…2002/00220-001 schuldig erkannt, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Villach [nunmehr: Spittal Villach] [ergänze: grob] fahrlässig [als Verfasser der Steuererklärungen seines Klienten DI K dazu beigetragen, dass] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [des Steuerpflichtigen von diesem] im Jahre 2000 [gemeint: betreffend…
…S wählte. H sei daher der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 3 FinStrG schuldig zu sprechen gewesen, wobei bei der Strafbemessung als mildernd dessen finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die erfolgte Schadensgutmachung durch den Nebenbeteiligten, als erschwerend der lange Tatzeitraum zu werten gewesen wären. Gegen dieses…
…§ 55 FinStrG (diese Bestimmung sah als prozessuale Voraussetzung für die Durchführung der mündlichen Verhandlung im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren in Verfahren wegen Hinterziehung oder fahrlässiger Verkürzung bestimmter zu veranlagender Abgaben deren rechtskräftige und endgültige Festsetzung für den Tatzeitraum vor) mit Wirkung vom 21. August 1996 durch BGBl…
…Oktober 2006 wieder in Österreich sei. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg zu GZ. 234 vom 7. Mai 2009 ist JD - wie vom Spruchsenat festgestellt - wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen worden. Das diesbezügliche Verfahren beim Landesgericht Salzburg gegen…
…Geschenkannahme durch Machthaber, Förderungsmißbrauchs, Wuchers, betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vollstreckungsvereitelung und Hehlerei wird durch tätige Reue aufgehoben. (2) Dem Täter kommt tätige Reue zustatten, wenn er, bevor die Behörde (§ 151 Abs.3) von seinem Verschulden erfahren…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Harald Österreicher und Kommerzialrat Otto Trunner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., Steuerberater, geb. Dat. in xxx, whft. xx, vertreten durch WTH, yy, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen…
…AS für schuldig erkannt, gemeinsam als geschäftsführender Gesellschafter (HH) bzw. als geschäftsführender leitender Angestellter (AS) der Firma H&F KG 1) von März 1999 bis spätestens Mitte 2000 grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit der KG dadurch herbeigeführt zu haben, dass sie kridaträchtig handelten, indem sie überhöhte…
…Februar 2010, wurde G wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z. 3 StGB (grob fahrlässige Vereitelung der Befriedigung von Gläubigern in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit durch übermäßigen, mit seinen Vermögensverhältnissen oder seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem…
…rechtskräftig am 11. Juli 2005, GZ. 9 Hv 1/2005g wurde R nunmehr wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 StGB schuldig gesprochen und über ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt, welche am 3. Oktober 2008 endgültig nachgesehen worden ist (Strafregister). Mit…
…November 2008 und vom 27. August 2009 wegen Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen nach § 153c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 2 und 5 Z. 4 StGB schuldig gesprochen. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde…
…über die S GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 28. März 2000, GZ. 14 EVr 443/2000,wurde der Beschuldigte wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 114 ASVG schuldig gesprochen…
…über die S GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 28. März 2000, GZ. 14 EVr 443/2000,wurde der Beschuldigte wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 114 ASVG schuldig gesprochen…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer KR. Otto Trunner und ÖKR. Stefan Hauser als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., Steuerberater, geb. xxx, whft. xx, vertreten durch Stb., x, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß…
…auch daraufhin diesen Veräußerungserlös nicht offen gelegt hat, so kann am Vorliegen einer zumindest grob fahrlässigen Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer 1995 kein wie immer gearteter Zweifel bestehen. Nach Ansicht des Berufungssenates geht eine derart weitgehende Vernachlässigung der dem Bw. zweifelsfrei bekannten Verpflichtungen zur Sammlung und Aufbewahrung…
…September 2010, 38 Hv xyz/08s, rechtskräftig am 5. Oktober 2010, wurde KG der grob fahrlässigen Gläubigerbeeinträchtigung nach § 159 Abs. 1 und 2 StGB schuldig gesprochen, weil er in der Zeit von Oktober 2000 bis zum 5. Februar 2002 als Geschäftsführer der L-GmbH einen…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
…späteren, nach reiflicher Überlegung erfolgten Bestreitung. Es wäre dem Bf. bei Unkenntnis zumindest grobe Fahrlässigkeit bei der Mitwirkung an diesen Malversationen vorzuwerfen gewesen - auch der Spruchsenat habe das als erwiesen angesehen und daher einen Schuldspruch gemäß §§ 37 Abs.1 und 45 Abs.1 FinStrG verhängt -…
… 34 FinStrG anzuwenden gewesen, wonach hier eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung vorliege. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw., seiner persönlichen Notlage und des Vorliegens des grob fahrlässigen Verhaltens wäre jedenfalls mit einer wesentlich niedrigeren Geldstrafe vorzugehen gewesen; insbesondere wäre mit einer Geldstrafe bis zum einfachen des…
…an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Letzteres wird dann nicht zutreffen, wenn dem Abgabepflichtigen überhaupt kein Verschulden oder allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Grob fahrlässig ist in diesem Zusammenhang gleichzusetzen mit auffallender Sorglosigkeit. Letztere ist insbesondere dann gegeben, wenn vom Abgabepflichtigen die im Verkehr…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…