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UFSW RV/1117-W/04Studienwechsel nach dem dritten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…sich im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz, da der Wechsel nach dem 3. inskribierten Semester erfolgte, um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel. Ebenso wurde bis dato kein Studienerfolgsnachweis im Ausmaß von 8 Semesterwochenstunden im 1. Studienjahr, welches die Vorraussetzung für den Weiterbezug der Familienbeihilfe nach dem 1. Studienjahr ist…

UFSW RV/1389-W/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe über die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Da kein Studienerfolgsnachweis vorgelegt worden sei, sei die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag rückzufordern gewesen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht…

UFSW RV/1493-W/12Studienerfolgsnachweis im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…das Studienjahr 2010/2011 kein Studienerfolgsnachweis erbracht werden könne, da die Tochter nach zweimalig nicht bestandenen Aufnahmetests einen Studienwechsel vorgenommen habe. Da der Leistungsnachweis für das Studienjahr 2010/2011 nicht erbracht werden habe können, werde für die Tochter seit September 2011 auch keine Kinderbeihilfe ausbezahlt…

UFSW RV/0718-W/11Studienerfolgsnachweis bei Masterstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…Neu Inskribierung im Wintersemester 2009/2010 für das Masterstudium Bildung. Diese Studienrichtung wurde mit dem Sommersemester 2010 inskribiert (- Beginn des Sommersemester: März und Endet mit September ) und nicht wie begründet im Oktober 2010 abgebrochen wurde. Für ein Masterstudium ist kein Studienerfolgsnachweis im abgelaufenen Studienjahr erforderlich…

UFSL RV/0041-L/04Studienerfolgsnachweis nach Ablauf des ersten Studienjahres auch bei Studienwechsel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2004

…da ein Studienerfolgsnachweis für das vorhergegangene Studienjahr nicht erbracht worden war und auch für das neue Studium noch kein Studienerfolgsnachweis vorlag. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht und im Wesentlichen eingewendet: Der Sohn hätte durch die Absolvierung des Präsenzdienstes ab Jänner 2002 kein volles Semester…

UFSG RV/0790-G/11Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2012

…den Studienerfolgsnachweis für das abgelaufene Studienjahr vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Berufungswerber nicht nachgekommen. Vom unabhängigen Finanzsenat wurde die Bestätigung über den Studienerfolg von der Universität Graz angefordert. Diese Bestätigung wurde am 8. November 2012 vorgelegt. Für den Sohn des Berufungswerbers wurden jedoch keine Prüfungen…

UFSK RV/0066-K/10Studienwechsel, siebentes Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…wieder Verzögerungen ergäben. Am 2. Feber 2010 ersuchte der zuständige Sachbearbeiter telefonisch um Übermittlung bezughabender Studienerfolgsnachweise sowie einer Bescheinigung über das vorhandene Krankheitsbild. Als Frist wurde ein Zeitraum von 14 Tagen gewährt. Nachdem keine weiteren Unterlagen mehr vorgelegt wurden, wies das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom…

UFSG RV/0205-G/12Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…vorliegenden Fall inskribierte H im Wintersemester 2010/11 das Bachelorstudium Maschinenbau (B 033 245) an der Technischen Universität Graz. Der Berufungswerber wurde vom Finanzamt aufgefordert, den Studienerfolgsnachweis für das abgelaufene Studienjahr vorzulegen. Es konnte kein Studienerfolgsnachweis vorgelegt werden. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde am 9…

UFSS RV/0521-S/09Ist die Nichtberücksichtigung eines Doppelstudiums bei der Gewährung der Familienbeihilfe unsachlich und gleichheitswidrig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2010

…den 1. Abschnitt der Studienrichtung Arabistik (Hauptstudium) vorzulegen, weil kein Studienerfolgsnachweis für die Weitergewährung der Familienbeihilfe für seinen Sohn vorliege. Im Februar 2009 übersandte der Berufungswerber das von der Abgabenbehörde erster Instanz angeforderte Diplomprüfungszeugnis der Universität Wien für die Studienrichtung Arabistik. Diesem 1. Diplomprüfungszeugnis ist…

UFSW RV/2905-W/09Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den türkischen Sohn, der als außerordentlicher Hörer an der Universität inskribiert war und sich für einen Sprachkurs eingeschrieben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…Universität als ordentlicher Hörer hat der Bw. weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. So wurden weder Zeugnisse noch sonstige Bestätigungen und auch kein Studienerfolgsnachweis vorgelegt. Aus den genannten Gründen geht der Unabhängige Finanzsenat daher davon aus, dass der Bw. im Zeitraum ab November 2004 keinen Anspruch…

UFSW RV/1111-W/10Einrechnung in die Wartefrist nach § 17 Abs.4 Studienförderungsgesetz 1992 nur für Semester, für die Familienbeihilfe bezogen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…inskribierten Semester gewechselt worden wäre. (VwGH 29.09.2004, 2000/13/0103). Im gegenständlichen Fall ist (abgesehen davon, dass nach dem "ersten" Studienjahr 2006/2007 kein Studienerfolgsnachweis erbracht wurde) auch ein Studienwechsel iSd § 17 Abs.1 Z. 2 StudFG vorgelegen, wobei sich nach den vorstehenden…

UFSW RV/4028-W/02kein ausreichender Studienerfolg nach dem ersten Studienjahr und Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2005

…sei an das zuständige Finanzamt bereits am 9.September 1998 übermittelt worden und es sei die Gewährung der Familienbeihilfe bis Februar 2000 erfolgt. Da die Unterlagen dem Finanzamt zu Verfügung gestanden hätten und sich keine Änderungen ergäben hätten, sei im Sinne der Rechtsicherheit davon auszugehen…

UFSW RV/0606-W/03Studienerfolgsnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…der Begründung ab, dass der erforderliche Studienerfolgsnachweis als Anspruchsvoraussetzung ab dem zweiten Studienjahr nicht erbracht worden sei und daher bis zur Erbringung des Erfolgsnachweises von acht Semesterwochenstunden aus dem neuen Studienjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Gegen den Abweisungsbescheid legt der Bw. Berufung ein und…

UFSL RV/0361-L/09Familienbeihilfe Studienerfolgsnachweis bei Wechsel eines Studiums zu einer Ausbildung an einer Akademie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2009

…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Erreiche der oder die Studierende im Nachweiszeitraum den erforderlichen Studienerfolg nicht, bestehe zunächst für die weitere Studienzeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Werde der Studienerfolg dann erreicht, so könne die Beihilfe wieder ab Beginn des Monats, in dem der Studienerfolg…

UFSW RV/1306-W/08Kein Familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel, hervorgerufen durch eine psychische Erkrankung des Beihilfenbeziehers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010

…wurden folgende Unterlagen von der Bw. verlangt (angemerkt wird, dass die abverlangten Unterlagen von der Bw. im Zuge des Vorhaltsverfahrens vorgelegt wurden): Studienblatt/Studienbuchblatt (in Kopie) Studienerfolgsnachweis (Original) von FH-DipIStG Elektronische Information. Die Bw. sollte angeben, wann von ihrem Sohn das Studium FH-DipIStG…

UFSW RV/0134-W/08Kein Nachweis eines günstigen Studienerfolgs aus dem Vorstudium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2008

…§ 17 StudFG auszugehen ist. Richtigerweise hätte die Erstbehörde diesen Sachverhalt feststellen und der Entscheidung zu Grunde legen müssen. 2) Unrichtige rechtliche Beurteilung: Nachdem die Erstbehörde offenbar von einem unzutreffenden Sachverhalt ausging (Feststellungen gibt es ja keine) ist die rechtliche Beurteilung verfehlt. Der Sohn des Berufungswerbers…

UFSW RV/0426-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Studium (krankheitsbedingt) erst ein Jahr nach der Matura begonnen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2007

…den Sohn D. betreffende Fragen, legte aber nicht den das vom Finanzamt abverlangte Studienblatt und den Studienerfolgsnachweis betreffend die Tochter V vor. Über Urgenz des Finanzamtes übermittelte der Bw. den ausgefüllten Überprüfungsbogen ein. Bei den Daten für V wurde als Studienbeginn der 1. Oktober 2006…

UFSW RV/1411-W/03Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Überschreiten des Grenzbetrages von " € 8.725,-"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…gemäß § 5 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 für Kinder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und selbst Einkünfte in einem € 8.725,- ( ab 2002) übersteigenden Betrag beziehen, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Der Sohn der Bw. bezog laut Lohnzettel im Jahr 2002 , Einkünfte, die den…

UFSW RV/0006-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, wenn die Kindesmutter samt Tochter wohl in Österreich wohnhaft aber nicht beschäftigt und der Kindesvater in Polen beschäftigt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011

…Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnen), in dem ausgeführt wird, dass in Polen kein Antrag auf Familienleistungen gestellt worden sei, da die Einkommensgrenze von Herrn GB überschritten worden wäre. Mit Schreiben vom 16.03.2010 wurde die Bw ersucht, folgende Unterlagen zu übermitteln: Tätigkeitsnachweis, Studien…

UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…TU Graz begonnen habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Beginn des Präsenzdienstes und zwischen dem Ende des Präsenzdienstes und dem Studienbeginn. Berufung Gegen den besagten Abweisungsbescheid vom 3.10.2012 erhob die Antragstellerin rechtzeitig Berufung, die sie wie folgt…