…auf Antrag gemäß Art. 239 ZK mit Bescheid vom 4.5.2010 wieder erlassen, da ihr bei dem Importvorgang als gutgläubigem Beteiligten weder betrügerisches noch grob fahrlässiges Verhalten anzulasten sei. Mit diesem Bescheid ist die Zollschuld gegenüber der Firma X gemäß Art. 233 ZK wieder…
… Witte Zollkodex RZ. 20 zu Art. 239 ZK). Danach handelt offensichtlich (= grob) fahrlässig, wer die erforderliche Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen in Bezug auf die Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und im Stande ist, in ungewöhnlichem Maße verletzt…
…ungenaue Anweisungen ("ich habe ihm gesagt, er solle die Waren laden und bis dahin müsste sie dann auch verzollt sein") gegeben hat, hat er grob fahrlässig die Einhaltung der gebotenen und ihm auch zumutbaren Sorgfalt außer Acht gelassen. Gem. § 161 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter…
…Der Spruchsenat hat festgestellt, diese Rechtfertigung sei nicht unglaubwürdig. Vorsätzliches Handeln sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, dem Beschuldigten sei aber grob fahrlässiges Handeln anzulasten. Bei der Strafzumessung wurde als erschwerend nichts, als mildernd die Unbescholtenheit und die Schadensgutmachung berücksichtigt. Der Beschuldigte hat anlässlich der mündlichen Verhandlung…
…Der Amtsbeauftragte hielt ihr vor, dass am 9.1.2007 der Druck in Hinblick auf die Abholung der Kinder aus dem Kindergarten nicht so groß gewesen sein könne, wenn in der Eingewöhnungszeit die dortige Anwesenheit 2 Stunden währt und die Amtshandlung bei der Nachschau nur…
…Blatt Nr. 20, gemäß § 146 FinStrG für schuldig erkannt, den Tatbestand der (fahrlässigen) Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erfüllt zu haben. Diese vereinfachte Strafverfügung ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Strittig ist einzig die Frage, ob diese Binnenbeförderung einen Verstoß gegen die…
…Blatt Nr. 24, gemäß § 146 FinStrG für schuldig erkannt, den Tatbestand der (fahrlässigen) Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erfüllt zu haben. Diese vereinfachte Strafverfügung ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Strittig ist einzig die Frage, ob diese Binnenbeförderung einen Verstoß gegen die…
…Blatt Nr. 19, gemäß § 146 FinStrG für schuldig erkannt, den Tatbestand der (fahrlässigen) Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG erfüllt zu haben. Diese vereinfachte Strafverfügung ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Strittig ist einzig die Frage, ob diese Binnenbeförderung einen Verstoß gegen die…
…Österreich fahrlässig die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt (Verkürzungsbetrag an Tabaksteuer: € 168,15; Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG: € 1.627,40). Er hat dadurch a) die Finanzvergehen der Verzollungsumgehung gemäß…
Den zitierten Erläuterungen und Einreihungshinweisen zum Harmonisierten System und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist gemeinsam, dass die Anzahl der Sitzreihen, der Sitzplätze, die Frachtkapazität und die Ausstattung der Fahrzeuge wesentliche Kriterien für die Einreihung von so genannten Pick-ups darstellen. Auch bei Berücksichtigung dieser…
…verspätet aber unverändert gestellt worden sind und dass kein Versuch vorlag, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen. Zu prüfen ist nun, ob die Bf grob fahrlässig ihrer Verpflichtung, die Waren fristgerecht der Bestimmungszollstelle zu gestellen, nicht nachgekommen ist. Die Bf weist in ihren Eingaben…
Den zitierten Erläuterungen und Einreihungshinweisen zum Harmonisierten System und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist gemeinsam, dass die Frachtkapazität, die Ausstattung der Fahrzeuge, die Anzahl der Sitzreihen und die der Sitzplätze wesentliche Kriterien für die Einreihung von so genannten Pick-ups darstellen. Auch bei Berücksichtigung…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden. Offensichtlich (grob) fahrlässig ist eine Verfehlung dann, wenn die erforderliche Sorgfalt in Bezug auf die Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen im besonders schweren Maße verletzt wird. Eine derartige…
…wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich der zollamtlichen Überwachung entzieht. Der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs.1 FinStrG macht sich schuldig, wer die in § 35 Abs. 1 FinStrG bezeichnete Tat fahrlässig begeht. Der objektive Tatbestand - die Entziehung der verfahrensgegenständlichen Waren aus der zollamtlichen Überwachung (durch Nichtstellung innerhalb der…
…N. die Waren noch nicht bezahlt hatte und daher noch keine Auslagerung stattfinden konnte, rechtfertigt keinesfalls die von der Bf. gewählte Vorgangsweise. Sie hat somit ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt, was die Anwendung des Art. 859 ZK-DVO ausschließt. Es war daher spruchgemäß zu…
…In der Berufung der beiden Beschuldigten wurde hingegen beantragt, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen und darin das angefochtene Straferkenntnis dahingehend abzuändern, dass sie lediglich wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben für schuldig erkannt, vom Vorwurf des Schmuggels aber freigesprochen werden, sodass auch die Strafe des Wertersatzes entfalle…
…Fahrer des Einschreiters sei keinesfalls ein Versuch, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, er sei ja zur Verzollung bei der Spedition K. erschienen. Auch liege eine grobe Fahrlässigkeit nicht vor, da A. davon ausging, dass die Spedition K. als zugelassener Empfänger zur Verschlussabnahme berechtigt…
…billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der zollamtlichen Überwachung entziehen. Demnach kommt die Firma B-Spedition als Zollschuldnerin in Betracht, wenn sie durch grob fahrlässiges Handeln an der Entziehung beteiligt war. Schließlich kann auf eine weitere Person, den Pflichteninhaber, nach Art. 203 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft, 1090 Wien, Währinger Strasse 2-4, vom 3. April 1998 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. März 1998, Zl. 100/30852/98, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der…