…unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt hingegen der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht bestehen, weil die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Im gegebenen Fall kann daher wegen der mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung…
…Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen oder Urlaube oder Schulferien. Derartige Unterbrechungen stellen keine Beendigung der Berufsausbildung dar. Im Erkenntnis (VwGH 16.11.1993, 90/14/0108) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach …
…Abteilungen. Seit 2011 Bezug einer I Pension. Ausbildung: Nach der Matura folgte Ergotherapieausbildung, die mit 24 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde ( krankheitsbedingte Unterbrechungen). Ca 10 Jahre arbeitete AW Vollzeit in diesem Beruf, Eheschließung und Familiengründung. Im Gutachten vom 16 05 2012 wird ein GdB 50 ab…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Allerdings sind Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der Familienbeihilfenanspruch…
…entwickelte Gedanke bezüglich Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges, wie insbesondere bei (begrenzte Zeit dauernder) Erkrankung, wenn diese nicht ihrer Art nach die Berufsausbildung für immer unmöglich macht, (dies im Gegensatz zu einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen…
…neuerlich und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Unterbrechungen nur dann nicht schädlich für einen Beihilfenanspruch sind, wenn sie die Ausbildung auf (nur) begrenzte Zeit unterbrechen und gleichzeitig festgehalten, dass im Falle einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Beihilfenanspruch (nach § 2 Abs 1 lit…
…entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Hiezu gehören (siehe auch VwGH 16.11.1993, 90/14/0108) beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung…
…Vorbereitungen dazu bereits getroffen. Die Unterbrechung habe bislang somit 3 Semester bzw. eineinhalb Studienjahre gedauert. Von einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung wie in der Entscheidung des UFS Linz vom 28.4.2003, RV/1751-L/02, wo die Unterbrechung im Mai 1999 begann und bei Erlass…
…Einschätzung den Tatsachen entspricht, geht auch daraus hervor, dass der Bw. - wie aus dem Sozialversicherungsauszug ersichtlich - im Streitzeitraum (August 2007 bis Juli 2010) mit krankheitsbedingten Unterbrechungen, und dadurch bedingt nicht in seinem erlernten Beruf (Schlosser), berufstätig war. Wenn im Gutachten vom 13. Juli 2011 festgehalten…
…dass die Bw. jeweils kurzfristige Arbeitsverhältnisse eingegangen sei, diese könnten jedoch bestenfalls als Arbeitsversuche gewertet werden. Dazwischen seien krankheitsbedingt lange Unterbrechungszeiträume gelegen, weshalb die festgestellten Dienstverhältnisse als vergeblicher Versuch einer Eingliederung in das Erwerbsleben zu bezeichnen seien. Die Bw. habe auf Grund ihres Krankheitsbildes keine…
…Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Hiezu gehören (siehe auch VwGH vom 16. November 1993, 90/14/0108) beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung…
…Bereichen der Patienten gekennzeichnet ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die oben skizzierte Entwicklung des Klägers vor dem 27. Lebensjahr bereits krankheitsbedingt war und nicht andere Ursachen hatte..." Aus dem Versicherungsdatenauszug ist ersichtlich, dass der Bw. imstande war, eine Berufstätigkeit auszuüben (siehe…
…Prüfungen antritt. Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der Familienbeihilfenanspruch nach …
…entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich sind. Hiezu gehören (siehe auch VwGH 16.11.1993, 90/14/0108) beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung…
…sind der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören beispielsweise Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, oder Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt der…
…Unrecht. Unterbrechungen der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung…
…dass bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Aus diesem Erkenntnis folgt für den Fall der Unterbrechung der Ausbildung durch die…
…Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien (VwGH 15.2.1983, 82/14/0148). Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der…
…Berufungsvorentscheidung gebrauchte Argument bestandener Beschäftigungsverhältnisse der Bw. u.a. auf das Erkenntnis 2002/15/0167, wonach der Verwaltungsgerichtshof zwar wiederholt ausgesprochen habe, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes widerlege die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit c (bzw. hier § 6 Abs…
…der übrigen Voraussetzungen - durchgehend Anspruch auf Familienbeihilfe. Auf Grund der unwidersprochen gebliebenen Ausführungen in der Berufung steht im gegenständlichen Fall fest, dass der Tochter der Berufungswerberin im gesamten Sommersemester [JJJJ] vorübergehend die Fortführung ihres Studiums krankheitsbedingt nicht möglich war. Weiters steht aber auch unwidersprochen fest…