…Rechtsprechung des OGH auch bei "ein- oder zweiwöchiger Abwesenheit" keine Aufgabe der Abgabestelle anzunehmen (OGH SZ 60/74): Eine vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw. die Anwendung des dritten Satzes des § 17 Abs. 3 ZustellG nach sich ziehen…
…Euro, Cent." Dieser Teil der Quittung ist nicht ausgefüllt und durchgestrichen. Auf der Rückseite findet sich folgende Rechtsmittelbelehrung: "Rechtsmittelbelehrung Gegen den Bescheid über die Pfändungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem vorbezeichneten Amt das Rechtsmittel der Berufung schriftlich oder telegrafisch eingebracht werden. Die…
…so dass sich dessen Verfahrensgarantien nicht auf Abgabenverfahren erstrecken. Dass und ob die Vorgangsweise des Zollamtes Innsbruck, seiner verwaltungsbehördlichen Entscheidung keine Übersetzung beizugeben, auch bei einer europaweit harmonisierten Rechtsmaterie, wie sie das Zollrecht ist, im Widerspruch zu den Bestimmungen des ZustG steht oder stehen könnte…
…so dass sich dessen Verfahrensgarantien nicht auf Abgabenverfahren erstrecken. Dass und ob die Vorgangsweise des Zollamtes Innsbruck, seiner verwaltungsbehördlichen Entscheidung keine Übersetzung beizugeben, auch bei einer europaweit harmonisierten Rechtsmaterie, wie sie das Zollrecht ist, im Widerspruch zu den Bestimmungen des ZustG steht oder stehen könnte…
…so dass sich dessen Verfahrensgarantien nicht auf Abgabenverfahren erstrecken. Dass und ob die Vorgangsweise des Zollamtes Innsbruck, seiner verwaltungsbehördlichen Entscheidung keine Übersetzung beizugeben, auch bei einer europaweit harmonisierten Rechtsmaterie, wie sie das Zollrecht ist, im Widerspruch zu den Bestimmungen des ZustG steht oder stehen könnte…
…so dass sich dessen Verfahrensgarantien nicht auf Abgabenverfahren erstrecken. Dass und ob die Vorgangsweise des Zollamtes Innsbruck, seiner verwaltungsbehördlichen Entscheidung keine Übersetzung beizugeben, auch bei einer europaweit harmonisierten Rechtsmaterie, wie sie das Zollrecht ist, im Widerspruch zu den Bestimmungen des ZustG steht oder stehen könnte…
…so dass sich dessen Verfahrensgarantien nicht auf Abgabenverfahren erstrecken. Dass und ob die Vorgangsweise des Zollamtes Innsbruck, seiner verwaltungsbehördlichen Entscheidung keine Übersetzung beizugeben, auch bei einer europaweit harmonisierten Rechtsmaterie, wie sie das Zollrecht ist, im Widerspruch zu den Bestimmungen des ZustG steht oder stehen könnte…
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW" in A habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I JW " in B habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…das zuständige Betriebssitzfinanzamt zu senden. Das von ihm für die Zustellungen bevollmächtigte Übersetzungsbüro "I W " in A habe das so gehandhabt. In diesem Fragebogen habe er bekannt gegeben, als Kleinunternehmer (der voraussichtliche Jahresumsatz werde im Folgejahr etwa 17.000,00 € betragen) keine Regelbesteuerung gem. …
…Der Bw. habe immer Gewinnerzielungsabsicht gehabt, doch sei er keine finanziellen Risiken eingegangen, die ihn bei negativen Ergebnissen ins Verderben gestürzt hätten. Es hätte daher nicht an fehlenden Anstrengungen seitens des Bw. sondern an den geänderten Rahmenbedingungen gelegen. Seit 1995 würden die Beratungsprojektarbeiten durchgeführt. Hätte…
…des Ortes der Geschäftsleitung in Österreich keine Gesellschaft sei, die unter die Neuregelung des § 93 Abs. 2 Z 1 lit e EStG falle, weswegen die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer für 1999 bis 2002 zu Recht erfolgt sei. (e) Betreffend die Zustellung der gegenständlichen Berufungsvorentscheidung sei folgendes…
…Auch das Fehlen der entsprechenden Ein- und Ausreisestempel wird vom Berufungswerber durchaus nachvollziehbar erklärt. Es wäre demnach nahezu unmöglich, bei jeder Heimfahrt entsprechende Stempel (pro Heimfahrt handelt es sich dabei um vier Stempel) im Pass anzubringen, da in diesem innerhalb kürzester Zeit kein Platz mehr…
…der in Rede stehenden Arbeiten notwendige Ausbildung und Befähigung nicht gehabt habe. Nach den vorliegenden Honorarnoten handelt es sich bei den von Frau Z in Rechnung gestellten Leistungen im Wesentlichen um Schreibarbeiten. Weiters wurden pauschale Vermittlungsprovisionen, Übersetzungstätigkeiten und die Mitarbeit bei der Erstellung des Logos…
…bewirken. Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs zu berücksichtigen. Dabei genügt keine bloß vage Erfolgsaussicht (Witte, Zollkodex, 4. Auflage, Art. 244, Rz 17). Bei der Aussetzung der Vollziehung handelt es sich um eine begünstigende Bestimmung…