…Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis zum 1. Mai 1996 (ab 1. Mai 1996 trat die Novelle zu Altlastensanierungsgesetz in Kraft ) erfolgte die Vorschreibung des Altlastenbeitrages für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen. Die Bf. brachte im durchgeführten Verfahren wiederholt vor, dass die Gießereisande…
… 3 Abs. 1 ALSaG soll nicht nur das langfristige Ablagern (Zi. 1) sondern bereits das bloße Lagern von Abfällen (Zi. 3) - das ist nach § 2 Abs. 7 ALSaG das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese für eine Behandlung, (ausgenommen für eine stoffliche oder…
…Wenn das Zollamt damit vermeint, dass das mehr als einjährige Dulden der Lagerung der Baurestmassen die Beitragsschuld für die Bf. entstehen lässt, übersieht es, dass der die Beitragsschuld auslösende Tatbestand nur das mehr als einjährige Lagern von Abfällen ist. Das Dulden der beitragspflichtigen Tätigkeit im…
…als Bf bezeichnet) für das III. und IV Quartal 2005 Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 558.155.00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von…
…Quartal 2005 einen Altlastenbeitrag für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 698.230,00 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 13.964,60 vorgeschrieben. In…
…Z 3 AlSaG Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 1.342.750,52 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 26.855,01 vorgeschrieben…
…Stützwälle). Lagern im Sinne diese Bundesgesetzes ist das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine thermische Verwertung oder eine Behandlung bereitgehalten oder vorbereitet werden (§ 2 Abs. 7 ALSaG). Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 ALSaG unterliegt das Lagern von Abfällen dem…
…nicht als Abfall sofern der Anteil an Baurestmassen nicht mehr als 5 Volumsprozent beträgt. Gemäß § 2 Abs. 7 ALSAG ist unter Lagern im Sinne dieses Bundesgesetzes das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine Behandlung- ausgenommen für eine thermische oder stoffliche…
…als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch a) das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen…
…als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch a) das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen…
…beim Erörterungstermin dabei, dass aufgrund der Betriebsprüfungsergebnisse die Altlastenbeitragsschulden für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen entstanden seien. Am 9.12.2010 ging dem UFS eine Berufungsentscheidung des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23.7.2010 zum Bescheid der BH X. vom 18.9…
…als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch a) das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen…
…als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch a) das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen…
…3 Tatbestände des Deponierens, des mehr als einjährigen Zwischenlagerns und der hier nicht näher interessierenden Ausfuhr von Abfällen. Nach den Begriffsbestimmungen in § 2 Abs.8,9 u.10 ALSAG a.F. ist eine Deponie eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen, die also über eine…
…an Säumniszuschlag wird sie als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29.7.1999, Zl. 100/06753/1/99 setzte das Hauptzollamt (HZA, nunmehr Zollamt) Wien für Bf. (Beschwerdeführerin, im Folgenden: Bf.) für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen auf dem im Eigentum der…
…gilt auch das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung als Ablagern im Sinne des ALSaG. Die Zwischenlagerung bis zu einem Jahr zur Beseitigung und bis drei Jahren zur Verwertung der Abfälle ist beitragsfrei…
…unterliegen dem Altlastenbeitrag das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch lit.b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung. Unbestritten…
…93 bis 4/95 und für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen auf dem Deponiegelände der in den Quartalen 1/96 bis 4/96 gelagerten Abfälle erstmalig gemäß § 201 BAO iVm §§ 4, 6 und 7 ALSAG in Höhe von S 11,930.600,00 …
…Rand-und Stützwälle) nicht als Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes. Gemäß § 2 Abs.7 ALSAG ist unter Lagern im Sinne dieses Bundesgesetzes das länger als einjährige Lagern von Abfällen, damit diese Abfälle für eine Behandlung- ausgenommen für eine thermische oder stoffliche Verwendung- bereit gehalten oder…
…zulässige Verfüllung von Geländeunebenheiten handle. Die Beitragsbefreiung gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSaG sei daher nicht anzuwenden. Ebenso wenig gebe es für die angeführten Abgabentatbestände des mehr als einjährigen Lagerns zur Beseitigung und des mehr als dreijährigen Lagerns zur Verwertung eine Ausnahme von der…