…irrte in der Natur des Rechtsgeschäftes, sie hatte die Sparbücher bzw. die Gelder lediglich zu verwahren. Da im Juli 2007 keine Schenkung vorlag ist der Schenkungssteuerbescheid vom 20.09.2007 rechtswidrig. ...... Rückwirkendes Ereignis gem. 295 a BAO a) Die Klage des O stellt eindeutig ein…
…der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Im Berufungsfall war dem Antrag auf Abänderung des Erbschaftssteuerbescheides gemäß § 295a BAO zu entsprechen, da die Bw keinen Erwerb von Todes wegen nach ihrer Schwester zu verzeichnen hatte. Es war…
…seiner Argumentation auf die ihm erst im Jänner 2010 zur Kenntnis gelangte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht, genügt der Verweis darauf, dass dessen erstmalige oder geänderte Rechtsprechung kein Anwendungsfall des § 295a BAO ist, weil es sich dabei um keine nachträgliche Änderung auf der Sachverhaltsebene handelt (vgl…
…im Tatbestand des § 295a BAO nicht gedeckt ist, weil das "Abzielen" auf eine andere Berufsausübung nicht von späteren tatsächlichen Entwicklungen abhängt (s. Atzmüller/Lattner, MSA EStG, § 16 Anm 144). Es liegt somit kein Anwendungsfall des § 295a BAO vor. Es liegt auch kein Anwendungsfall einer vorläufigen…
…Niederschrift aufgenommen und stellt auch keine - wie oben ausgeführt im Gesetz nicht gedeckte - Wiederaufnahme in Aussicht. Zum Antrag auf § 295a BAO siehe das VwGH-Erk 4.2.2009, 2006/15/0151. Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich um keinen Anwendungsfall des § 295a BAO. Gegen den…
…im Tatbestand des § 295a BAO nicht gedeckt ist, weil das "Abzielen" auf eine andere Berufsausübung nicht von späteren tatsächlichen Entwicklungen abhängt (s. Atzmüller/Lattner, MSA EStG, § 16 Anm 144). Es liegt somit kein Anwendungsfall des § 295a BAO vor. Es liegt auch kein Anwendungsfall einer vorläufigen…
…zu tragen. Abgesehen davon, dass eine Berücksichtigung der streitgegenständlichen Aufwendungen schon dem Grunde nach nicht in Betracht kommt, erübrigen sich auch nähere Ausführungen darüber, dass kein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegt. Aus vorstehenden Gründen war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 16. Mai 2007
…nachträglich zu beeinträchtigen (Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche Rechtsfindung, S 34). In der einvernehmlichen Auflösung der seinerzeit geschlossenen Tauschvertrages ist somit kein Anwendungsfall des § 295a BAO zu erblicken. Eventualantrag Übertragung stiller Rücklagen § 12 (1) EStG 1988 i.d.F. BGBl…
…Dies würde in deutlichem Widerspruch zu den Besteuerungsgrundsätzen im außerbetrieblichen Bereich stehen. Aus Sicht des UFS liegt in den nachträglich bezahlten Werbungskosten kein Anwendungsfall des § 295a BAO. Im Sinne der zitierten, höchstgerichtlichen Judikatur und der darauf Bezug nehmenden Überlegungen des UFS zu den Bestimmungen der …
…Tatbestand des § 295a BAO nicht gedeckt, weil das "Abzielen" auf eine andere Berufsausübung nicht von späteren tatsächlichen Entwicklungen abhängt (s. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG, § 16 Anm 144). Es liegt auch kein Anwendungsfall einer vorläufigen Abgabenfestsetzung nach § 200 BAO vor…
…des § 295a BAO zuerkannt werden und zwar aus folgenden Gründen: Nach Lehre und Rechtssprechung ist den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des…
…dass solche Forderungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb später uneinbringlich werden ein Anwendungsfall des § 32 EStG vorliegt, wenn Forderungen aus dem Veräußerungsgewinn aber uneinbringlich werden (zB Konkurs des Erwerbers wie im vorliegenden Fall) aber eindeutig ein rückwirkend zu berücksichtigendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO vorliegt…
…ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin anhand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann (VwGH 20.2.2008, 2007/15/0259, SWK 23/24/2008 (R 43) Im vorliegenden Fall wurde…
…nach ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliege, ersuche er um Gutschrift der zuviel bezahlten Hundertsatzgebühr. Mit Bescheid vom 29. März 2007 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Antrag auf Abänderung gemäß § 295a BAO mit der Begründung ab, es läge kein rückwirkendes…
…EuGH Urteil vor dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe Ende 2000 und auch der Bilanzerstellung zum 31.12.2000 und daher nicht nachträglich erging und somit auf keinen Fall einen Anwendungsfall des § 295a BAO darstellen könnte. Tatsächlich ist der Jahreabschluss (Liquidationsbilanz) der a zum 31.12.2000…
…zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Es ist sohin an Hand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann. Die materiellrechtliche Norm des § 16 Abs. 2 EStG beinhaltet aber eine eindeutige Aussage, dass…
…Änderungen) auf der Sachverhaltsebene, nicht jedoch eine Änderung oder das erstmalige Ergehen einer Rechtsprechung gesetzlicher Anwendungsfall des § 295a BAO ist. Die im vorliegenden Fall vom Bw. ins Treffen geführte Rechtsprechung des EuGH stellt kein sachverhaltsänderndes Geschehnis iS der oben dargestellten Ausführungen dar, so dass auch…
…BAO eingefügte Regelung ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung und nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Bestand materieller Abgabengesetze. Es ist vielmehr den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt, ob also ein Anwendungsfall des § 295a BAO…
…die Bestimmung des § 108e EStG keine Behaltefrist. Es ist daher zu untersuchen, ob die Bestimmung so interpretiert werden muss, dass dem Gesetz hinsichtlich der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter eine bestimmte Behaltedauer beizulegen ist. Die Verwaltungspraxis betrachtet das vorzeitige Ausscheiden als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO…
…in Fällen des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung anwendbar ist. Bei den Umständen, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum aufgetreten sind und die das Fehlen der (objektivierbaren) Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht (nur) für diesen Veranlagungszeitraum belegen, handelt es daher um keine Ereignisse, die im Sinne des § 295a BAO abgabenrechtliche…