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UFSW RV/1817-W/13Bei Pflichtveranlagung keine Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2013

…keine Pflichtveranlagung vorliegt (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG16, § 41 Tz. 11). Da die Bw. gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung und keine Antragsveranlagung durchzuführen. Damit ist die von der Bw. angestrebte Zurückziehung ihres Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung…

UFSW RV/1082-W/05Zurückziehung eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2005

…nämlich jene gemäß Z 4, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Nach Ansicht des UFS ist festzuhalten, dass eine in der Presse und in den Medien…

UFSW RV/0803-W/05Vornahme einer Pflichtveranlagung bei zu hohem Freibetrag gemäß § 63 Abs. 1 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2005

…11). Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht eine Pflichtveranlagung vorliegt (Doralt, EStG4, Band III, § 83 TZ 5). Ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor, die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ist somit ausgeschlossen.…

UFSW RV/2808-W/10Ausfertigung von Bescheiden mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich sei. Daraufhin stellte der Bw. den Vorlageantrag und führte aus: "Das Schreiben wird auf Grund dessen Rechtswidrigkeit bekämpft. Es handelt sich bei gegenständlicher Berufungsvorentscheidung um keine den österreichischen Rechtsnormen entsprechende Erledigung, da das Schreiben den Namen des…

UFSW RV/2557-W/11Rückzahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2011

…seines Gehaltes bezogen. Zur streitgegenständlichen Nachzahlung sei es auf Grund dieser Umstellung gekommen, Nebentätigkeiten habe er keine ausgeführt. Der Bw. legte ein Informationsschreiben der Arbeiterkammer bei, aus dem hervorgeht, dass bei einer freiwillig beantragten Arbeitnehmerveranlagung die Möglichkeit zur Zurückziehung des Antrages gegeben sei. Gleichzeitig wird…

UFSL RV/1108-L/09Keine Möglichkeit der Zurückziehung des Antrages auf Veranlagung bei Vorliegen des Tatbestandes einer Pflichtveranlagung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2012

…Judikatur). Da im Berufungsfall - wie aufgezeigt - ein Fall für eine Pflichtveranlagung (gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) vorliegt, ist eine wirksame Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der ANV nicht möglich. Der Berufung konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Linz, am 18. April 2012

UFSL RV/0711-L/08Keine Zurücknahme des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung, wenn die Höhe des Freibetragsbescheides nicht erreicht wird (Pflichtveranlagung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…wird zwar darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen kann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat. Dies ist aber nur im Falle des Nichtvorliegens eines Pflichtveranlagungstatbestandes möglich (mit Hinweis auf UFS 15.9.2003, RV/1322-W/03…

UFSG RV/0621-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen nach Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages wegen fehlender Unterschrift der Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß …

UFSL RV/2089-L/02Zurückziehung eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ohne Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2003

…wurde unter Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinien der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2001 zurückgezogen und um Stornierung der Nachforderung ersucht. Die Zurückziehung sei möglich, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle. Aus der vom Arbeitgeber auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegten Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (von…

UFSW RV/3769-W/09Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2010

…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann zwar im Berufungswege zurückgezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, a.a.O., § 41 Tz. 11). Dies ist jedoch nur möglich…

UFSL RV/0144-L/11Die Rückerstattung von Pflichtbeiträgen (ASVG-Beiträge) führt zu einer Pflichtveranlagung im Jahr der Rückzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2013

…dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungsweg zurückgezogen werden könne, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt habe (vgl. Doralt, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrages im Berufungswege könne jedoch nur unter der Voraussetzung zur Beseitigung des angefochtenen…

UFSW RV/3438-W/07Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2007

…mehr als einem Arbeitgeber bezogen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegt somit im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand vor; ein Zurückziehen des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung durch den Bw. ist daher nicht möglich. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien…

UFSI RV/0387-I/05Zurücknahme des Antrages aud Durchführung der Arbeitneherveranlagung im Zuge des Rechtsittelverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2005

…1 Z. 4 EStG gegeben sind, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Wege des Vorlageantrages durch Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Innsbruck, am 16. September…

UFSG RV/0613-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß § 243 in Verbindung mit…

UFSW RV/2070-W/05Keine Antragszurücknahme bei einer Pflichtveranlagung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

…nicht zustand (Herr A erzielte in den Streitjahren Einkünfte von mehr als 6.000 €), kann auch die Zurückziehung des Antrages auf Unterlassung der Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu keiner Aufhebung der bekämpften Bescheide führen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 3. Jänner 2006

UFSG RV/0539-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…EStG nicht zulässig ("...ganz oder teilweise anstelle des bisher gezahlten Arbeitsl..."). Auch sehe das EStG 1988 in diesem Fall keine andere Möglichkeit einer Besteuerung vor. Allein durch diese neu hervorgekommene Tatsache sei seinem Antrag auf Wiederaufnahme stattzugeben. Mit Schreiben vom 24.6.2011 brachte der…

UFSW RV/3472-W/09Im Falle einer Pflichtveranlagung kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zurückgenommen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2009

…Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass der Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe, demnach die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 vorliegen würden. Eine Zurückziehung des…

UFSG RV/0566-G/11Keine Wiederaufnahme des Verfahrens durch geänderte Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichthofes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

…jedoch kein Rechtsmittel eingebracht. Das lässt sich aus den vorgelegten Aktenteilen ableiten. Gemäß § 273 Abs. 1 lit a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nachdem ein Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für…

UFSG RV/0574-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß § 243 in Verbindung mit…

UFSW RV/1995-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…als unbegründet abzuweisen. Bezüglich des Einwandes der Bw., da in ihrem Fall kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege, sei sie berechtigt, den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückzuziehen, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nur im Rahmen einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid möglich gewesen wäre…