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UFSW RV/1506-W/09Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einlangens eines Anbringens (Gruppenantrages) beim Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…ist kein Nachweis, dass auch die anderen Anträge beim Finanzamt eingelangt sind. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den…

UFSG RV/0832-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…tatsächlich nicht bekommen zu haben. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 12. April 2011 mit 13. April 2011 elektronisch an den Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des…

UFSG RV/0818-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…tatsächlich nicht bekommen zu haben. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 18. November 2010 mit 20. November 2010 elektronisch an den Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des…

UFSG RV/0817-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…tatsächlich nicht bekommen zu haben. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 12. April 2011 mit 16. April 2011 elektronisch an den Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des…

UFSG RV/0814-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…tatsächlich nicht bekommen zu haben. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 26. April 2011 mit 7. Mai 2011 elektronisch an den Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des…

UFSG RV/0788-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…ist. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 1. April 2011 mit 4. April 2011 elektronisch an den Mitgliedstaat des Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des Bw. gelangt…

UFSG RV/0787-G/11Verspätete Berufung im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…ist. Aufgrund der Aktenlage ist der Bescheid vom 5. April 2011 mit 9. April 2011 elektronisch an den Mitgliedstaat des Bw. zugestellt worden. Mangels dieser Feststellung entgegenstehender Unterlagen oder Nachweise wird davon ausgegangen, dass damit der Bescheid auch in den elektronischen Verfügungsbereich des Bw. gelangt…

UFSW RV/3672-W/10Für eine vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung iSd § 24 Abs. 3 VwGG ist einerseits die rechtzeitige Überweisung und andererseits der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…dass bis dato kein Nachweis für eine gesetzeskonforme Entrichtung der Gebühr erfolgt sei, als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde der Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetztes, (VwGG), des Gebührengesetzes 1957, (GebG 1957) sowie der Bundesabgabenordnung,…

UFSF RV/0230-F/10Eine kommentarlos eingereichte Einkommensteuererklärung ist auch bei (vermeintlicher) Einreichung innerhalb der Berufungsfrist keine Berufung; (insofern irrelevant, ob Vorlageantrag verspätet eingebracht wurde);
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…drei Tagen erfolgt sei und demnach der Vorlageantrag vom 15.3.2010, der beim Finanzamt am 18.3.2010 eingelangt ist, verspätet eingebracht worden sei. Da aber die Berufungsvorentscheidung vom Finanzamt nicht mit Rückscheinbrief versendet worden ist, liegt dem Unabhängigen Finanzsenat kein Nachweis darüber vor…

UFSI RV/0236-I/05Zeitgleiche Abgabe des Formulars E 108e mit den Steuererklärungen 2002 erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2006

…Vertreterin der Berufungswerberin mit dem zuständigen Referatsmitarbeiter des Finanzamtes zu einer abweichenden Beweiswürdigung veranlassen, ergibt sich hieraus doch wiederum kein Nachweis einer gleichzeitigen Einreichung des Formulars E 108e mit den Abgabenerklärungen. Eine etwaige Anregung des Finanzamtsmitarbeiters auf nochmalige Einreichung des Antrages stellt ebenso keine rechtsverbindliche…

UFSS RV/0569-S/10Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…von 10% der Abgaben) und damit einer Besserstellung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern, erbracht hat. Im Gegensatz dazu liegt im gegenständlichen Fall kein Nachweis für anteilige Zahlungen vor, bzw. wurde auch nicht rechtzeitig die Zustimmung zum ag. Ausgleich eingeholt. Eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des…

UFSS RV/0570-S/10Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…von 10% der Abgaben) und damit einer Besserstellung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern, erbracht hat. Im Gegensatz dazu liegt im gegenständlichen Fall kein Nachweis für anteilige Zahlungen vor, bzw. wurde auch nicht rechtzeitig die Zustimmung zum ag. Ausgleich eingeholt. Eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des…

UFSL RV/1163-L/10Nachweis über die Nutzung einer Wohnung am Arbeitsort (Pendlerpauschale)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…Unterlagen) keinen hinreichenden Nachweis über die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bieten. Lt. Fahrplanauskunft Linz AG Linien ist diese Wegstrecke (ca. 2km) mit einem Bus in einer Zeit von ca. 11 bis 15 Minuten zu erreichen. Da auch diesbezüglich seitens des Berufungswerbers keine aussagekräftigen Unterlagen…

UFSW RV/0626-W/10Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…im Internet habe ergeben, dass die Veranstaltung am 28.10.2007 als Fortbildungsveranstaltung anerkannt werden könne und auch die mit dieser Veranstaltung im Zusammenhang stehenden "Fahrtkosten" zuerkannt werden hätten können. Hinsichtlich der Honorarnote von H für "Coaching" sei kein Nachweis erbracht worden, dass diese Aufwendungen…

UFSW RV/1507-W/09Rechtzeitigkeit einer Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2011

…ist kein Nachweis, dass auch die anderen Anträge beim Finanzamt eingelangt sind. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den…

UFSL RV/0096-L/06Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit bei einem Reiseveranstalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006Teil 1/2

…10.11.1993, 93/13/0108: Aufwendungen liegen schon bei Beginn einer werbenden Tätigkeit vor oder wenn Aufwendungen zur Gewinnung der notwendigen Betriebsmittel getätigt werden) oder keine Betriebseröffnung stattfindet (VwGH 26.11.1979, 2846/78). (b) Unbeachtlich sind Aufwendungen aus einer Vorbereitungsphase, wenn erkennbar ist…

UFSW RV/2283-W/06a) Die Beweislast hinsichtlich des Zeitpunktes der Zustellung von Bescheiden trifft das Finanzamt b) keine Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen in Zusammenhang mit steuerfreien Altersteilzeitgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2007

…gegeben. Für den Lohnaufwand der Ersatzarbeitskraft gebe es keine Förderung. Zur Frage der Rechtzeitigkeit der Berufung erklärte der Vertreter der Bw., dass ein paar Mal im Jahr Poststücke mit bis zu einigen Wochen Verspätung oder gar nicht zugestellt werden. Poststücke würden bei der Bw. generell…

UFSW RV/0474-W/04Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Antrags auf Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004

…schon mangels Rechtzeitigkeit kein Erfolg beschieden sein. Die drei Monate ab nachweislicher Kenntnisnahme vom Wiederaufnahmsgrund betragende Frist für die Stellung des Wiederaufnahmeantrags ist nämlich nicht eingehalten. Die Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes zu laufen (VwGH 3.10.1984, 83/13/0067). Der Bw hat…

UFSG RV/0121-G/03Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Vorsteuererstattung eines ausländischen Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2003

…abgestempelt wird. Bei der Vielzahl an Anträgen, Beilagen und beigefügten Rechnungen zu Vorsteuererstattungsanträgen, die täglich beim Finanzamt einlangen, ist es durchaus möglich, dass einzelne Anträge nicht abgestempelt werden. Jedoch trifft nicht die Finanzbehörde die Verpflichtung, für den Nachweis der Rechtzeitigkeit eines Antrages vorzusorgen. Dass nicht…

UFSL RV/0455-L/11Ortsabwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…von der Abgabenbehörde keine Tatsachen festgestellt worden, die die Behauptungen des Berufungswerbers in irgendeiner Form widerlegen, noch seien die Behauptungen als nicht schlüssig erkannt worden. Es sei ohne weiteres Beweisvorbringen zu erkennen, dass beim Zustellversuch durch den Postbediensteten eine Zustellung nicht möglich war, da der…