…der Tätigkeit als Handelsgewerbetreibender (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Bei der Tätigkeit als Vortragender bildet - trotz der Vorbereitungszeit im Arbeitszimmer - nach der Verkehrsauffassung das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit, da nicht die Vorbereitung sondern der tatsächliche Vortrag den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit bildet (vgl. VwGH 22…
…weitaus überwiegenden Teil der selbständigen Arbeit in seinem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer aus. Nach Ansicht des VwGH sei, der Mittelpunkt einer Tätigkeit nach seinem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel werde darauf abgestellt, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der…
…Rechtslage ist entscheidend, ob dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach zu Lehrtätigkeiten und zu Vortragstätigkeiten (VwGH vom 20.1.1999, 98/13…
…Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen ist. Im Zweifel ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle genutzt werde (VwGH 8.5.2003, 2000…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen; im Zweifel wird darauf abzustellen sein…
…Buchhaltungsarbeiten, Erstellen von Rechnungen, Erledigung der Post, Abstimmung der Lieferscheine mit Lieferantenrechnungen, Schriftverkehr etc. genutzt. Da sich nach Ansicht der Prüferin der materielle Schwerpunke einer Tabaktrafik im Verkaufslokal/Kiosk befinde und im Verkauf der für eine Trafik typischen Waren, wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Zeitungen…
…1.1999, 98/13/0132, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der Mittelpunkt einer Tätigkeit nach dem materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit zu beurteilen ist. Für einen Lehrer ist der Mittelpunkt seiner Tätigkeit daher grundsätzlich in der Schule; für einen Volleyballspieler im Turnsaal. Im Zweifel…
…aktenkundig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Dezember 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Mittelpunkt der Tätigkeit sei nach dem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Diene ein Arbeitszimmer einer Tätigkeit, die im Wesentlichen außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt werde, dann seien die bezüglichen Aufwendungen…
…ist unstrittig, dass das in Rede stehende Arbeitszimmer im Wohnungsverband gelegen ist und dass der Bw. am soziologischen Institut der X über keinen eigenen Arbeitsplatz verfügt. Für die Bestimmung des Mittelpunktes einer Tätigkeit ist ihr materieller Schwerpunkt maßgebend. Im Zweifel wird darauf abzustellen sein, ob…
…stehe. Hinsichtlich der die Bastelmaterialen betreffenden Ausführungen ist wiederum darauf zu verweisen, dass der materielle Schwerpunkt der diesbezüglichen Aktivitäten in der Vermittlung von handwerklichen Fertigkeiten zu erblicken ist und dass diese nicht in einem Arbeitszimmer sondern dort, wo sich der Mittelpunkt der von der Bw…
…Ob ein Arbeitszimmer einen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, ist nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, nach dem typischen Berufsbild zu beurteilen Für die Bestimmung des Mittelpunktes einer Tätigkeit ist entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ihr materieller Schwerpunkt maßgebend; im Zweifel ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher…
…2004/15/0148). Für die Beurteilung des Stellenwertes eines Arbeitszimmers ist daher im Ergebnis der materielle Schwerpunkt der beruflichen Betätigung nach deren typischem Ablauf aus Sicht der jeweiligen Einkunftsquelle zu ermitteln. Im Rahmen dieser einkunftsquellenbezogenen Betrachtung gilt es außerdem zu prüfen, ob mehrere Tätigkeiten als…
…informieren, 6. auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten, 7. mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten. Darauf folgt, dass die wesentlichen Komponenten und damit auch der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers gelegen sind. Dies bestätigt der Bw. auch selbst, wenn er…
…Vor allem im letztgenanntem Erkenntnis wurde vom Gerichtshof klargestellt, dass im Fall, dass nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, es nicht mehr wesentlich ist, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als der Hälfte der Tätigkeit…
…zur Verfügung gestellten Büro zu verbringen, ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, wie es bei der Tätigkeit der Berufungswerberin als Universitätsprofessorin der Fall ist, es darauf, ob das häusliche Arbeitszimmer in…
…Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 28.11.2000, Zahl 99/14/0008, ist der Mittelpunkt der Tätigkeit nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Nur im Zweifel kommt es darauf an, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im…
…Nutzung des Arbeitszimmers kommt es fallbezogen daher nicht an. Dass und in welchem Umfang Vor- und Nachbereitungsarbeiten (wie Korrekturarbeiten, E-Mail-Verkehr etc.) zu Hause vorzunehmen sind, ändert nicht den materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit (vgl. VwGH 25.10.2006, 2004/15/0148; 19.4.2006…
…werden Besprechungen mit den Kunden auch in den Konferenzräumlichkeiten des Arbeitgebers durchgeführt. Dies zeigt klar auf, dass der materielle Schwerpunkt dieser Tätigkeit nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer ist. Daraus ergibt sich im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988…
…99/15/0177; VwGH 22.1.2004, 2001/14/0004). Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Im Zweifel ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt…
…erfolgt (vgl. zB VwGH 20.1.1999, 98/13/0132). Lässt sich der materielle Schwerpunkt nicht eindeutig festlegen, ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. VwGH 24.4…