…beurteilende Tätigkeit als Vizebürgermeister vom Bw. über zehn Jahren (1995 bis 2005) ausgeübt wurde und es sich dabei an sich um keine kurzfristige Tätigkeit mehr handelte und angesichts der in den angefochtenen Bescheiden dargestellte Verlustsituation (seit 1997 übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen aus dieser Tätigkeit…
…Im Hinblick darauf, dass es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit als Gemeinderat bei ihrer Dauer von mehr als fünf Jahren um keine kurzfristige Tätigkeit mehr handelt, die Einnahmen eine nicht variable Größe darstellen und auch die Werbungskosten in all den Jahren nahezu gleich bleibend…
…Im Hinblick darauf, dass es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit des Berufungswerbers im Gemeinderat bei ihrer Dauer von mehr als fünf Jahren um keine kurzfristige Tätigkeit mehr handelt, die Einnahmen eine vom Berufungswerber nicht beeinflussbare Größe darstellen und auch die Werbungskosten in all den…
…Im Hinblick darauf, dass es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit des Berufungswerbers im Gemeinderat bei ihrer Dauer von mehr als fünf Jahren um keine kurzfristige Tätigkeit mehr handelt, die Einnahmen eine vom Berufungswerber nicht beeinflussbare Größe darstellen und auch die Werbungskosten in all den…
…aber im vorliegenden Fall wegen fehlender Befunde nicht möglich. Der Umstand, dass der Bw. lediglich kurzfristige Tätigkeiten ausgeübt und die Tätigkeit als Schreibkraft beim BG Fünfhaus zu Beginn der achtziger Jahre abgebrochen hat, lässt nicht zwangsläufig auf eine Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Pat. hat eine Lehre als Mechaniker angefangen, allerdings ohne Abschluss wieder beendet. Er hat immer wieder nur einige Monate lang kurzfristige Tätigkeiten ausgeübt unter anderem bei der Fa. Tiefbau W. in D.. Diese kurzfristigen Beschäftigungen sind auf die mangelnde Ausdauer des Pat. zurückzuführen. Der Pat…
…konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Berufungswerberin jedenfalls lediglich kurzfristig eine doppelte Haushaltsführung beanspruchen würde bzw. nur sehr kurzfristig in Wien tätig sein werde. Aufgrund des Alters der Berufungswerberin (Jahrgang 1959) konnte eine kurzfristige Tätigkeit nicht unterstellt werden (vgl. hierzu auch UFSW RV/2740…
…von der T. OEG begonnenen Arbeiten durch ein anderes Unternehmen habe ausführen lassen müssen. Die T. OEG habe für ihre kurzfristige Tätigkeit keine Rechnung gelegt, auch Zahlungen seien keine geleistet worden. Für die Weiterführung der Arbeiten habe man sich wiederum der M. Bau GesmbH bedient…
…in Höhe von 30% auszugehen ist und eine Erwerbsunfähigkeit nicht vorliegt. Der Umstand, dass der Bw. laut Versicherungsdatenauszug jeweils nur kurzfristige Tätigkeiten am Arbeitsmarkt ausübte, reicht für sich allein nicht aus, eine medizinisch begründete Erwerbsunfähigkeit zu diagnostizieren. Zudem wird - wie bereits ausgeführt - eine höhergradige intellektuelle…
…Tatsache, dass sie gezwungenermaßen ihre Tätigkeit als Selbständige ausüben müsse, sei nicht gerechtfertigt. Die Bw sei ordnungsgemäß versichert, ihr Gewerbe sei aufrecht und es läge eine kurzfristige Unterbrechung der Tätigkeit aufgrund der Erkrankung ihres minderjährigen Sohnes vor. In weiteren Eingaben brachte die Bw vor, sie…
…verschaffen. Bereits aus dem Abweisungsbescheid beigefügten Aktengutachten sei ersichtlich, dass das Kind mehrere kurzfristige und geringfügige Tätigkeiten ausgeübt habe, jedoch den Maturakurs nicht abgeschlossen und die Tätigkeit als Schreibkraft beim X zu Beginn der 80er Jahre abgebrochen hat, um sich mit seine (wahnhaften) Ideen selbständig…
…als Werbungskosten zu qualifizieren. 2. Pendlerpauschale Das Büro des Unternehmens, wo er für kurzfristige Innendienste (administrative Tätigkeiten ca. einmal in der Woche) tätig war, befand sich in Adr.. Für die übrigen Tätigkeiten, die vom eigenen Arbeitszimmer (diverse Meetings) ausgegangen sind, ist ebenso das Pendlerpauschale anzusetzen…
…Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats bei einem weniger als 183 Tage dauernden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat --sog. kurzfristige Arbeitnehmerentsendung - allerdins nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder dort - nach abkommensrechtlichen Kriterien - zumindest eine Betriebstätte hat, in deren Rahmen der Steuerpflichtige seine Tätigkeit ausübt…
…SVNR, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches legte die Berufungswerberin (in der Folge: Bw) eine Aufstellung über ihre Tätigkeit als selbständige Personenbetreuerin vor. Danach hatte sie den letzten Turnus im Jahre 2010…
…Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an, die die gesamte Lebensführung des Abgabepflichtigen hinsichtlich Familie, Besitz, Vermögenswerten, örtlich gebundenen Tätigkeiten, Einnahmequellen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen nach ihrer überwiegenden Bedeutung umfassen. Persönliche und wirtschaftliche Beziehungen müssen nicht kumulativ vorliegen…
…einem Schreiben vom 27.2.2007 einen Versicherungsdatenauszug ab dem Jahr 1972 sowie die Lohnzettel der Jahre 1994 bis 1996 vor und führte aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlege eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahmen, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen…
…276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw hat die Befugnis zur Ausübung der (selbständigen) Tätigkeit eines Ziviltechnikers und erzielt als Angestellter des Zivilingenieurbüros Dr. C. Einkünfte…
…die GmbH Aufgetretenes anzusehen. Der UFS kann entgegen der Ansicht des Bw. in der Aufgabe der Tätigkeit als FDL keine "Verbesserungsmaßnahme" erblicken. Darunter fallen nämlich jegliche Schritte, die erkennbar darauf gerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig Gewinn bringend zu gestalten (vgl. VwGH vom 11…
…im genannten Zeitraum zu Arbeitseinsätzen außerhalb seiner normalen Dienstzeit im Durchschnitt pro Monat gerufen worden sei bzw. kurzfristige Änderungen seines Dienstbeginns notwendig gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob 1.) dem Bw. auf Grund seiner Tätigkeit gemäß § 16 Abs…
…dass es sich bei den von der Abgabenbehörde I. Instanz nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen Fällen um eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit handle. Die Berufung erfolge wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und falscher rechtlicher Beurteilung der bekämpften Bescheide; es werde die Aufhebung dieser Bescheide entsprechend den nachfolgenden Berufungsbegründungen…