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UFSG RV/0549-G/09Ermittlungspflicht des Finanzamtes bei erstmals im Vorlageantrag vorgelegten Unterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …

UFSG RV/0831-G/07Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Waldnutzungen nach § 37 EStG 1988 im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…Art und Ausmaß der Schadensfeststellungen) steht bei Bedarf nichts im Wege bzw. kann eine solche allenfalls für die materielle Wahrheitsfindung auch geboten sein. Schließlich gehen beide Verfahrensparteien davon aus, dass die vom Bw bis zum Ergehen des nunmehr angefochtenen Bescheides als Normaleinschlag behandelte Erntemenge von…

UFSW RV/0149-W/02Schätzung eines Betriebsberaters und Konsulenten a.G. schwerwiegender formeller und materieller Mängel und Verletzung der Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.09.2003Teil 1/2

…fest. Der Bw. erzielt Einkünfte aus Beratertätigkeit als Einzelunternehmer. (Tz 1 und 2). Infolge formeller und materieller Mängel sind die Aufzeichnungen nicht ordnungsmäßig iS von § 131 BAO (Tz 13). Daher mussten die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1986 - 1989 geschätzt werden. (Tz 14). "Tz 15 Mängel…

UFSL FSRV/0033-L/07Zustellung eines ca. fünf Jahre zuvor in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Straferkenntnisses trotz seit viereinhalb Jahren bestehender absoluten Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…denkbar milde Strafbemessung und begründe dies wie folgt: Mildernde Umstände: Das zumindest im substantiellen vorliegende Geständnis, sehr langes Zurückliegen der Tat, Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung bzw. Wahrheitsfindung, bisherige Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, alljährlich ungewöhnlich hohe Steuerleistung im Vergleich zu anderen Zahnärzten erschwerende Umstände: Mehrzahl der deliktischen Angriffe …

UFSW RV/0602-W/04Teilschätzung einer Trafik wegen betragsmäßig erheblicher Kalkulationsdifferenzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2007

…Kalkulationsdifferenz keine Beweiskraft für die materielle Unrichtigkeit der formell unbeanstandet gebliebenen Bücher und Aufzeichnung zukommen soll, nicht nachvollziehbar dargelegt, sondern sich auf eine angeblich der Rechtsprechung des VwGH entstammende Prozenthürde von 10% für Schätzungsbefugnis und auf eine angeblich der Behörde obliegende Beweisführungslast ("amtswegige Wahrheitsfindungspflicht") berufen…

UFSG RV/0623-G/11Reisegebühren für Eintagesreisen und Fahrtkosten eines ständig von einem Auftraggeber beauftragten Werkvertragspartners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

…ein, ist die Behörde zur Schätzung verpflichtet. Verweigert die Partei die notwendigen Auskünfte bzw. Vorlage von Unterlagen, gibt es aber die Möglichkeit einer Informationsbeschaffung von dritter Seite, so gebietet die Verpflichtung zur materiellen Wahrheitsfindung (§ 115 BAO), dass die Behörde diese Möglichkeiten, soweit verfahrensökonomisch vertretbar, vor…

UFSW RV/3446-W/09Die Nichtvorlage von Büchern und Aufzeichnungen im Rechtsmittelverfahren stellt, auch wenn sie im Prüfungsverfahren bereits erfolgt sein sollte, eine Verletzung der abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht dar, die zur Schätzung nach § 184 (3) BAO berechtigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2010

…August 2009 wurde die Berufung der Bw. als unbegründet abgewiesen. Zur Verhängung des Sicherheitszuschlages i.H.v. 15% sei anzuführen, dass formelle und materielle Mängel des Rechnungswesens zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigen würden. Die Bw. teile mit, dass die Abrechnungen in Rahmen von Standverrechnungen erfolgt…

UFSW RV/1719-W/10Werbungskosteneigenschaft von Reiseaufwendungen sowie von Aufwendungen für Kleidung und Arbeitsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs. 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973, 124 ff). …

UFSW RV/3144-W/12Bei Aufwendungen für die Sportausübung handelt es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nahe legen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…

UFSW RV/0456-W/12Pendlerpauschale, Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Werbungskosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/5

…das den Bundesadler trägt. Im Übrigen kann die Republik Österreich im Inland nicht vertreten werden. Grundsatz der Amtswegigkeit, der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit und des Parteiengehörs Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die…

UFSS RV/0107-S/08Verjährung, hinterzogene Abgaben, Offenlegung, Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…September 1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen erkannte…

UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 1/2

…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Behörde hat die materielle Wahrheit festzustellen. Diese amtswegige Ermittlungspflicht kann den Steuerpflichtigen jedoch nicht von seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht befreien. Zu dieser Mitwirkungspflicht zählt nach § 138 Abs…

UFSW RV/0248-W/09Pflichtveranlagung, Nichtbeantwortung von Vorhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…

UFSW RV/1582-W/07Werbungskosten, Nichtbeantwortung von Vorhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2011

…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…

UFSG RV/0016-G/11Sicherstellungsauftrag im Fall einer in Zypern ansässigen Limited: Sicherung der Abgabeneinbringung durch Zugriff auf inländisches Vermögen (Warenlager)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2011

…werden kann, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf verweist, es liege allein an der Behörde, die materielle Wahrheit zu erforschen, ist sie…

UFSK RV/0282-K/09Verwendung von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (widerrechtliche Verwendung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2011Teil 1/2

…keine Zulassungsverpflichtung im Inland bestanden habe. Eine neuerliche Beurteilung dieses Sachverhaltes sei unzulässig. Es bestehe keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht. In der Sache selbst führt der Bw. als materielle Berufungsgründe aus, das gegenständliche Fahrzeug stehe im wirtschaftlichen Eigentum der X GmbH, M, Deutschland. Rechtliche Eigentümerin sei die C…

UFSW RV/1992-W/05Formerfordernisse einer Rechnung für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011Teil 3/4

…von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (VwGH 7.6.2005, 2001/14/0187). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde den Sachverhalt nach allen Richtungen…

UFSG RV/0351-G/07Strittig ist, ob die Übernahme von Mehrkosten des Abbruchs eines Gebäudes aus Gründen der Kontaminierung, betrieblich oder causa societatis veranlasst war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit. Im Abgabenverfahren gilt nicht die Parteienmaxime, daher darf die Abgabenbehörde ihren Entscheidungen Sachverhalte nicht allein deshalb zu Grunde legen, weil sie von der Partei behauptet…

UFSL RV/0248-L/091. Ergänzungsaufträge und Bedenkenvorhalte dürfen nur vor Veranlagung ergehen und sind daher nicht das geeignete verfahrensrechtliche Instrument für die so genannte "Nachbescheidkontrolle." 2. Wird eine Zwangsstrafe nicht infolge einer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnung festgesetzt, ist sie rechtswidrig. 3. Keine Aussetzung der Einhebung bei gleichzeitiger Berufungserledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011

… 27.9.1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung dazu nicht bereit sei bzw. eine solche unterlasse, trete die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen…