…welche gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolge, als Erben eingesetzt. Nach dem reinen Wortlaut der Bestimmung komme die schwedische Organisation nicht in den Genuss des begünstigten Steuersatzes, doch verstoße die Einschränkung des Begünstigtenkreises durch § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG auf inländische juristische Personen gegen europarechtliche…
Das Wertpapierkonto bei der Julius Baer&Co LTD (Kurswert von 423.442,00 SFR, das sind S 4,000.505,00/€ 290.728,04) befindet sich im Ausland und dürfte ausländische Wertpapiere enthalten. Aufgrund des og Urteiles des EuGH vom 15. Juli 2004, C…
…Wettbewerb. Indem sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, entlasten sie die Einrichtungen des Staates. Das Abgabenrecht anerkennt dies in Form von Steuerbegünstigungen für inländische gemeinnützige juristische Personen. Das Gemeinnützigkeitsrecht hat damit einen "strukturellen Inlandsbezug", da es auf das Gemeinwohl der Republik Österreich zugeschnitten ist. Daraus…
…11 ErbStG, Steuer: S 105,00) fest. Bei der Steuerberechnung kam der gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG entsprechende Steuersatz zur Anwendung. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die Begünstigung gemäß § 8 Abs. 3, bzw. …
…109,92 Euro fest. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde, dass es sich bei dem Bw. um eine inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%…
…von körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale, um dies in diesem Fall geht, "gemeinnützig und mildtätig" werden in den …
…erbrachten Leistungen an das Band der Mitgliedschaft zur Bw geknüpft bzw. dadurch eingeschränkt sind. Da sohin die Bw als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weder eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft noch eine inländische juristische Person ist, die ausschließlich iSd § 39 BAO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt…
…Erbschaftssteuer. Gemäß § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG beträgt die Steuer von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften 2,5 v. H. und gemäß lit. b von Zuwendungen an…
…Steuersatz) ist deshalb nicht zu gewähren, weil die Berufungswerberin keine inländische juristische Person ist. Demnach ergibt sich folgende Steuerberechnung: | Wert des Grundstückes | 3.820,00 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | 1.923,15 € | Freibetrag gemäß § 14 ErbStG |…
… 8 Abs. 1 ErbStG (14%, S 13.790,00) fest. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die sachliche Befreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG für Schenkungen an sie zur Anwendung käme. Beweis…
…Herrn Hartmut S. Schenkungssteuer fest. Bei der Steuerberechnung kam der gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG entsprechende Steuersatz zur Anwendung. Im Berufungsverfahren wurde eingewendet, die Bw. sei eine inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge, weswegen die Begünstigung gemäß § 8 Abs. 3, bzw. § 15 Abs…
…Versicherungsanstalten) verletzt, sondern, ob ausländische (beschränkt) Steuerpflichtige gegenüber inländischen (unbeschränkt) Steuerpflichtigen diskriminiert werden. Der EuGH hatte wiederholt dazu festgehalten, dass es keine Diskriminierung darstelle, wenn ein Mitgliedsstaat Gebietsfremden steuerliche Begünstigungen, die sich aus der persönlichen Lage oder dem Familienstand ergeben, nicht gewährt, da sich Gebietsfremde…
…3 ErbStG, die laute: "Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendung: a) von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH." anzuwenden, welches sich aus…
…erklären. 2Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Verwaltungsausschuss, soweit nicht Pflichtmitgliedschaft vorgeschrieben ist. (3) Die Versorgungskasse kann sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige gemeinnützige oder unmittelbar gemeindlichen Zwecken dienende juristische Personen des privaten Rechts, die im Geschäftsbereich der Versorgungskasse ihren Sitz haben…
…3) Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendungen: a) von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH und b) von Zuwendungen an nicht unter…
…Errichtungserklärung (Satzung) sind Dienstleistungen in den Bereichen Soziales und Beschäftigung in ausschließlich gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Form, das sind insbesondere: a) die Führung von gastgewerblichen Betrieben, b) die Beschäftigung von am Arbeitsmarkt benachteiligten, arbeitslosen Personen mit Integrations- und Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel der Reintegration in den…
…lit. a ErbStG beträgt die Steuer ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendungen von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften 2,5 vH. Ob das Merkmal "gemeinnützig" vorliegt, ist…
…Höhe der Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, 2,5 % der Zuwendung. Nun steht unbestrittener Maßen fest, dass die Antragstellerin gemäß Punkt III. Absatz 1. der Stiftungsurkunde vom 17.8.2005 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige, insbesondere…
…der für den Streitfall geltenden Fassung des BGBl. Nr. 21/1995 sind Körperschaften im Sinne des Abs. 2 (somit auch juristische Personen des privaten Rechts), soweit sie nach § 5 oder anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht befreit sind, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs…
…63 OÖ SHG keine Aufgabe darstellt, die einer Körperschaft öffentlichen Rechts als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten ist, zumal ein Heimbetrieb auch durch private natürliche und juristische Personen möglich ist, sofern eine Anerkennung durch die Landesregierung erfolgt. Derartige private Pflegeheime bestehen auch tatsächlich…