…Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist, gemäß …
…Invaliditätsversicherung (Kapital- und Rentenversicherungen aller Art) und bei ähnlichen Versicherungen: 11 vH des Versicherungsentgeltes für Kapitalversicherungen einschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen auf Er- oder den Er- und Ablebensfall mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung vereinbart ist, gemäß …
…von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist, b) 4 vH des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen. Zur Differenzierung zwischen dem 11%-igen und dem 4%igen Steuersatz wird in den Erläuternden Bemerkungen zu BGBl. 201/1996 (72 und…
…Bank dem Bw. in einem Schreiben vom 9.8.2002 für den Fall gleich bleibender Rahmenbedingungen eine grundsätzliche Bereitschaft zur (abgesehen von den staatlichen Gebühren) kostenfreien Verlängerung der Laufzeit des Kreditvertrages vom 31.7.2002 samt (dem UFS nicht vorliegender) Zusatzvereinbarungen zu. Bis zum Laufzeitende…
…mitversichert ist, mit einer Höchstlaufzeit von weniger als zehn Jahren, wenn keine laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist, b) 4 vH des Versicherungsentgeltes in allen übrigen Fällen, 2. bei der Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung im Sinne des Pensionskassengesetzes 2,5 vH der Beiträge, 3…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages weniger als…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…einer fondsgebundenen Lebensversicherung, b) im Falle der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von zehn Jahren ab Vertragsabschluß vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag nicht laufende, im wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen vereinbart sind und die Höchstlaufzeit des…
…Anm.: dieses Schreiben bestätigt, dass "gemäß der mündlichen Absprache vom heutigen Tag die Versicherungssumme sich mit Wirkung ab 1.1.2003 um US$ 300.000,00 auf US$ 350.000,00 bei sonst gleich bleibenden Konditionen verringert") Mit Schreiben vom 31. März 2003 habe die…
…lasse sich ein wirtschaftliches Eigentum des jeweiligen Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Prämienzahlung durch die Bw. nicht ableiten. Daraus könne nicht abgeleitet werden, dass die Verwirklichung eines Anspruches des Arbeitnehmers derart nahe gerückt und gesichert sei, dass dies wirtschaftlich der tatsächlichen Realisierung eines Anspruches gleich komme…
…Wesentlichen dieselben Argumente ins Treffen wie im Berufungsschreiben gegen den Einkommensteuerbescheid 2007. Darüber hinaus beantragte der Bw. sowohl für das Veranlagungsjahr 2008 als auch für das Jahr 2009 (mit Nachtragseingabe vom 10.01.2011) die Anerkennung der an die DAS für eine Berufsrechtsschutzversicherung geleisteten Prämienzahlungen…
…Anfang 2003 sei die Kooperationsvereinbarung zwischen x und der BANK abgeschlossen worden. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Bw. und der Y_kurz entspreche im Wesentlichen jenem mit der BANK. Inhaltlich läge de facto eine Vermögensverwaltungsleistung vor. Aus versicherungsrechtlichen Gründen sei es erforderlich gewesen…
…das für die gleiche Leistung an gesellschaftsfremde Personen geleistet werden müsste. Aufgrund der in der Berufung genannten Gründe der Prämienzahlung wären diese dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt. Dass ein zusätzlicher GF-Bezug, der sich dem Grunde nach auf eine im Vorhinein geschlossene Vereinbarung…
…den dem Angebot beiliegenden Provisionsübersichten bestand bei den vermittelten Er- und Ablebensversicherungen mit laufender Prämienzahlung gestaffelt nach Laufzeiten und Versicherungssummen ein Anspruch auf bestimmte Vertragseinheiten. Für jede Vertragseinheit wurde der in der jeweiligen Vertriebsstufe festgelegte Satz an Provision gewährt. Im Arbeitsbogen befinden sich weiters Formularvorlagen…
…sich bringe. Im gegenständlichen Fall sei als wesentliche Begründung für die angestrebte Abgabennachsicht angeführt worden, dass den Aktiva (Haus) in etwa gleich hohe Bankverbindlichkeiten gegenüber stünden, sodass zur Begleichung der offenen Steuerschuld weder ein frei verfügbares Vermögen noch ein laufender Einnahmenüberschuss zur Verfügung stünden. Auf…
…Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. Von einer laufenden Entlohnung kann auf Grund der - unbestritten - monatlich in gleichbleibender Höhe ausbezahlten Beträge ausgegangen…
…Ein derartiger Zusammenhang ist jedoch im gegenständlichen Fall nicht erkennbar. Frei verfügte Änderungen der Höhe der Bezüge haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. Von einer laufenden Entlohnung kann auf Grund der monatlich in gleichbleibender Höhe ausbezahlten Beträge ausgegangen werden…