…über den Kupon verfügen. Insbesondere müsse das Wertpapier nicht auf einem inländischen Depot hinterlegt sein. Bei Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds müsse sich die kuponauszahlende Stelle in Bezug auf die Anteilsrechte im Inland befinden. Kuponauszahlungen in Auslandsfilialen inländischer Kreditinstitute begründeten keine Abzugspflicht. f. Die Schuldscheine des…
…März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Geldeinlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Für ausländische Kapitalerträge war weder eine Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 4 EStG …
…| 357,55 € | das entspricht | ATS | 4.920,- | August 1998 | 9.820,93 € | das entspricht | ATS | 135.139,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…93 € | das entspricht | ATS | 5.139.650,- | Mai 2000 | 351.675,54 € | das entspricht | ATS | 4.839.161,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…sog. Hebelprodukte oder Turbozertifikate, entstanden. Bei solchen Wertpapieren habe die kuponauszahlende Stelle laut RZ 7757a EStRL von einer KESt-Pflicht auszugehen, sofern der Emittent nicht gegenüber der Österreichischen Kontrollbank nachweise, dass der anfängliche Kapitaleinsatz von untergeordneter Bedeutung sei. Da für keines der vom Bw gezeichneten…
…Abs 1 EStG ist bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die Einkommensteuer durch den Kapitalertragsteuerabzug einzubehalten. Als kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gelten - sofern sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet - auch Kapitalerträge aus Anteilsscheinen an einem ausländischen Immobilienfonds (§ 42 Abs 1 zweiter Satz ImmolnvFG) (…
…| ATS | 602.197,46 | Mai bis Sept. 1998 | 329.537,09 € | das entspricht | ATS | 4.534.529,21 Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§ 95 Abs…
…76 | das entspricht | ATS | -3.113.773,70 | bisher | -157.414,84 € | das entspricht | ATS | -2.166.075,44 Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…877,47 | das entspricht | ATS | -5.461.153,- | Juni 2000 | € | -30.063,23 | das entspricht | ATS | -413.679,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…€ | das entspricht | ATS | 6.465.489,69 | bisher | 474.997,03 € | das entspricht | ATS | 6.536.101,69 Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…955,29 | das entspricht | ATS | 2.393.677,- | bisher | € | 195.338,84 | das entspricht | ATS | 2.687.921,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 hat eine Gutschrift von Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des Abs. 4 Z 3 durch die kuponauszahlende Stelle (Abs. 3 Z 2) in folgenden Fällen zu erfolgen: 1. Bei Übernahme eines Wertpapiers durch eine in Abs. 3 Z…
…für die die Bw. zur Haftung herangezogen wird, bleibt unverändert und beträgt: [Grafik] Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für sogenannte Nullkuponanleihen (Zerobonds). Über die gegenständliche Berufung…
…2000 | 68.211,52 € | das entspricht | 938.611,- ATS | Mai 2000 | 14.076,95 € | das entspricht | 193.703,- ATS Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…908,-öS | September 2000 | 51.045,04 € | das entspricht | 702.395,-öS | Mai 2001 | 2.044,50 € | das entspricht | 28.133,-öS Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…für die die Bw. zur Haftung herangezogen wird, wird wie folgt festgesetzt: [Grafik] Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (§95 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) für so genannte Nullkuponanleihen (Zerobonds). Über die gegenständliche…
…Depotwechsel erfolgt sei. BErufungsbeitreter und die Berufungswerberin_A widersprachen dieser Feststellung nicht. Über die Berufung wurde erwogen: A) Im vorliegenden Fall ist vorerst strittig, ob die Entnahme von ausländischen Forderungswertpapieren (Nullkuponanleihen) aus einer inländischen kuponauszahlenden Stelle bzw. einem Bankdepot eine Veräußerung im Sinne des § 95…
…durch die kuponauszahlende Stelle ein Betrag in Höhe der KESt freiwillig abgeführt wird (Abs. 2). Forderungswertpapiere in diesem Sinne sind gemäß § 93 Abs. 3 EStG Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland…
…erbschaftssteuerfrei, sofern sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befinde. Die gegenständlichen ausländischen Rentenfondsanteile gewährten laut Mitteilung der Homepage der Fondsgesellschaft (www.dit.de) ein Miteigentumsrecht am Fondvermögen. Entsprechend dem Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen Juni 2004 (von der Homepage der DEUTSCHEN INVESTMENT-TRUST Gesellschaft für Wertpapieranlagen mbH…
…Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988) iVm. § 97 Abs. 1 und 2 EStG 1988, sofern eine inländische kuponauszahlende Stelle vorhanden sei. Ausländische Dividenden und sonstigen Erträge würden nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen weswegen auch eine Endbesteuerung nach § 97 Abs. 2 EStG 1988 nicht möglich wäre. § 37 Abs…