…das Ausmaß des Verschuldens des unmittelbaren Täters, nämlich des Erstbeschuldigten herangezogen werden könne. Wenn also hinsichtlich des Erstbeschuldigten die Voraussetzungen des § 23 Abs. 4 letzter Satz FinStrG als gegeben erachtet werden, so müsste dies auch für den zweitbeschuldigten Verband zutreffen, der ja kein eigenes schuldhaftes…
…einer Geldbuße über einen belangten Verband abzusehen, wenn das "Verschulden des Täters" (in etwa: der soziale Störwert des deliktischen Handelns der Entscheidungsträger des belangten Verbandes) geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hätte jedoch dem belangten Verband…
…Berufungsausführungen des Amtsbeauftragten folgende Stellungnahme ein. Wie der Amtsbeauftragte richtig ausführe, bedürfe es zusätzlich zur objektiven Tatseite einer subjektiven. Selbstverständlich habe der Bw1 gewusst, dass grundsätzlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben seien. Er habe aber gedacht, dass in seinem konkreten Falle aufgrund seiner eigenen Berechnungen sich keine bzw…
…Unbescholtenheit des Beschuldigten, als erschwerend keinen Umstand. Gegen diese Entscheidungen des Spruchsenates haben der Beschuldigte und der belangte Verband innerhalb offener Frist mit 21. September 2011 datierte Berufungen in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe bzw. Verbandsgeldbuße erhoben, in welchen - in den jeweils ihre eigenen…
…durch solcherart eine Spezialnorm darstellende Verantwortlichkeit des Verbandes für das Handeln der S als Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs.1 VbVG derogiert wird. Soweit rein hypothetisch aber Finanzstraftaten anderer Personen als Mitarbeiter der E GmbH gemeint sind, ist diesbezüglich laut Aktenlage kein Verfahren anhängig…
…FSRV/0055-L/03). Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des belangten Verbandes ist entgegen dem Berufungsvorbringen keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen, weil nunmehr seit einiger Zeit bedingt durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (BGBl I 2005/151) die österreichische Strafrechtsordnung - nach Ansicht des Berufungssenates völlig verfassungskonform - auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit unter…
…dem Abgabenkonto des Verbandes erfolgte mit Wirkung 16. Oktober 2009. Diese Zahlung erweist sich damit - ungeachtet einer allfälligen Respirofrist - als verspätet und kann keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Aufgrund des Verdachtes, dass AA als Entscheidungsträger bzw. Geschäftsführer des Verbandes Finanzvergehen sowohl zugunsten des belangten Verbandes begangen…
…genannten Milderungsgründe, denen beim Verband keine Erschwerungsgrund gegenübersteht (die zwei Vorstrafen wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sind gemäß § 186 FinStrG mit 12. Februar 2012 als getilgt anzusehen) und vor allem unter Einbeziehung einer nunmehr äußert eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Verbandes, über…
…Bw. gewandt und dieser habe ihn dann beauftragt, Zahlungen in bestimmter Höhe an den Steuerberater zu entrichten. Es habe keine Rechnungen von Seiten des Steuerberaters gegeben. Dieser habe mit dem Bw. Akontozahlungen vereinbart und in der Folge dann jährlich eine Rechnung gelegt. Der Bw. führte…
…Höhe des Umsatzsteuerbetrages für Mai 2009 geltend gemacht werden hätte können. Der Kaufvertrag, aus dem die Gegenforderung inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer abgeleitet werden hätte sollen, wurde zwischen dem Ehemann der Bw. im eigenen Namen (wenn auch auf Rechnung des Verbandes) und der D-GmbH. Keine…
…Kilometeraufzeichnungen hinsichtlich der Firmenfahrzeuge gegeben habe und es vor allem aufgrund des geringeren Ausmaßes der Privatnutzung durch die, offenbar jeweils über eigene Privatfahrzeuge verfügenden Arbeitnehmer, durchaus auch denkmöglich ist, dass der Entscheidungsträger des belangten Verbandes tatsächlich in den genannten Fällen nicht um die private Nutzung…
… 28 Abs. 1 FinStrG zur Haftung für eine über den Geschäftsführer Ing. MB verhängte Geldstrafe herangezogen worden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des belangten Verbandes vom 30. Dezember 2009, in welcher im Wesentlichen vorsätzliche Begehung in Abrede gestellt wurde. Anlässlich der Prüfung…
…übernimmt keine Haftung für die ärztliche Behandlung des Patienten durch den von diesem gewählten hauptbehandelnden Arzt, seiner Erfüllungsgehilfen und der von ihm beigezogenen Konsiliarärzte. Der Patient entläßt die Krankenanstalt aus einer Haftung hiefür, ausgenommen einer vom Patienten zu beweisenden - Mithaftung der Krankenanstalt wegen groben Verschuldens…
…Zwecke des Finanzstrafverfahrens die verkürzten Umsatzsteuerzahllasten hinsichtlich der verbleibenden Voranmeldungszeiträume analog den Monaten des Jahres 2006 und den eigenen Angaben der Beschuldigten im erwähnten Fragebogen zur Betriebseröffnung mit jeweils € 1.500,00 festzustellen seien, hinsichtlich der Lohnzahlungszeiträume Jänner und Februar 2007 wohl noch keine…
…dass ihm subjektiv kein Vorwurf gemacht werden könne, ihn also an einer allfälligen Übertretung der genannten Vorschriften im Grunde des § 5 Abs.1 VStG kein Verschulden treffe. Bei diesen Überlegungen konnte sich die belangte Behörde zu Recht auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofes in dem -insbesondere…
…Amtsbeschwerde enthält kein Vorbringen, das fallbezogen eine andere Sichtweise rechtfertigen würde. Da sich der angefochtene Bescheid somit aus diesem Grund jedenfalls als rechtsrichtig erweist, war die Amtsbeschwerde gem. § 42 Abs.1 VwGG als unbegründet abzuweisen." Da somit feststeht, dass der Geschäftsführer des beschuldigten Verbandes (=…
…nicht erweisbar gewesen sei. Unter Berücksichtigung des (jeweiligen) Milderungsgrundes der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit (jeweils kein Erschwerungsgrund) gelangte der Senat zu der von ihm laut Spruch vorgenommenen Straf- bzw. Verbandsgeldbußenausmessung. Gegen dieses Erkenntnis richten sich die vorliegenden form- und fristgerechten Berufungen des Erst- und der Zweitbeschuldigten (=belangter…
…dass ihm subjektiv kein Vorwurf gemacht werden könne, ihn also an einer allfälligen Übertretung der genannten Vorschriften im Grunde des § 5 Abs.1 VStG kein Verschulden treffe. Bei diesen Überlegungen konnte sich die belangte Behörde zu Recht auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofes in dem -insbesondere…
…GmbH durch die D-GmbH subventioniert, sodass trotz negativem Eigenkapital handelsrechtlich keine Überschuldung vorliegt und bilanziert werden kann. Die Prognose sei "ausgeglichen". Im Ergebnis werde man von einer angespannten finanziellen Situation des belangten Verbandes zu sprechen haben. Auf die Frage, welche Vorkehrungen in weiterer Folge…
…sein Verschulden habe sich der Zahlungseingang bis zum 16. Oktober 2009 verzögert. Im Übrigen wird unter Bezugnahme auf die Einleitung von zwei Strafverfahren (gegen die GmbH und deren Geschäftsführer) darauf hingewiesen, dass nur eine Strafe - wenn überhaupt - verhängt werden könne. Auf Grund der Personenidentität des…