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UFSL RV/1392-L/09Durch Nichtvorlage von a) Inskriptionsbestätigung, b) Nachweis des Vorliegens von Mehrkosten durch Auswärtsstudium und c) Nachweis des Ortes des Familienwohnsitzes hat der Bw seine Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht verletzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…

UFSL RV/0951-L/07Bei fehlender Vorhaltsbeantwortung ist der Sachverhalt im Weg der freien Beweiswürdigung zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 - 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle, eindeutige…

UFSL RV/0482-L/07Schätzungsbefugnis bei unvollständiger Vorhaltsbeantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle…

UFSL RV/0965-L/10Die bloße Behauptung der Betriebsausgabeneigenschaft trotz Vorhalts zur Vorlage von entsprechenden Unterlagen ist keine vollständige Offenlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle, eindeutige Anfragebeantwortungen durch sie die nach ihren Verhältnissen zumutbare Sorgfalt übersteigen würden. Die Umstände sind vielmehr so gestaltet, dass die Bw. im Zuge einer Vorhaltsbeantwortung an die Abgabenbehörde…

UFSL RV/1197-L/09Ausbildungskosten zum "Dipl. Energetiker Plus" stellen bei Beibehalten der bisherigen Tätigkeit als Techniker keine Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle Anfragebeantwortungen durch ihn die nach seinen…

UFSL RV/1432-L/09Bei Vorliegen von 2 Dienstverhältnissen in Österreich ist trotz eines Wohnsitzes in Deutschland von unbeschränkter Steuerpflicht in Österreich auszugehen, wenn der Steuerpflichtige durch fehlende Vorhaltsbeantwortung nichts gegenteiliges beigebracht hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 - 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…

UFSL RV/0363-L/10Bei fehlenden Nachweisen zu den berufungsgegenständlichen Anträgen kann dem Berufungsbegehren nicht entsprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2011

…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. die generelle…

UFSW RV/0966-W/05Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 1/3

…berufungsgegenständlichen Liegenschaften keine vergleichbaren Liegenschaften vorlägen und übermittelte eine neue Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten. Unter Ausscheidung eines 20%igen Grundanteils gelangte der UFS zur neuen AfA - Bemessungsgrundlage und ersuchte dieser um diesbezügliche Stellungnahme sowie Vorlage von Sachverständigengutachten für beide berufungsgegenständlichen Liegenschaften. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 5…

UFSL RV/0104-L/09Fremdüblichkeit bei Wohnungsvermietung, Beweiskraft des Mietvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle, eindeutige…

UFSL RV/0236-L/09NoVA-Pflicht bei Nichtvorlage von Fahrtenbüchern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch die Bw. bzw. generelle…

UFSL RV/0635-L/10Schätzung bei Einkünften aus V+V ohne Nachweis eines Zahlungsflusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH vom 07.09.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle…

UFSL RV/0135-L/08Schätzungsberechtigung bei mangelhafter Führung von Fahrtenbüchern und Kalendern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…0231). Der Offenlegung dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 07.09.1990, 89/14/0261-0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung durch den Bw. bzw. generelle, eindeutige…

UFSL RV/1149-L/07Fehlende Bescheidbegründung bei Wiederaufnahme von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2008

…Verfahrenswiederaufnahmen konkret maßgeblich gewesenen Erwägungen begründet. Eine solche, sich im bloßen Gesetzeswortlaut der amtswegigen Wiederaufnahme und in der Darstellung der Erwägungen für die positive Ermessensübung erschöpfende Begründung stellt keine taugliche Begründung für eine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme dar. Sie lässt nämlich nicht erkennen, welche im Zeitpunkt der …

UFSL RV/1150-L/07Fehlende Bescheidbegründung bei Wiederaufnahme von Amts wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2008

…4 BAO begründet. Eine solche, sich im bloßen Gesetzeswortlaut der amtswegigen Wiederaufnahme erschöpfende Begründung stellt mit Verweis auf obige Ausführungen keine taugliche Begründung für eine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme dar. Sie lässt nämlich nicht erkennen, welche im Zeitpunkt der (früheren) Bescheiderlassung bereits existent gewesenen Tatsachen oder/und…

UFSL RV/0366-L/09Pauschale Unterhaltsaufwendungen, die für Honorare von Pflegerinnen eines behinderten Kindes verwendet werden, sind durch Honorarbelege nachzuweisen, um beim Unterhaltsverpflichteten als außergewöhnliche Belastung qualifiziert zu werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2011

…dient auch die Beantwortung von Vorhalten (VwGH 7.9.1990, 89/14/0261 bis 0263): Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist nun primär festzuhalten, dass sich aus dem Akteninhalt kein Hinweis ergibt, wonach die erschöpfende, wahrheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung bzw. die generelle, eindeutige Anfragebeantwortung durch den Bw…

UFSW RV/2031-W/031. Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Rechnungsmerkmalen gem § 11 Abs 1 UStG 1994 2. Umrechnung von 1/10el- und 1/15el-Absetzungen von Herstellungen auf Normal-AfA für Prognoserechnung zur Einkunftsquellenbeurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…als Vorsteuer abziehen. Die im § 11 (1) UStG 1994 für eine Rechnung erschöpfend aufgezählten Merkmale seien zwingend. Es bestehe keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (siehe auch Kolacny-Mayer, UStG-Komm., S 403ff). In den betreffend H…

UFSW RV/3227-W/09Keine Eigenverbrauchsbesteuerung im Zusammenhang mit PKW-Auslandsleasing - EU-Widrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2010

…bekannt, dass im Zusammenhang mit einem PKW-Auslandsleasing im Jahr 2006 keine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen wurde. Am 8.7.2009 wurde ein "Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2006" erlassen. Der Bescheidspruch lautete: "Das Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 2006 (Bescheid vom…

UFSW RV/3321-W/02Keine Änderung der Besteuerungsart, Ausgleichsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…S 225.000,00 Umsatzsteuer) in die Bemessungsgrundlage miteinbezog und die Entgeltsberichtigung gemäß § 16 UStG 1994 in Höhe von S 1.203.740,00 nicht anerkannte. Im Zuge einer Vorhaltsbeantwortung wiederholt der Bw. sein bisheriges Vorbringen und beantragt die Anberaumung eines Erörterungstermines. Über die Berufung…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…vom 16. Juli 2007 (Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2007) gab der steuerliche Vertreter über Auftrag seines Mandanten bekannt, dass in der Angelegenheit der Berufungen betreffend Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2004 keine weiteren Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidungen je vom 24. Juli…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…habe diesbezüglich keine abgabenrelevanten Feststellungen getroffen. e) Die von der Behörde unterststellten (Treuhand-) Verträge/Vereinbarungen würden nicht existieren. In einer weiteren Eingabe vom 03.06.2008 der steuerlichen Vertretung der Bw. wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Beiliegend werde die mit der ursprünglichen Vorhaltsbeantwortung irrtümlich nicht…