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65 Treffer1668 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0568-I/09Zuwendung u.a. einer Liegenschaft an Privatstiftung: Da die Gegenleistung (immerwährender Fruchtgenuss) den dreifachen Einheitswert übersteigt, liegt entgeltliche Zuwendung vor, die nicht unter das StiftEG fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

…2 ErbStG ist ua. inländisches Grundvermögen mit dem zuletzt festgestellten dreifachen Einheitswert zu bewerten. Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten (§ 15 Abs. 2 BewG). Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung etc.), sind mit den üblichen Mittelpreisen…

UFSW RV/0941-W/041. begünstigter Tatbestand der Nutzungsüberlassung zu Wohnzwecken nach § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz 2. Darf bei Vorliegen von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer mehr als der 18fache Jahreswert für die wiederkehrenden Leistungen der Gebührenbemessung zu Grunde gelegt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…ist." Gemäß § 15 Abs. 1 BewG darf der Gesamtwert das Achtzehnfache des Jahreswertes nicht übersteigen. Gemäß Abs. 2 leg.cit. sind immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, ......... zu bewerten. Die Bw. erhob aus zwei Gründen Berufung und zwar: 1. da das Finanzamt…

UFSK RV/0182-K/03Gebühr für Einräumung der Dienstbarkeit der Nutzung von Tiefgaragenplätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2005

…vom FA berechnete Vorteil (Anm.: gemeint des A.B. ) nicht nachvollziehbar. Durch das auf immerwährende Zeit eingeräumte Nutzungsrecht könnte dieser große Teile der Tiefgarage niemals als wirtschaftlicher Eigentümer nutzen. Lediglich über vier Stellplätze könne er verfügen. Überdies seien aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht wie vereinbart 28…

UFSW RV/0365-W/05Einräumung einer Dienstbarkeit gegen Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einer anderen Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…15 BewG sind nur bei der Ermittlung des Gesamtwertes solcher Nutzungen und Leistungen heranzuziehen, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind oder die auf immerwährende Dauer zu leisten sind oder deren Dauer unbestimmt ist. Bei Nutzungen von unbestimmter Dauer richtet sich die Bewertung aber nur…

UFSW RV/1691-W/07Vorliegen einer gemäß § 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigen Grunddienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Nach § 472 wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer (in der Regel…

UFSW RV/1361-W/07Vorliegen einer gemäß § 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigen Grunddienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Nach § 472 wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer (in der Regel…

UFSW RV/1360-W/07Vorliegen einer gemäß § 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigen Grunddienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Nach § 472 wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer (in der Regel…

UFSW RV/1237-W/07Vorliegen einer gemäß § 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigen Grunddienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Nach § 472 wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer (in der Regel…

UFSW RV/1236-W/07Vorliegen einer gemäß § 33 TP 9 GebG gebührenpflichtigen Grunddienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen und Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Nach § 472 wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer (in der Regel…

UFSW RV/2036-W/09Vergebührung gemäß § 33 TP 9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…ausgeschlossen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) sind immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Den Einlassungen der Bw. nach erfolgte im vorliegendem Fall die…

UFSW RV/2801-W/06Vergebührung gemäß § 33 TP9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

… 15 Abs.2 Bewertungsgesetz 1955, (BewG), sind immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Den Einlassungen der Bw. nach erfolgte im vorliegendem Fall die Bemessung der Rechtsgebühr…

UFSW RV/0041-W/06Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007

…| Kosten insgesamt | EUR 2.950,00.- | Einnahmen pro Klasse EUR 5,40.-netto a 150 Klassen pro Jahr | EUR 810,00.- | Verlust pro Geschäftsjahr | EUR 2.140,00.- Dieser Betrag wäre als immerwährende Nutzung und Leistung im Sinne des …

UFSL RV/0581-L/08Einräumung einer Dienstbarkeit: Vermietung und Verpachtung gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2011

…ist und nur auf einen begrenzten Zeitraum erwirkt werden kann, während die Dienstbarkeit als unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft auch ein Recht auf immerwährende Nutzung begründen kann. Dass eine wirtschaftliche Gleichsetzung zwischen Baurecht und Dienstbarkeit nicht gegeben ist, kommt auch in deren umsatzsteuerlichen Behandlung zum Tragen:…

UFSW RV/0482-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…und ist aus dieser vertraglichen Bestimmung ersichtlich, dass das Fruchtgenussrecht unzweifelhaft spätestens nach Ablauf des Baurechtes endet und damit dem Grunde nach nicht ungewiss ist. Mit dem gegenständlichen Vertrag wurde keine immerwährende Nutzung oder Leistung im Sinne des § 15 Abs. 2 BewG begründet. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/0481-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…und ist aus dieser vertraglichen Bestimmung ersichtlich, dass das Fruchtgenussrecht unzweifelhaft spätestens nach Ablauf des Baurechtes endet und damit dem Grunde nach nicht ungewiss ist. Mit dem gegenständlichen Vertrag wurde keine immerwährende Nutzung oder Leistung im Sinne des § 15 Abs. 2 BewG begründet. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/0480-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…und ist aus dieser vertraglichen Bestimmung ersichtlich, dass das Fruchtgenussrecht unzweifelhaft spätestens nach Ablauf des Baurechtes endet und damit dem Grunde nach nicht ungewiss ist. Mit dem gegenständlichen Vertrag wurde keine immerwährende Nutzung oder Leistung im Sinne des § 15 Abs. 2 BewG begründet. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/0479-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…und ist aus dieser vertraglichen Bestimmung ersichtlich, dass das Fruchtgenussrecht unzweifelhaft spätestens nach Ablauf des Baurechtes endet und damit dem Grunde nach nicht ungewiss ist. Mit dem gegenständlichen Vertrag wurde keine immerwährende Nutzung oder Leistung im Sinne des § 15 Abs. 2 BewG begründet. Mit Berufungsvorentscheidung…

UFSF RV/0035-F/11Scheidungsvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…Nach § 15 Abs 2 Bewertungsgesetz sind immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 Bewertungsgesetzes mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Der Wert von Renten, wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen sowie dauernden Lasten, die vom…

UFSW RV/1419-W/07Vergebührung gemäß § 33 TP9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…ausgeschlossen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) sind immerwährende Nutzungen oder Leistungen mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer vorbehaltlich des § 16 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Den Einlassungen der Bw. nach erfolgte im vorliegendem Fall die…

UFSW RV/0566-W/05Servitutsbelastungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…habe. Laut Punkt IV des Realteilungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrages werde dem Grundstück 1/4 das immerwährende und unentgeltliche Recht der Leitung eingeräumt. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung und tatsächlichen Ausgestaltung sei eine Verbauung dieser Fläche bzw. anderweitige Nutzung durch den Bw und seine Rechtsnachfolger daher nicht gegeben…