…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…Gläubiger der Kapitalerträge gegenüber korrigieren zu können. Damit dieses Fehlverhalten vorliegt, muss der Abfuhrpflichtige im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten haben: Das kann lt. bezogenem VwGH-Erkenntnis nur dann der Fall sein, wenn der Abfuhrpflichtige zuviel einbehalten hat. Nicht zu Unrecht einbehalten ist (Lohnsteuer) dann…
…ob im vorliegenden Fall eine Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO erfolgen kann: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist der Abfuhrpflichtige bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge…
…Arbeitnehmer gegenüber zu korrigieren. Zu Unrecht einbehaltene Beträge sind nach Stoll (BAO, 2488) solche, die entgegen der Gesetzeslage, also unter Verkennung rechtlicher Bestimmungen oder unter unzutreffender Beurteilung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse einbehalten worden sind. Die Lohnsteuer muss "im objektiven Sinn" zu Unrecht einbehalten sein…
… 240 Abs. 3 BAO nicht möglich ist, weil die dafür normierten Voraussetzungen (es darf kein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen haben) nicht vorliegen. Abgesehen davon wurde die Kapitalertragsteuer im Ergebnis nicht zu Unrecht einbehalten (UFS 17.11.2009, GZ.RV/2605-W/09…
…bei einer tatsächlichen Veräußerung die Annahme eines Zuflusses, komme auch bei einer fiktiven Veräußerung ein derartiger nicht in Betracht. Damit bestehe keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kapitalertragsteuer. Insgesamt sei die Bw. daher der Ansicht, dass die Kapitalertragsteuervorschreibung "aufgrund von Behebungen" zu Unrecht erfolgte, weil
…2488 sind zu Unrecht einbehaltene Beträge u. a. "solche, die unter Verkennung rechtlicher Bestimmungen" einbehalten worden sind. Es ist nicht erforderlich, dass diese Verkennung durch den Einbehaltungspflichtigen bewusst oder gar schuldhaft erfolgt ist. (StoII, BAO, S. 2489). Gerade diese genannte Vorfrage soll ja im gegenständlichen…
…im Sinne einer Dienstverhinderung gewesen. Der Landesschulrat habe ihm nur 80 % seines Gehaltes bezahlt, was aber wieder durch das Einschreiten seines Anwaltsbüros und der Gewerkschaft aufgehoben wurde, da dies zu Unrecht geschehen sei. Mit 1. März 2012 habe ihm der gesamte zu Unrecht einbehaltene Betrag…
…stehenden Gesetzesstelle ist dabei, dass im Falle der Lohnsteuer diese Abgabe vom Arbeitgeber im objektiven Sinn zu Unrecht einbehalten wurde. Ergänzend ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.4.1990, 89/16/0203) zu verweisen, wonach es nichts Ungewöhnliches ist, dass aus einem Abgabenrechtsverhältnis…
…Abgabenbescheid) - und nur "ausnahmsweise" im Sinne des Ermessens - in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerabzug unrichtig (zu gering oder gar nicht) vorgenommen wurde (erster Tatbestand) oder wenn dem Steuerpflichtigen die Nichtabfuhr oder nicht vollständige Abfuhr der einbehaltenen Beträge ausdrücklich bekannt war (siehe Fuchs in Hofstätter…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines…
…140 % nicht beweisen könne, ist Folgendes zu entgegnen: Ob ein Sachverhalt erwiesen ist, hat die Finanzstrafbehörde gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen. Der Zweifelsgrundsatz ist aber keine "negative Beweisregel"; im Wege der Beweiswürdigung sind…
…und ob die bezüglich dieser Mietverhältnisse angefallenen Einnahmen und Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung steuerlich zu berücksichtigen sind. Die Fremdüblichkeit muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden (VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Im Berufungsfall spricht gegen die Fremdüblichkeit…
…zu Unrecht von einer aus 4 Spielern bestehenden Spielgemeinschaft ausgegangen, bloß weil ungefähre Viertelbeträge des Gesamtgewinnes von Sammelsparbüchern aus durch Überweisung abgezogen worden seien. Zusammenfassend sei die Behörde im Abgabenverfahren davon ausgegangen, dass unerklärliche Vermögenszuwächse vorliegen würden, die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt wären und es zu…
…Kindes" noch nicht erloschen sei, finde "sich schon in der Ausführung Ihres Schreibens vom 17.02.2011, Seite 2." Die Mitarbeiterin des Finanzamtes werde daher höflich angehalten, "im Wege der Einhaltung der Gesetze, diesen Fehler umgehend zu korrigieren und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge samt…