…Fahrtrichtung (entspricht einer Gesamtwegzeit von drei Stunden pro Tag) als generelle Zumutbarkeitsobergrenze für die tägliche Rückkehr zum Wohnort zu Grunde. Die Aussage der Amtlichen Erläuterungen ist zugleich eine Absage des Gesetzgebers an das Abstellen auf die Entfernung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer…
…Fahrtroute besonders erschweren bzw. gefährlich machen (häufig wechselnde und schwierige Witterungsverhältnisse, Schwerverkehr, 8,3 Kilometer langer Gegenverkehrstunnel) betont. Nach dem Verfahrensergebnis ist davon auszugehen, dass der Bw. für die An- und Rückfahrt zum/vom Dienstort im Normalfall zweimal am Tag jeweils ca. 1,25 Stunden…
…Berufungszeitraum unstrittig vorlag, eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer erst dann gegeben ist, wenn die bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgewendete Gesamtwegzeit das Dreifache der Fahrtzeit mit dem Kfz übersteigt. Sind die Wegzeiten bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang, dann ist für…
…keinen Anlass. .... In weiterer Folge hält der UFS in dieser Entscheidung zur Zumutbarkeit einer täglichen Anfahrtsdauer aus der Sicht gerecht und billig denkender und deshalb vernünftig handelnder Menschen fest: Dabei kommt etwa dem Umstand der täglich (zum Unterscheid von fallweise) zurückzulegenden Strecke, aber auch dem…
…als dreimal so lange Wegzeit im Falle der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ergebe, sei nach der Intention des Gesetzgebers von Unzumutbarkeit im in Rede stehenden Sinn auszugehen. Die Rechtsmittelbehörde sei daher davon ausgegangen, dass bei 25 km überschreitenden Arbeitswegen eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer erst dann…
…mehr als 90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15…
…Uhr, Ankommen bei der Arbeitsstätte ca. 7:20 Uhr) 2 Stunden 35 Minuten betrage. Selbst bei Verwendung des eigenen PKW bis zum Bahnhof sei in der Früh der Arbeitsweg mit mehr als 2,5 Stunden unzumutbar lang, am Rückweg sehe es nicht recht anders aus…
…Jahre 2010 mit der Begründung abgewiesen, dass an mehr als der Hälfte der Wegstrecke ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt und daher die Benützung möglich ist. Die erhöhte Pendlerpauschale steht jedoch It. LStRI RZ 257 bei Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit zu. Lt. RZ 257 umfasst die Wegzeit…
…eines PKW (wie beim KFZ-Pauschale des EStG 1972) wollte der Gesetzgeber des EStG 1988 vermeiden. Auch bei der Prüfung, ob die Fahrt mit Massenverkehrsmitteln mehr als drei Mal so lang dauert wie mit dem PKW (und 90 Minuten übersteigt), kommt es nicht darauf an…
…GP, 75) auf Grund der Fahrzeiten zu prüfen. Unzumutbar - so die Regierungsvorlage - seien im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen Kfz. Im…
…für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 ( vermeintlich 09)nicht einverstanden und beantrage für diesen Zeitraum die Zuerkennung der gr. PP über 60 km"... Wegzeitendiagramm-Unterstellung Park & Ride (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer ab 40 km Wegstrecke >2,5h Wegzeit): Wohnung 2130, H…
…GP, 75) auf Grund der Fahrzeiten zu prüfen. Unzumutbar - so die Regierungsvorlage - seien im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit dem Massenbeförderungsmittel als mit dem eigenen Kfz. Im…
…von der Arbeitsstätte bei Teilzeitarbeit an weniger als der Hälfte der Kalendertage des Lohnzahlungszeitraums überhaupt nicht zu berücksichtigen. Andererseits erscheint eine diese Mehraufwendungen deutlich übersteigende steuerliche Berücksichtigung überschießend. Ausmaß und Lage der Arbeitszeit sind bei einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer…
…2,5 Stunden aufzuwenden seien, da zusätzlich zu der vom FA ermittelten Fahrzeit des öffentlichen Verkehrsmittels (1,5 - 1,75 Stunden) noch einmal der gleiche Zeitaufwand für einen 6,5 km langen Fußweg vom Wohnort zum Bahnhof Y zu berücksichtigen sei. Die gesamte Anfahrtszeit betrage…
…auch dann zustehe, wenn die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwar 2 Stunden unterschreite, aber 1,5 Stunden überschreite und daher mehr als 3 mal so lang dauere als mit dem PKW. Mit Bericht vom 26. März 2008 legte das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell…
…Berufungszeitraum unstrittig vorlag, eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer erst dann gegeben ist, wenn die bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgewendete Gesamtwegzeit das Dreifache der Fahrtzeit mit dem Kfz übersteigt. Sind die Wegzeiten bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang, dann ist für…
…Berufungszeitraum unstrittig vorlag, eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer erst dann gegeben ist, wenn die bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgewendete Gesamtwegzeit das Dreifache der Fahrtzeit mit dem Kfz übersteigt. Sind die Wegzeiten bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang, dann ist für…
…wegen langer Anfahrtsdauer auszugehen. Im Anlassfall wurde für die einfache Strecke von P nach S, K-Allee, eine Fahrzeit mit dem Auto von 1,03 Std. (kürzeste Route) bzw. 1,01 Std. (schnellste Route) ermittelt. Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen kann eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit…
…halben Arbeitsweg ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. - Unzumutbarkeit wegen dauernder starker Gehbehinderung. - Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtsdauer (unter 20 Kilometer 1,5 Stunden). 3.) Die Arbeitszeit des Bw hat im Streitzeitraum von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17…
…angeordneten, laufenden Erhöhungen der Pendlerpauschalen für die überproportional gestiegenen Kosten zum Hin- und Herfahren von den Finanzämtern unterlaufen werden. Der Bw. müsse mit seinen fixen Arbeitszeiten und dem langen Anfahrtsweg von ca. 50 Kilometern täglich über zwei Stunden Autofahren (ohne Verkehrsbehinderungen). Es werde daher ersucht…