…die Zuerkennung des Vorsteuerabzuges vor. Hat ein Abgabepflichtiger - aufgrund hoheitlicher Anordnung in Bescheidform - lediglich einen Ersatz für die im Zusammenhang mit dem Auftrag der Bezirkshauptmannschaft vorerst vom Land und endgültig vom Bund getragenen Kosten einer Ersatzvornahme durch ein Unternehmen geleistet, so kann von einem Leistungsaustausch…
…Leiche aufgrund einer behördlichen Anordnung über längere Zeit aufgebahrt bleiben müsse, komme bei der Bw. kaum vor. Im Normalfall würden Leichen nur einen Tag aufgebahrt. Das gleiche gelte auch für die Verwendung des Obduktionsraumes. Somit sei die Nutzung der Aufbahrungshalle an keinen hoheitlichen Akt gebunden…
…Die Zurverfügungstellung der Sporthalle an die schulerhaltenden Schulgemeinden, "Hauptschulgemeinde K." sowie "Schulgemeinde Poly" für Zwecke der Erteilung von Turnunterricht stellt demnach eine hoheitliche Tätigkeit dar, zu der die Bw. kraft gesetzlicher Anordnung verpflichtet ist. Diese Zurverfügungstellung an die Schulgemeinden ("Hauptschulgemeinde K.", "Schulgemeinde Poly") wird auch…
…umsatzsteuerbar sein können, bei denen die Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer auftritt (FN 3), wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben unter die Begünstigung des Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001 fielen. Von den Verkehrsteuern befreit sei daher auch die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben. (FN…
…nicht umsatzsteuerbare Vorgänge. Da nur jene Tätigkeiten umsatzsteuerbar sein können, bei denen die KöR als Unternehmer auftritt, wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben erfasst wären. Von den Verkehrsteuern befreit ist daher auch die Übertragung von nichthoheitlichen Aufgaben. Ohne Bedeutung ist schließlich, ob eine…
…2003 mit der Errichtung einer Sporthalle, deren Fertigstellung erfolgte im September 2004. Die Sporthalle wird sowohl für schulische (also hoheitliche und daher nichtunternehmerische) und als auch für unternehmerische Zwecke (Vermietung) verwendet. Die diesbezüglichen Nutzungsverhältnisse betragen unstrittig 46% zu 54%. Das Finanzamt gewährte nur einen Vorsteuerabzug…
Die Behandlung der Mindestkörperschaftsteuer sowie dazu erfolgte vorherige Vorauszahlung gehört jedoch nicht zu diesen Spezialfällen, denn die diesbezüglichen gesetzlichen Anordnungen sind gut ausjudiziert. Die von Ihnen zB angesprochenen Rechtsvorschriften im § 24 KStG wurden bereits wiederholte Male vom VfGH auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und allenfalls nach…
…denen die Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer auftritt, wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben unter die Begünstigung des Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 fielen. Von den Verkehrsteuern befreit sei daher auch die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben. Ohne Bedeutung ist nach Auffassung von Ehrke…
…denen die Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer auftritt, wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben unter die Begünstigung des Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 fielen. Von den Verkehrsteuern befreit sei daher auch die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben. Ohne Bedeutung ist nach Auffassung von Ehrke…
…folgt begründete: Eine hoheitliche Tätigkeit liege gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 vor, wenn sie der öffentlichen Gewalt diene. Eine Ausübung öffentlicher Gewalt sei immer dann anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handle, zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet sei…
…Sinne von Anordnungen setze, in welchen zwischen ihm als Organ der Gebietskörperschaft und dem Bürger ein Über- und Unterordnungsverhältnis bestehe, wie es bei der Erlassung von Bescheiden, Beschlüssen und Urteilen der Fall ist. Da sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Liechtensteins keine hoheitlichen Befugnisse für…
…denen die Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer auftritt, wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben unter die Begünstigung des Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 fielen. Von den Verkehrsteuern befreit sei daher auch die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben. Ohne Bedeutung ist nach Auffassung von Ehrke…
…Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer auftritt (FN 3), wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben unter die Begünstigung des Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 fielen. Von den Verkehrsteuern befreit sei daher auch die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben. (FN 4) Ohne Bedeutung ist nach Auffassung…
…und Verwertung von Abfall zum Gegenstand haben und die Vollziehung des § 34 NÖ Bauordnung. Das bedeute, dass von den verbandsangehörigen Gemeinden mittels Gemeinderatsbeschlüssen hoheitliche Aufgaben auf den Bw. übertragen worden seien. In diesem Sinn stelle der Bw. an die BürgerInnen der verbandangehörigen Gemeinden Bescheide aus…
…nicht umsatzsteuerbare Vorgänge. Da nur jene Tätigkeiten umsatzsteuerbar sein können, bei denen die KöR als Unternehmer auftritt, wäre diese Anordnung überflüssig, wenn nur hoheitliche Aufgaben erfasst wären. Von den Verkehrsteuern befreit ist daher auch die Übertragung von nichthoheitlichen Aufgaben. Ohne Bedeutung ist schließlich, ob eine…
…Friedhof befinde, zur Aufbahrung von Leichen eine Aufbahrungshalle zu errichten sei. Nach Ansicht des Prüfers sei die Errichtung der Aufbahrungshalle auf Grund dieser landesgesetzlichen Verpflichtung dem hoheitlichen Tätigkeitsbereich der Gemeinde zuzurechnen. Ein Vorsteuerabzug stehe daher nicht zu (Tz 1 des Prüfungsberichtes vom 22. Jänner 2007…
…4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG (im Folgenden: RL) ergebe sich, dass es unzulässig sei, die streitgegenständliche Überlassung einer Leichenhalle als hoheitliche Tätigkeit der Gemeinde zu qualifizieren. Nach Art. 4 Abs. 1 und 2 der RL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit…
…dass für Lieferungen das Gesetz bestimme "Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt." Diese Bestimmung sei ausdrücklich nicht auf den Eigenverbrauch im Inland bezogen. Nach dem Dafürhalten des Bw…
…Bescheid eine der Rechtskraft fähige, förmliche, hoheitliche Willensäußerung einer Abgabenbehörde für den Einzelfall darstellt, hat er, wie § 93 Abs. 2 ausdrücklich normiert, im Spruch die Person zu nennen, an die er ergeht. Nach der Anordnung des § 243 BAO ist gegen Bescheide, welche die Abgabenbehörden erster…
…im Ansässigkeitsstaat erfolgt. Mit Liechtenstein wurde vereinbart, dass für die Beurteilung, ob eine hoheitliche oder kaufmännisch-gewerbliche Tätigkeit vorliegt, aus österreichischer Sicht die österreichische Rechtslage maßgebend ist. Die Betreuung von Jugendlichen im Rahmen eines Jugendtreffs (Freizeitanlage) oder eines Jugendbüros stellt (ungeachtet dessen, dass die Bezahlung…