…EuGH sei dabei von einer "sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück" ausgegangen. Im Berufungsfall seien jedoch die - bereits in der Berufung angeführten - Abgrenzungskriterien der EuGH-Entscheidung Walderdorff maßgebend. Überdies habe der EuGH zur Frage, ob Fischereirechte grundstücksgleiche Rechte darstellen, noch nicht Stellung genommen. E…
…Z 5 ABGB; siehe OGH vom 28.07.1998, 1 Ob 13/98p und die von Ruppe angeführte Literatur). Die von Lehre und Judikatur (vgl. oben) unstrittig als grundstücksgleich eingestuften Rechte (Baurecht und Mineralgewinnungsrechte) sind ebenfalls (kraft Gesetzes) unbewegliche Sachen (§ 6 Abs. 1 Baurechtsgesetz, RGBl…
…Recht mit 20% Umsatzsteuer erfasst, ab 2005 jedoch (laut Konto 4132) unter Hinweis auf obig genannte Steuerbefreiung mit 0% fakturiert Da das Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört und als eigenständig bewertbares von Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut gilt, ist (so wie veranlagungsgemäß 2003…
… 6 Abs. 1 Z 16, Anm 29) würde übersehen, dass das UStG 1994 mit der Erweiterung gerade die von Grund und Boden unabhängigen, jedoch grundstücksgleichen Rechte erfasse. Zuletzt gibt Ruppe aber zu Bedenken, dass offen sei, ob diese Auffassung bzw. die "Erweiterung der Befreiung" insoweit…
…477 Z 5 ABGB ; siehe OGH vom 28.07.1998, 1 Ob 13/98p und die von Ruppe angeführte Literatur). Die von Lehre und Judikatur (vgl. oben) unstrittig als grundstücksgleich eingestuften Rechte (Baurecht und Mineralgewinnungsrechte) sind ebenfalls (kraft Gesetzes) unbewegliche Sachen ( § 6 Abs. 1 Baurechtsgesetz …
…wurde. Fraglich sei, ob für den Anteil an einer grundstücksverwaltenden KG die ,lange' zehnjährige Spekulationsfrist für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte oder die ,kurze' Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter zur Anwendung komme. Die österreichischen Höchstgerichte hätten sich bis dato nicht mit dieser Frage befasst. Im Bereich der…
…erworben worden, sondern nur ein Baurecht auf einem Teil dieser Parzelle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 51 Abs. 2 BewG (Bewertungsgesetz) gelten als Grundstücke auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, werden gem. § 56…
…als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG), BGBl. 1955/148 idgF, gelten als "Grundstücke" auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte und zählen damit zum "Grundvermögen". Diese Baurechte oder sonstigen grundstücksgleichen Rechte sind nach § 56 Abs…
…als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein grundstücksgleiches Recht. Gemäß § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG), BGBl. 1955/148 idgF, gelten als "Grundstücke" auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte und zählen damit zum "Grundvermögen". Diese Baurechte oder sonstigen grundstücksgleichen Rechte sind nach § 56 Abs…
…§ 53 bis 56 BewG zu erfolgen, wobei § 56 BewG ausschließlich auf das Baurecht und die sonstigen grundstücksgleichen Rechte Anwendung findet. Gebäude auf fremden Grund und Boden sind dagegen nach der allgemeinen Bestimmung des § 53 BewG zu bewerten. Dem Begehren im Vorlageantrag hinsichtlich Abzug eines Grundstückswertes…
…der Eintragung im Lastenblatt der belasteten Liegenschaft entsteht. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einheitswert Gemäß § 51 Abs. 2 BewG 1955 gelten als Grundstücke auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, werden gem. § 56 Abs…
…Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind höchstens mit den um Absetzungen für Abnutzung nicht gekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn Gegenstand der Einlage - Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) sind, die innerhalb der letzten zehn Jahre, - sonstige Wirtschaftsgüter sind, die innerhalb eines Jahres vor dem…
…beginnend mit 1.1.2005. X. Sonstiges Die Vertragsparteien halten fest, dass zum Einbringungsgegenstand weder Liegenschaften noch Liegenschaftsanteile oder grundstücksgleiche Rechte gehören. Festgehalten wird weiters, dass der Geschäftsherr keine Bestandverträge abgeschlossen hat, in welche sie Bestandnehmer ist und der Hauptmietzins niedriger als der angemessene Hauptmietzins…
…die Schlussbesprechung vom 25. Februar 2010 ist zum Prüfungsergebnis zu entnehmen: 1. Anlagevermögen - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Die vorgenannte Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 16.10.2006 eine Liegenschaft, mit der Grundstücksadresse J-Straße 1**, in [PLZ] Stadt-L erworben. Auf diesem Grundstück wurde…
…2 Abs. 3 Z 1 bis 5 leg. cit. gehören, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), sind solche, die losgelöst vom Grundstück erworben und übertragen werden können. Damit werden insbesondere das Baurecht, das…
…Gegenteil, einen Vorteil aus dem Baurecht ziehe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Einheitswert Gemäß § 51 Abs. 2 BewG 1955 gelten als Grundstücke auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte. Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, werden gem. § 56 Abs. 1…
…Hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der gegenständlichen Grunddienstbarkeit um ein grundstücksgleiches Recht oder um einen Bestandteil des Grundstücks handelt, ist zunächst Folgendes zu bemerken: Dienstbarkeiten, die (wie hier zutreffend) mit dem Besitz an einer bestimmten Liegenschaft verbunden sind (Grunddienstbarkeiten), sind Rechte, die Bestandteile…
…zulässig erachten, weder zivil- noch steuerrechtlich zu. Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile (insbesondere Gebäude) und des Zubehörs. Als Grundstücke gelten auch das Baurecht und sonstige grundstücksgleiche Rechte (§ 51 Abs. 2 BewG) sowie ein Gebäude, das…
…Februar 2006 angeführt, haben laut Anlagenverzeichnis die Mieterinvestitionen (Konto 210: Mieteinbauten / innerhalb SACHANLAGEN / Position ´Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund´) eine Abschreibungsdauer von zehn Jahren; die Ölbilder und der Baukostenzuschuss jeweils eine solche von acht Jahren (Konto 580: Betriebs- und…
…nicht erkennbar. Ebenso wenig ist zu entnehmen, ob und inwieweit die Güter allenfalls mit Rechten Dritter oder Belastungen (wie zB Pfandrechten oä.) behaftet sind. In der Anlage sind überdies auch Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten enthalten, obgleich das Kaufrecht laut Erklärung vom 21. Dezember 2001…