…Antrag sei im April 2005 gestellt worden. Somit hätten sich die Kinder bis zur positiven Erledigung dieses Antrages im März 2009 illegal in Österreich aufgehalten. Da ab 1.1.2006 der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich eine Grundvoraussetzung für Familienbeihilfenbezug sei, und für die Kinder bis …
…nicht erfolgen, da Sie weder einen Nachweis über Ihren Aufenthalt in Österreich noch eine für die Gewährung der Familienbeihilfe notwendige Beschäftigung hatten. Ein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt jedenfalls nicht zum Bezug der Familienbeihilfe. Für den Zeitraum ab dem 7.8.2000 (pol. Meldung im…
…Ermittlungsverfahren ziehen ließen, sei es für den Einschreiter auch nicht ersichtlich, von welchen Erwägungen sich die Behörde leiten habe lassen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes hielten sich die beiden Kinder des Bw. zu keinem Zeitpunkt unrechtmäßig in Österreich auf. Die mit 11. 10. 2006 gestellten…
…den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und wäre daher unbeschränkt steuerpflichtig. Daraus folge, dass der Dienstnehmerin die Steuerabsetzbeträge zustünden. Es könne daher unter Berücksichtigung dieser Absetzbeträge zu keiner Lohnsteuerbelastung kommen. Folge man der Aussage des Bw., wonach die Dienstnehmerin erst ab September 1996 in Österreich tätig…
…(Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) hat in einem Schriftsatz vom 13. Jänner 2009 zum vorliegenden Sachverhalt ausgeführt, dass der Bw. im Ergebnis eher eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung ausüben würde. Aus den Begründungsausführungen der abweisenden Berufungsvorentscheidung geht hervor, dass mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz Österreich den Beitritt der neuen…
…Verdacht der Geheimprostitution, illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet weist als Tatort die Angabe "Kl.0, A-Str. 18, Sauna für Saunafreunde ehemals A-Sauna ehemals D. Sauna" aus und enthält folgende Beschreibung des Tatorts: Von Außen ist über der Tür in Leuchtschrift "SAUNA" angebracht. Das Lokal…
…die XY wegen illegaler Beschäftigung - unter anderem des Bw. - eine Strafe verhängt worden sei. Eine solche Tätigkeit wäre somit gemäß § 2 iVm § 3 Abs. 2 AuslBG bewilligungspflichtig gewesen. Da der Bw. die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht nachgewiesen habe, übte er in Österreich keine rechtmäßige…
…den Umständen erkennen musste, dass die Zigaretten abgabenunredlicher Herkunft sind. Ebenfalls als allgemein bekannt ist es anzusehen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, demzufolge der Handel mit Rauchwaren nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt ist und Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Tabakmonopolgesetzes strafbar sind. Dem Bw…
…welche Schritte die Staatsanwaltschaft in Österreich gesetzt hat und welche Informationen ihr im Hinblick auf IA zugekommen sind. Unterlagen Anhand dieser könnten die betrügerischen Absichten und Geschäfte der EACC dokumentiert werden. Sachverständigengutachten Die bisherige Beurteilung der Rechtsnatur der EACC-Anlage durch unabhängigen Finanzsenat und VwGH…
…dass der in M, VG 19 ansässige Herr GG Darlehen zu einem hohen Zinssatz vergebe, wobei es sich bei Herrn ZI nicht um den einzigen Darlehensnehmer in Österreich handeln dürfe. Aus den im Prüfungsverfahren vorgelegten Belegen sei ein Aufenthalt des Herrn I in M dokumentiert…
…nach der Spezialbestimmung des § 19 Abs. 1a UStG 1994) auch in Unkenntnis der Gesetzeslage hätte auffallen müssen. Dass versierte Kräfte der österreichischen Wirtschaftspraxis die seit dem 30. September 2002 anzuwendenden Sonderbestimmungen für Bauunternehmen auch nach mehreren Jahren noch nicht kannten, entspricht nicht den Erfahrungen des…
…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…
…von inländischen Usern während ihrer Aufenthalte im Ausland abgezogen. Die Inlandsaufenthalte von Ausländern sowie die Auslandsaufenthalte von Inländern wurden ....den Publikationen der Statistik Austria entnommen. Hierbei ergibt sich, dass es mehr Auslandstage von Österreichern gibt, als Inlandsaufenthalte von Personen die in den anderen Märkten der…
…von inländischen Usern während ihrer Aufenthalte im Ausland abgezogen. Die Inlandsaufenthalte von Ausländern sowie die Auslandsaufenthalte von Inländern wurden ....den Publikationen der Statistik Austria entnommen. Hierbei ergibt sich, dass es mehr Auslandstage von Österreichern gibt, als Inlandsaufenthalte von Personen die in den anderen Märkten der…
…vorübergehenden Aufenthaltes im Inland (z.B. Urlaub in Österreich, längerer berufsbedingter Aufenthalt in Österreich) über ein mobile device oder einen Internetanschluss im Inland an Wetten teilnehmen: Wenn registrierte User, die bei ihrer Registrierung einen Wohnsitz im Ausland angegeben haben, bei ihrem Aufenthalt in Österreich an…
…vorübergehenden Aufenthaltes im Inland (z.B. Urlaub in Österreich, längerer berufsbedingter Aufenthalt in Österreich) über ein mobile device oder einen Internetanschluss im Inland an Wetten teilnehmen: Wenn registrierte User, die bei ihrer Registrierung einen Wohnsitz im Ausland angegeben haben, bei ihrem Aufenthalt in Österreich an…
…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…
…ihrem Aufenthalt in Österreich an Spielen teilnehmen, liegt jedenfalls eine Teilnahme vom Inland aus vor. (im übertragenen Sinn wie "Japanerbeispiel" von Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 4). 16. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist gemäß § 57 Abs. 1 GSpG der Einsatz, gemäß § 57 Abs. 2 GSpG in Verbindung…
…ihrem Aufenthalt in Österreich an Spielen teilnehmen, liegt jedenfalls eine Teilnahme vom Inland aus vor. (im übertragenen Sinn wie "Japanerbeispiel" von Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 4). 16. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist gemäß § 57 Abs. 1 GSpG der Einsatz, gemäß § 57 Abs. 2 GSpG in Verbindung…
…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…