…anzuwendenden) Bestimmung des § 273 Abs.1 lit.a) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig…
…ZollR-DG hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (Ritz, BAO4, Rz.2 f zu § 273)…
…mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. In § 19 BAO ist normiert, dass bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des…
…Auftrag der Firma c....") unmissverständlich zum Ausdruck bringt, für wen eine Berufung eingebracht werde. Die von der Bw. im falschen Namen erhobene Berufung vom 31. Mai 2002 wurde daher wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters zur Einbringung einer Berufung (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Auflage…
…nicht (Ritz, BAO4, § 93 Tz 6 mit Verweis Judikatur des VwGH). Die Abgabenbehörde hat eine Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters vorliegt (Ritz, BAO4, §…
…die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A. vom 16. Dezember 2005, Zl. yyy, einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz" stellt. Mit Zurückweisungsbescheid vom 27. Juli 2006 wurde der Vorlageantrag vom 15. Februar 2006 gemäß §273 Abs.1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) "wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters"…
…die Berufung | a) nicht zulässig ist oder | b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters oder mangelnde Bescheidqualität bzw. Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung oder ein Rechtsmittelausschluss (z.B. gem…
…März 2006 gemäß §273 Abs.1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) "wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters" als unzulässig zurückgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid wurde zugestellt an: "Magistrat der Stadt X Magistratsabteilung Y - D Ref.1 - Allgemeine Finanzangelegenheiten yyyy 1082 Wien" Am 25. August 2006 wurde von der Bw…
…lit. a) kommt z.B. die mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters oder aber auch die mangelnde Bescheidqualität in Betracht. Auch eine auf einem nicht zulässigen Wege eingebrachte Berufung zieht einen Unzulässigkeitsgrund nach der angeführten Gesetzesbestimmung nach sich. Wie das Finanzamt bereits in seiner Berufungsbegründung vom 15…
…mwN). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24.6.2010, 2010/15/0001 ausgesprochen hat, stellt die falsche Bezeichnung des Einschreiters kein Formgebrechen dar. Anbringen einer hiezu nicht legitimierten Person sind von der Abgabenbehörde zurückzuweisen. Ein Vertreter kann immer nur als Vertreter jener Person angesehen…
…Gem. § 273 Abs.1 lit.a) BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters oder bei mangelnder Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung. Bezüglich mangelnder Aktivlegitimation ist festzuhalten, dass gem. …
…des Finanzamtes: 5.1. Zurückweisungsbescheid vom 10.8.2011: Nach § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a)nicht zulässig ist oder b)nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist ua. unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters…
…des Finanzamtes: 5.1. Zurückweisungsbescheid vom 10.8.2011: Nach § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a)nicht zulässig ist oder b)nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist ua. unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters…
…das Finanzamt gegenüber einer nicht legitimierten Partei keine Sachentscheidung hätte treffen können. Die Berufung vom 11. Juli 2011 wäre daher wegen mangelnder Aktivlegitimation zurückzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 29. September 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…W, vertreten durch Dr.Ingo Riß, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Seidengasse 28, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. Oktober 2005, Zl.100/09940/2004, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren, eingebrachte Beschwerde vom 7.Dezember 2005 entschieden: Die Beschwerde wird gemäß Art.245 Zollkodex iVm § 85c…
…Funktion als zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz), wie bereits erwähnt, diesen (nunmehr festgestellten) Zurückweisungsgrund der mangelnden Aktivlegitimation des VR , als Verteidiger für den Beschuldigten JP im gegenständlichen Finanzstrafverfahren einzuschreiten und als solcher gegen den oberwähnten Einleitungsbescheid rechtswirksam eine Beschwerde einzubringen, offensichtlich nicht erkannt und deshalb auch…
…Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters sowie bei mangelnder Bescheidqualität. Grundsätzlich führt die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person nicht sofort zum Verlust deren Rechts- und Parteifähigkeit iSd § 79…
…Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Der Masseverwalter gilt nach hA lediglich als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Im vorliegenden Fall steht außer Streit…
…a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Im Fall einer mangelnden Aktivlegitimation des Einschreiters ist eine Berufung unzulässig. Die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster Instanz als auch jener zweiter Instanz (vgl. Ritz, BAO4…
…im eigenen Namen oder in jenem des M. bekämpft. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters (vgl…