…Ausleihungen handelt. Ausleihungen sind langfristige Forderungen, die im Gegensatz zu Forderungen aus Waren- und Leistungsbeziehungen aus der Hingabe von Kapital entstanden sind; sie gehören jedenfalls bei einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren zum Anlagevermögen (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 156 Stichwort "Forderungen, Tz 157…
…unabhängig davon, ob er dies auf seinen Ausgangsrechnungen ausgewiesen habe oder nicht. Die Versagung der Abzinsung der mittel- und langfristigen Forderungen hingegen verstoße gegen den Grundsatz der Vorsicht, der besage, dass ein Kaufmann zum Schutz seiner Gläubiger alle Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen und im…
…Juli 2009, aktualisiert am 10. Mai 2012). Eine Erhebung der aktuellen (in den Jahren 2011 und 2012 geltenden) marktüblichen Zinsen für langfristige Forderungen ergab im Wesentlichen folgendes Bild: Auf oben angeführter Internetseite wurden aktuelle Zinssätze für Hypothekarkredite, sowohl mit fixem als auch variablem Zinssatz, aufgelistet…
… | Anlagevermögen: | a) derzeit kurzfristige Forderungen innerhalb 1 Monates fällig | | b) langfristige Forderungen (übrige) | | c) kurzfristige Verbindlichkeiten innerhalb 1 Monates fällig | | d) langfristige Verbindlichkeiten (übrige) | | e) übriges Anlagevermögen (Gebäude, Einrichtungen usw.) | | f) Geldbestände" In…
…von 10 Mio. S gewährte und einen weiteren Betrag von 10 Mio. S auf eine langfristige Rückzahlung umstellte. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der Mieterin und der Bank sei nicht zu unterstellen. Wie schon unter Punkt 2 (Forderungsverrechnung und Wertberichtigung) dargestellt, sei der Bw. als Gläubigerin…
…gewesen, diese Nachlassverbindlichkeiten zu bestreiten. Schriftliche Unterlagen zum Beweis des geschilderten Sachverhaltes seien nicht vorgelegt worden. Der Bw. habe bislang keine diesbezüglichen Forderungen an den Erben des Gesellschaftsanteiles und damit Zahlungsverpflichteten erhoben. Der Bw. habe ohne rechtliche Verpflichtung Zahlungen für seine verstorbene Lebensgefährtin bzw. für…
…die Bestandteile Zuzählungsdisagio und sonstige Begebungskosten zerlegt und die Ansicht vertreten, dass sowohl die Disagiobeträge wie auch die Begebungskosten bewertungsfähige Wirtschaftsgüter seien, die im Recht auf langfristige Kapitalnutzung bestünden. Daher wurden bei der Ermittlung des Einheitswertes zu den Stichtagen 1.1.1990, 1.1.1991…
…Insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, kann eine sehr niedrige Verzinsung einen Umstand darstellen, der gemäß § 14 Abs. 1 BewG einen niedrigeren Wert als den Nennwert begründet. Der Wert derartiger Forderungen und Schulden wird mit einem Betrag angesetzt, der nach Abzug von…
…an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen Umstand darstellen, der nach § 14 Abs…
…an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen Umstand darstellen, der nach § 14 Abs…
…an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Solche besonderen Umstände liegen u.a. vor, wenn eine Forderung besonders niedrig verzinst wird. Eine sehr niedrige Verzinsung kann daher, insbesondere dann, wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, einen Umstand darstellen, der nach § 14 Abs…
…auf Dauer (vgl. VwGH [30.3.2006,]2003/15/0062). Die in den Einkommensteuerrichtlinien angeführten Beispiele beziehen sich jeweils auf nichtlandwirtschaftliche Nutzungen, die eine langfristige Vertragsbeziehung voraussetzen. In der Bescheidbegründung wird richtigerweise ausgeführt, dass die nicht-landwirtschaftliche Nutzung über mehrere Jahre erfolgt. Es kann aber…
…eingeführt worden, der eine langfristige Bezuschussung zur Projektfinanzierung darstellt und somit unabhängig von der Art der der Investition zugrunde liegenden Finanzierung ist. Dementsprechend ist § 5 dazu abzuändern. Diese Ausweitung der Finanzierungsgrundlage für Förderungen soll zu keiner inadäquaten gebührenrechtlichen Verschlechterung für jene Förderungsnehmer führen, die nicht…
…sich sämtliche oder zumindest die Mehrheit der Gläubiger bereit finden, auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu verzichten - sei nicht gegeben, wie auch die Hauptgläubigerin sich gegen eine Bewilligung zu einem außergerichtlichen Ausgleich ausgesprochen habe. Sie habe sogar den Kredit für die vereinbarte Einmalzahlung auf…
…oder geringeren Wert begründen. Auf Grund des § 14 Abs. 3 BewG 1955 ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Der…
…auf das Erkenntnis des VwGH 23.2.1994, 92/13/0289, ausgeführt, dass kein steuerfreier Sanierungsgewinn vorliege, wenn die Forderungen der Gläubiger, welche Schulden erlassen haben, nur 18 % betragen. Tatsächlich hat der Verwaltungsgerichtshof in diesem Beschwerdefall aber ausgeführt, dass auch ein bloß teilweiser Schulderlass dem…
…diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die…
…diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der…
…diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte der Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte der…
…diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte die Bw., dass ein nicht rückzahlbarer Zuschuss keine Gegenleistung sei, die der Grunderwerbsteuer unterliege. Dazu beantragte die…