…sog. Hebelprodukte oder Turbozertifikate, entstanden. Bei solchen Wertpapieren habe die kuponauszahlende Stelle laut RZ 7757a EStRL von einer KESt-Pflicht auszugehen, sofern der Emittent nicht gegenüber der Österreichischen Kontrollbank nachweise, dass der anfängliche Kapitaleinsatz von untergeordneter Bedeutung sei. Da für keines der vom Bw gezeichneten…
…über den Kupon verfügen. Insbesondere müsse das Wertpapier nicht auf einem inländischen Depot hinterlegt sein. Bei Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds müsse sich die kuponauszahlende Stelle in Bezug auf die Anteilsrechte im Inland befinden. Kuponauszahlungen in Auslandsfilialen inländischer Kreditinstitute begründeten keine Abzugspflicht. f. Die Schuldscheine des…
…Abs 1 EStG ist bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die Einkommensteuer durch den Kapitalertragsteuerabzug einzubehalten. Als kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gelten - sofern sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet - auch Kapitalerträge aus Anteilsscheinen an einem ausländischen Immobilienfonds (§ 42 Abs 1 zweiter Satz ImmolnvFG) (…
…| 357,55 € | das entspricht | ATS | 4.920,- | August 1998 | 9.820,93 € | das entspricht | ATS | 135.139,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…93 € | das entspricht | ATS | 5.139.650,- | Mai 2000 | 351.675,54 € | das entspricht | ATS | 4.839.161,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat eine Gutschrift von Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 4 Z 3 durch die kuponauszahlende Stelle Abs. 3 Z 2 in folgenden Fällen zu erfolgen: 1. Bei Übernahme eines Wertpapiers durch eine in Abs. 3 Z…
…955,29 | das entspricht | ATS | 2.393.677,- | bisher | € | 195.338,84 | das entspricht | ATS | 2.687.921,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…für die die Bw. zur Haftung herangezogen wird, bleibt unverändert und beträgt: [Grafik] Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für sogenannte Nullkuponanleihen (Zerobonds). Über die gegenständliche Berufung…
…2000 | 68.211,52 € | das entspricht | 938.611,- ATS | Mai 2000 | 14.076,95 € | das entspricht | 193.703,- ATS Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…für die die Bw. zur Haftung herangezogen wird, wird wie folgt festgesetzt: [Grafik] Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zerobonds). Über die gegenständliche…
…Die Vorgangsweise der BP führe zu einer doppelten oder mehrfachen Versteuerung derselben Kapitalerträge, da zum (späteren) Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge die Verpflichtung einer kuponauszahlenden Stelle zum vollen KESt-Abzug unberührt bleibe. Die Gesetzeslage biete in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit zur Anrechnung einer bereits entrichteten…
…Die Vorgangsweise der BP führe zu einer doppelten oder mehrfachen Versteuerung derselben Kapitalerträge, da zum (späteren) Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge die Verpflichtung einer kuponauszahlenden Stelle zum vollen KESt-Abzug unberührt bleibe. Die Gesetzeslage biete in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit zur Anrechnung einer bereits entrichteten…
…ist von diesem Unterschiedsbetrag gemäß den §§ 95 f EStG 1988 von der als kuponauszahlender Stelle agierenden Bank Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Von diesen Kapitalerträgen wird im Hinblick auf…
…ist von diesem Unterschiedsbetrag gemäß den §§ 95 f EStG 1988 von der als kuponauszahlender Stelle agierenden Bank Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Von diesen Kapitalerträgen wird im Hinblick auf…
…ist von diesem Unterschiedsbetrag gemäß den §§ 95 f EStG 1988 von der als kuponauszahlender Stelle agierenden Bank Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Von diesen Kapitalerträgen wird im Hinblick auf…
…ist von diesem Unterschiedsbetrag gemäß den §§ 95 f EStG 1988 von der als kuponauszahlender Stelle agierenden Bank Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Wird eine Nullkuponanleihe vor dem Ende der Laufzeit veräußert, so werden im Kaufpreis auch anteilige Kapitalerträge abgegolten. Von diesen Kapitalerträgen wird im Hinblick auf…
…welches vom Bw. am 06.09.2011 übermommen wurde, zu Kenntnis gebracht und für die eventuelle Abgabe einer Stellungnahme eine Frist eingeräumt. Über die Berufung wurde erwogen: A) Nachfolgender Sachverhalt wird zugrunde gelegt: Der Bw. war - eigenen Angaben zufolge - bis Ende August 2001 als…
…als ausgeschüttet geltende und im Privatvermögen steuerpflichtige Erträge eines ausländischen Immobilienfonds im Sinne des § 42 Abs. 1 zweiter Satz des Immobilien-Investmentfondsgesetzes bestehen. Diese Kapitalerträge sind im Inland bezogen, wenn sich die kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2) im Inland befindet. Gemäß § 37 Abs…
…als Schilling oder Euro begeben wurden (Z 2), - Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (Z 3), - genauer definierten Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes (Z 4), - Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds sowie Immobilienfonds ( 5). Diese Kapitalerträge sind im Inland bezogen, wenn sich die kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs…
…gegeben. "Vergleichbare ausländische Kapitalerträge" iSd § 13 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 könnten bei Forderungswertpapieren nur angenommen werden, wenn keine inländische kuponauszahlende Stelle vorliege. Es könne davon ausgegangen werden, dass sich die Befreiungstatbestände des § 13 Abs. 2 KStG 1988 nicht überschneiden würden. Die vorliegenden Investmentfondsanteile…