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UFSG RV/0531-G/09Familienbeihilfe für einen serbischen Staatsangehörigen ab 1.1.2006, dessen Kinder keinen gültigen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG besitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2009

…Antrag sei im April 2005 gestellt worden. Somit hätten sich die Kinder bis zur positiven Erledigung dieses Antrages im März 2009 illegal in Österreich aufgehalten. Da ab 1.1.2006 der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich eine Grundvoraussetzung für Familienbeihilfenbezug sei, und für die Kinder bis …

UFSW RV/3330-W/07Ständiger Aufenthalt im Inland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…nicht erfolgen, da Sie weder einen Nachweis über Ihren Aufenthalt in Österreich noch eine für die Gewährung der Familienbeihilfe notwendige Beschäftigung hatten. Ein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt jedenfalls nicht zum Bezug der Familienbeihilfe. Für den Zeitraum ab dem 7.8.2000 (pol. Meldung im…

UFSS RV/0545-S/08Rückforderung von Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen wegen Fehlens eines gültigen Aufenthaltstitels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Ermittlungsverfahren ziehen ließen, sei es für den Einschreiter auch nicht ersichtlich, von welchen Erwägungen sich die Behörde leiten habe lassen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes hielten sich die beiden Kinder des Bw. zu keinem Zeitpunkt unrechtmäßig in Österreich auf. Die mit 11. 10. 2006 gestellten…

UFSW RV/0586-W/02Nachversteuerung von Schwarzlohnzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2008

…den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und wäre daher unbeschränkt steuerpflichtig. Daraus folge, dass der Dienstnehmerin die Steuerabsetzbeträge zustünden. Es könne daher unter Berücksichtigung dieser Absetzbeträge zu keiner Lohnsteuerbelastung kommen. Folge man der Aussage des Bw., wonach die Dienstnehmerin erst ab September 1996 in Österreich tätig…

UFSW RV/1198-W/09Ein polnischer Staatsbürger fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger, sodass er für einen Anspruch auf Familienbeihilfe eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet nichtselbständig tätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…(Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) hat in einem Schriftsatz vom 13. Jänner 2009 zum vorliegenden Sachverhalt ausgeführt, dass der Bw. im Ergebnis eher eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung ausüben würde. Aus den Begründungsausführungen der abweisenden Berufungsvorentscheidung geht hervor, dass mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz Österreich den Beitritt der neuen…

UFSW RV/3328-W/08Normalsatz von 20% USt bei Umsätzen aus einer Kontaktsauna?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2008

…Verdacht der Geheimprostitution, illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet weist als Tatort die Angabe "Kl.0, A-Str. 18, Sauna für Saunafreunde ehemals A-Sauna ehemals D. Sauna" aus und enthält folgende Beschreibung des Tatorts: Von Außen ist über der Tür in Leuchtschrift "SAUNA" angebracht. Das Lokal…

UFSW RV/3073-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe auf Basis einer zulässigen Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…die XY wegen illegaler Beschäftigung - unter anderem des Bw. - eine Strafe verhängt worden sei. Eine solche Tätigkeit wäre somit gemäß § 2 iVm § 3 Abs. 2 AuslBG bewilligungspflichtig gewesen. Da der Bw. die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht nachgewiesen habe, übte er in Österreich keine rechtmäßige…

UFSW FSRV/0016-W/11Vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit. a FinStrG. Eingetretene Teilverjährung nach § 31 Abs.5 FinStrG. Vergleich der Rechtslage nach § 4 Abs.2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2011

…den Umständen erkennen musste, dass die Zigaretten abgabenunredlicher Herkunft sind. Ebenfalls als allgemein bekannt ist es anzusehen, dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, demzufolge der Handel mit Rauchwaren nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt ist und Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Tabakmonopolgesetzes strafbar sind. Dem Bw…

UFSF RV/0306-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei Zinsen aus Darlehen an Nichtbanken?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007Teil 1/2

…welche Schritte die Staatsanwaltschaft in Österreich gesetzt hat und welche Informationen ihr im Hinblick auf IA zugekommen sind. Unterlagen Anhand dieser könnten die betrügerischen Absichten und Geschäfte der EACC dokumentiert werden. Sachverständigengutachten Die bisherige Beurteilung der Rechtsnatur der EACC-Anlage durch unabhängigen Finanzsenat und VwGH…

UFSW RV/1442-W/03Schätzung der Entgelte wegen nicht nachvollziehbarer Einlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…dass der in M, VG 19 ansässige Herr GG Darlehen zu einem hohen Zinssatz vergebe, wobei es sich bei Herrn ZI nicht um den einzigen Darlehensnehmer in Österreich handeln dürfe. Aus den im Prüfungsverfahren vorgelegten Belegen sei ein Aufenthalt des Herrn I in M dokumentiert…

UFSW RV/1568-W/10Wird im Falle von Leistungen die unter § 19 Abs. 1a UStG 1994 (Bauleistungen) fallen Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln ausgewiesen, so schuldet der Leistende Umsatzsteuer nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 und der Leistungsempfänger kann die ausgewiesene Vorsteuer nicht abziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2012

…nach der Spezialbestimmung des § 19 Abs. 1a UStG 1994) auch in Unkenntnis der Gesetzeslage hätte auffallen müssen. Dass versierte Kräfte der österreichischen Wirtschaftspraxis die seit dem 30. September 2002 anzuwendenden Sonderbestimmungen für Bauunternehmen auch nach mehreren Jahren noch nicht kannten, entspricht nicht den Erfahrungen des…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 1/4

…von inländischen Usern während ihrer Aufenthalte im Ausland abgezogen. Die Inlandsaufenthalte von Ausländern sowie die Auslandsaufenthalte von Inländern wurden ....den Publikationen der Statistik Austria entnommen. Hierbei ergibt sich, dass es mehr Auslandstage von Österreichern gibt, als Inlandsaufenthalte von Personen die in den anderen Märkten der…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/3

…von inländischen Usern während ihrer Aufenthalte im Ausland abgezogen. Die Inlandsaufenthalte von Ausländern sowie die Auslandsaufenthalte von Inländern wurden ....den Publikationen der Statistik Austria entnommen. Hierbei ergibt sich, dass es mehr Auslandstage von Österreichern gibt, als Inlandsaufenthalte von Personen die in den anderen Märkten der…

UFSW RV/1071-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Wettgebühr) ist eruierbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets des Wettanbieters einzubeziehen, und die Bemessungsgrundlage ist schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/3

…vorübergehenden Aufenthaltes im Inland (z.B. Urlaub in Österreich, längerer berufsbedingter Aufenthalt in Österreich) über ein mobile device oder einen Internetanschluss im Inland an Wetten teilnehmen: Wenn registrierte User, die bei ihrer Registrierung einen Wohnsitz im Ausland angegeben haben, bei ihrem Aufenthalt in Österreich an…

UFSW RV/1914-W/131. Für die Wettgebühr ist die "Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus" bei Online-Wetten z.B. über Selbstauskunft des Wettteilnehmers, ermittelbar. 2. In die Bemessungsgrundlage der Wettgebühr sind auch Free Bets (Gutscheine) des Wettanbieters einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage kann geschätzt werden. 3. Die Wettgebührenabrechnung ist eine Sonderform der Selbstberechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013Teil 3/4

…vorübergehenden Aufenthaltes im Inland (z.B. Urlaub in Österreich, längerer berufsbedingter Aufenthalt in Österreich) über ein mobile device oder einen Internetanschluss im Inland an Wetten teilnehmen: Wenn registrierte User, die bei ihrer Registrierung einen Wohnsitz im Ausland angegeben haben, bei ihrem Aufenthalt in Österreich an…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4

…ihrem Aufenthalt in Österreich an Spielen teilnehmen, liegt jedenfalls eine Teilnahme vom Inland aus vor. (im übertragenen Sinn wie "Japanerbeispiel" von Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 4). 16. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist gemäß § 57 Abs. 1 GSpG der Einsatz, gemäß § 57 Abs. 2 GSpG in Verbindung…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

…ihrem Aufenthalt in Österreich an Spielen teilnehmen, liegt jedenfalls eine Teilnahme vom Inland aus vor. (im übertragenen Sinn wie "Japanerbeispiel" von Arnold, Rechtsgebühren8, zu § 16 Rz 4). 16. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist gemäß § 57 Abs. 1 GSpG der Einsatz, gemäß § 57 Abs. 2 GSpG in Verbindung…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…folgende Fälle vor: - Ein Teilnehmer mit Wohnort innerhalb Österreichs könne daher sowohl vom inländischen Wohnort aus als auch vom Ausland aus das Spielangebot nutzen. - Ein Teilnehmer mit Wohnort in Österreich kann an Ausspielungen auch auf einem Aufenthalt im Ausland teilnehmen (Internetanschluss/mobile device). - Es sei…