…der etwa noch erforderlichen Ermittlungen, somit in sachverhaltsmäßiger Hinsicht grundsätzlich entscheidungsreif vorzulegen. Bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit - insbesondere infolge erstmaligen oder geänderten Vorbringens nach Rechtsmittelvorlage - hat der UFS den Sachverhalt im Interesse der materiellen Wahrheitsfindung und der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen weiter zu erforschen. …
…Art und Ausmaß der Schadensfeststellungen) steht bei Bedarf nichts im Wege bzw. kann eine solche allenfalls für die materielle Wahrheitsfindung auch geboten sein. Schließlich gehen beide Verfahrensparteien davon aus, dass die vom Bw bis zum Ergehen des nunmehr angefochtenen Bescheides als Normaleinschlag behandelte Erntemenge von…
…fest. Der Bw. erzielt Einkünfte aus Beratertätigkeit als Einzelunternehmer. (Tz 1 und 2). Infolge formeller und materieller Mängel sind die Aufzeichnungen nicht ordnungsmäßig iS von § 131 BAO (Tz 13). Daher mussten die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1986 - 1989 geschätzt werden. (Tz 14). "Tz 15 Mängel…
…denkbar milde Strafbemessung und begründe dies wie folgt: Mildernde Umstände: Das zumindest im substantiellen vorliegende Geständnis, sehr langes Zurückliegen der Tat, Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung bzw. Wahrheitsfindung, bisherige Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, alljährlich ungewöhnlich hohe Steuerleistung im Vergleich zu anderen Zahnärzten erschwerende Umstände: Mehrzahl der deliktischen Angriffe …
…Kalkulationsdifferenz keine Beweiskraft für die materielle Unrichtigkeit der formell unbeanstandet gebliebenen Bücher und Aufzeichnung zukommen soll, nicht nachvollziehbar dargelegt, sondern sich auf eine angeblich der Rechtsprechung des VwGH entstammende Prozenthürde von 10% für Schätzungsbefugnis und auf eine angeblich der Behörde obliegende Beweisführungslast ("amtswegige Wahrheitsfindungspflicht") berufen…
…ein, ist die Behörde zur Schätzung verpflichtet. Verweigert die Partei die notwendigen Auskünfte bzw. Vorlage von Unterlagen, gibt es aber die Möglichkeit einer Informationsbeschaffung von dritter Seite, so gebietet die Verpflichtung zur materiellen Wahrheitsfindung (§ 115 BAO), dass die Behörde diese Möglichkeiten, soweit verfahrensökonomisch vertretbar, vor…
…August 2009 wurde die Berufung der Bw. als unbegründet abgewiesen. Zur Verhängung des Sicherheitszuschlages i.H.v. 15% sei anzuführen, dass formelle und materielle Mängel des Rechnungswesens zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigen würden. Die Bw. teile mit, dass die Abrechnungen in Rahmen von Standverrechnungen erfolgt…
…Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs. 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973, 124 ff). …
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…das den Bundesadler trägt. Im Übrigen kann die Republik Österreich im Inland nicht vertreten werden. Grundsatz der Amtswegigkeit, der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit und des Parteiengehörs Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die…
…September 1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen erkannte…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Behörde hat die materielle Wahrheit festzustellen. Diese amtswegige Ermittlungspflicht kann den Steuerpflichtigen jedoch nicht von seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht befreien. Zu dieser Mitwirkungspflicht zählt nach § 138 Abs…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Nach § 115 Abs 1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung (Vogel, FJ 1973…
…werden kann, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf verweist, es liege allein an der Behörde, die materielle Wahrheit zu erforschen, ist sie…
…keine Zulassungsverpflichtung im Inland bestanden habe. Eine neuerliche Beurteilung dieses Sachverhaltes sei unzulässig. Es bestehe keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht. In der Sache selbst führt der Bw. als materielle Berufungsgründe aus, das gegenständliche Fahrzeug stehe im wirtschaftlichen Eigentum der X GmbH, M, Deutschland. Rechtliche Eigentümerin sei die C…
…von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (VwGH 7.6.2005, 2001/14/0187). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde den Sachverhalt nach allen Richtungen…
…BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit. Im Abgabenverfahren gilt nicht die Parteienmaxime, daher darf die Abgabenbehörde ihren Entscheidungen Sachverhalte nicht allein deshalb zu Grunde legen, weil sie von der Partei behauptet…
… 27.9.1990, 89/16/0225). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung dazu nicht bereit sei bzw. eine solche unterlasse, trete die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen…