliegen eines ernsthaften und zielstrebigen Studiums, damit ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hätte, kann daher nicht gefolgt…
…im Gesetz geregelt noch trifft die Judikatur des VwGH diesbezüglich eine klare Aussage. Auch im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH nur allgemein aus, das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen…