…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 - 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle, eindeutige…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle…
…sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle, eindeutige Anfragebeantwortungen durch sie die nach ihren Verhältnissen zumutbare Sorgfalt übersteigen würden. Die Umstände sind vielmehr so gestaltet, dass die Bw. im Zuge einer Vorhaltsbeantwortung an die Abgabenbehörde…
…Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle Anfragebeantwortungen durch ihn die nach seinen…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 - 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…
…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…
…berufungsgegenständlichen Liegenschaften keine vergleichbaren Liegenschaften vorlägen und übermittelte eine neue Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten. Unter Ausscheidung eines 20%igen Grundanteils gelangte der UFS zur neuen AfA - Bemessungsgrundlage und ersuchte dieser um diesbezügliche Stellungnahme sowie Vorlage von Sachverständigengutachten für beide berufungsgegenständlichen Liegenschaften. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 5…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle, eindeutige…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle…
…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH vom 07.09.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle…
…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle, eindeutige…
…Verfahrenswiederaufnahmen konkret maßgeblich gewesenen Erwägungen begründet. Eine solche, sich im bloßen Gesetzeswortlaut der amtswegigen Wiederaufnahme und in der Darstellung der Erwägungen für die positive Ermessensübung erschöpfende Begründung stellt keine taugliche Begründung für eine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme dar. Sie lässt nämlich nicht erkennen, welche im Zeitpunkt der …
…4 BAO begründet. Eine solche, sich im bloßen Gesetzeswortlaut der amtswegigen Wiederaufnahme erschöpfende Begründung stellt mit Verweis auf obige Ausführungen keine taugliche Begründung für eine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme dar. Sie lässt nämlich nicht erkennen, welche im Zeitpunkt der (früheren) Bescheiderlassung bereits existent gewesenen Tatsachen oder/und…
…dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung bzw. die generelle, eindeutige Anfragebeantwortung durch den Bw…
…als Vorsteuer abziehen. Die im § 11 (1) UStG 1994 für eine Rechnung erschöpfend aufgezählten Merkmale seien zwingend. Es bestehe keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (siehe auch Kolacny-Mayer, UStG-Komm., S 403ff). In den betreffend H…
…bekannt, dass im Zusammenhang mit einem PKW-Auslandsleasing im Jahr 2006 keine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen wurde. Am 8.7.2009 wurde ein "Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2006" erlassen. Der Bescheidspruch lautete: "Das Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2006 (Bescheid vom…
…S 225.000,00 Umsatzsteuer) in die Bemessungsgrundlage miteinbezog und die Entgeltsberichtigung gemäß § 16 UStG 1994 in Höhe von S 1.203.740,00 nicht anerkannte. Im Zuge einer Vorhaltsbeantwortung wiederholt der Bw. sein bisheriges Vorbringen und beantragt die Anberaumung eines Erörterungstermines. Über die Berufung…
…vom 16. Juli 2007 (Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2007) gab der steuerliche Vertreter über Auftrag seines Mandanten bekannt, dass in der Angelegenheit der Berufungen betreffend Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2004 keine weiteren Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidungen je vom 24. Juli…
…habe diesbezüglich keine abgabenrelevanten Feststellungen getroffen. e) Die von der Behörde unterststellten (Treuhand-) Verträge/Vereinbarungen würden nicht existieren. In einer weiteren Eingabe vom 03.06.2008 der steuerlichen Vertretung der Bw. wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Beiliegend werde die mit der ursprünglichen Vorhaltsbeantwortung irrtümlich nicht…