…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw. genannt) erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) form- und fristgerecht Berufung, weil er die Berücksichtigung der so genannten großen Pendlerpauschale begehrte. Begründend führte er aus, dass ihm für die Wegstrecke von rund 34 km zwischen seiner Wohnung…
…ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" die Berücksichtigung von 2.931,00 € [ab 1.7.2007 gültiger jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Fahrtstrecke ab 60 km] als Werbungskosten. Nach entsprechendem Ergänzungsersuchen vom 14. November 2008 sei lt. Aktenvermerk des Finanzamtes vom 20…
…der Berufungsvorentscheidung vom 2. Februar 2008 im Wesentlichen aus, dass das beantragte große Pendlerpauschale für einen einfachen Arbeitsweg zwischen 20 und 40 km nicht berücksichtigt werden könne, da der einfache Arbeitsweg laut dem Routenberechnungsprogramm "Map24" vom Wohnort zum Dienstort der Bw. lediglich eine Länge von…
…2012 (L 1-2012) samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…Juni 2011, mit welchem es ua. das sog. große Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km mit einem jährlichen Pauschbetrag von 1.356,00 € als Werbungskosten ansetzte, mit Bescheid vom 8. Jänner 2013 auf Anregung der Bw. [dabei begehrte die…
…Höhe von 701,91 € ergab. Das Finanzamt begründete dies damit, dass die Voraussetzungen für die große Pendlerpauschale nicht vorliegen, weil auf mehr als der Hälfte der Entfernung ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden und dessen Benutzung ("dieses") auch zeitlich zumutbar sei. Deshalb sei die kleine Pendlerpauschale…
…11. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer machte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2010 und 2011 jeweils das große Pendlerpauschale geltend. Der Vorhalt des Finanzamtes Bregenz vom 3…
…des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke…
…718)" die Berücksichtigung von 2.568,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Fahrtstrecke von 40 km bis 60 km] als Werbungskosten. Nach zunächst (antragsgemäßen) Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2011 hob das Finanzamt diesen Einkommensteuerbescheid 2011 vom…
…mit Schriftsatz vom 6. August 2012 dagegen Berufung, beantragte die Berücksichtigung der sog. großen Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von 11 km mit einem jährlichen Pauschbetrag von 342,00 €, erklärte, dass es beim G keine Haltestelle für Busfahrten nach B gebe, und legte das…
…Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 die Pendlerpauschale nicht an. Der Bw. brachte Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 ein, weil die große Pendlerpauschale nicht berücksichtigt worden sei. In einem weiteren Schreiben erklärte der Bw., dass er mindestens 1 mal/Woche von seinem Wohnsitz in die Firma…
…Wien. Seit 30. September 2003 besitzt die Bw eine Eigentumswohnung in Wien samt Garagenplatz. Seitens des Arbeitgebers der Bw wurde in den streitgegenständlichen Jahren im Zuge der laufenden Lohnverrechnung das große Pendlerpauschale - wie von der Bw mit L 34 beantragt - berücksichtigt. Laut Angaben der Bw…
…mit den Erklärungen zum Pendlerpauschale keine unvertretbare Rechtsansicht zugrunde gelegt, sondern konnte sich - wie sich nunmehr zeigt: mit Erfolg - auf die Rechtsauffassung des UFS berufen. Unstrittig ist, dass das "große" Pendlerpauschale auch dann zusteht, wenn vorwiegend Massenverkehrsmittel genutzt werden, obwohl deren Verwendung unzumutbar wäre (vgl…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) wohnt in Sch***** in der Gemeinde O***** und arbeitet im rund 120 km entfernten Wien. Der Bw beantragte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2007 und 2008 unter anderem jeweils das "große" Pendlerpauschale von 2.797,50 € (2007) bzw…
…1 Z 6 lit. c EStG 1988. Dem Bw steht daher das "große" Pendlerpauschale für eine Entfernung von über 60 km zu, also im Jahr 2007 von 2.797,50 € und im Jahr 2008 von 3.151,50 € (im Berechnungsblatt für 2007 wird…
…Lfg, § 16 Tz 101). Beim großen Pendlerpauschale kommt es zusätzlich auch auf die überwiegende Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmittel im Lohnzahlungszeitraum an. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, was unter dem Begriff der Unzumutbarkeit zu verstehen ist, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 4…
…als ein Pendlerpauschale in Höhe von 1.716,24 € berücksichtigt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt aus: "Das große Pendlerpauschale steht dann zu, wenn dem Arbeitnehmer im lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Berücksichtigung eines großen bzw. kleinen Pendlerpauschales sowie die Anerkennung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen für den behinderten Sohn des Berufungswerbers (Bw.) in den Streitjahren 2005 bis 2008. Der Bw. brachte am 11…