…Referenzstaaten") zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr iSd VO (EWG) Nr.881/92 des Rates vom 26.3.1992 in der für Zwecke des EWR-Abkommens angepassten Fassung und der Allgemeinen Bestimmungen dieser Lizenz berechtigt. Auf Grund dieses Umstandes (d.h. der Tatsache, dass nur grenzüberschreitende Warentransporte…
…Transportgewerbes (Güterbeförderungsgewerbes) und des Speditionsgewerbes, Handel mit Waren aller Art | 29.3.2001 | Gewerbeberechtigung: | Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 29.3.1001 bis 27.8.2001: | | | SM , geb…
…angesprochene "Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern vom 4. Dezember 1993" findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet eines der beiden Vertragsstaaten. Die…
…österreichischen Streckenabschnitt eine bilaterale Genehmigung gehabt habe, nicht erforderlich gewesen. Laut der vorgelegten "Niederschrift der 2. Sitzung der deutsch-kroatischen Gemischten Kommission für den grenzüberschreitenden Straßenpersonen- und Güterverkehr vom 24. bis 25. April 2003 in Zagreb" wurde dort vereinbart, dass deutsche und kroatische Unternehmer Gütertransporte…
…entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Liegt eine für den grenzüberschreitenden Güterverkehr Schweden Österreich gültige verkehrsrechtliche Genehmigung nicht vor, dann hat der Pflichteninhaber (Frachtführer) eine der Pflichten nicht erfüllt, die sich aus der Inanspruchnahme des…
…Überführung in die vorübergehende Verwendung als Zollanmeldung geltenden Willensäußerung gemäß Art. 233 ZK abgegeben werden. Damit ist für die Einreise von im Straßenverkehr gewerblich eingesetzten Beförderungsmitteln, deren Aufgabe häufig der wiederkehrende oder der regelmäßige grenzüberschreitende Verkehr ist, eine in verfahrensrechtlicher Hinsicht besonders leichtgängige Lösung geschaffen…
…SLO4, vorgelegt. Wie oben angeführt wird die vorübergehende Verwendung für in einem Drittland zugelassene Straßenfahrzeuge bei gewerblicher Verwendung grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt. Das bedeutet, dass Beförderungen im Rahmen der gewerblichen Verwendung, zu deren Durchführung in einem Drittland zugelassene Straßenfahrzeuge…
…1%), Geschäftsführerin ist X. Unternehmensgegenstand ist "Handel mit Waren aller Art insbesondere Import und Export" sowie "Transport". Laut Gewerberegister besteht eine Gewerbeberechtigung für das konzessionierte Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 15 Kraftfahrtzeugen (§ 2 Abs. 2 Z 2…
…an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Da die Bf. nicht im Besitz einer für den grenzüberschreitenden Güterverkehr Schweden Österreich gültigen verkehrsrechtlichen Genehmigung war, liegt mit dem Passieren der Grenze zu Österreich mit dem Fahrzeug eine Unregelmäßigkeit vor, die zum Entstehen der…
…Juli 2005 wurde der Bf. eingeladen, dem Unabhängigen Finanzsenat mitzuteilen, ob bzw. dass ein und gegebenenfalls welches Bewilligungspapier für den gegenständlichen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr auf der Beförderungsstrecke im Staatsgebiet Italiens vorgelegen hat bzw. verwendet wurde. Der Bf. wurde darauf verwiesen, dass die Beantwortung dieser Frage…
…Juli 2005 wurde der Bf. eingeladen, dem Unabhängigen Finanzsenat mitzuteilen, ob bzw. dass ein und gegebenenfalls welches Bewilligungspapier für den gegenständlichen grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr auf der Beförderungsstrecke im Staatsgebiet Italiens vorgelegen hat bzw. verwendet wurde. Der Bf. wurde darauf verwiesen, dass die Beantwortung dieser Frage…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…den Güterkraftverkehrsmarkt regelnden Bestimmungen somit keine Beschränkung der durchgeführten PKW-Benützung vor. Der Bf. schließt daraus, dass die im Anlassfall vorliegende Form des Binnenverkehrs güterverkehrsrechtlich zulässig gewesen und dem Ausnahmetatbestand des Art. 558 Abs. 1 lit. c zweiter Satz ZK-DVO entsprochen worden sei. Das…
…III, Nr. 53/2005). Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet der Vertragsstaaten (Art. 1 Z 1). Jeder Orts- und Unterwegsverkehr (Binnenverkehr) in Österreich ist untersagt ("Besondere Bedingungen", Punkt 1a auf der Rückseite der…
…vorübergehenden (gewerblichen) Verwendung nach Art. 497 ZK-DVO beantragt werden müssen), für den Verfahrensinhaber, der Fa.FL, zur Zollschuldentstehung nach Art. 202 ZK geführt haben. Die der Fa.X vom Amt der Vorarlberger Landesregierung mit 12. April 2006 erteilten Lizenzen berechtigen zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr…
…00) bereits an die zuständige Bezirkshauptmannschaft im Zusammenhang mit dem von dieser zu führenden Verwaltungsstrafverfahrens wegen des Verdachts der Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen abgeführt worden sei. Gegen diese (am 17.12.2007 zugestellte) Berufungsvorentscheidung richtet sich die am 17.1…
…00) an die zuständige Bezirkshauptmannschaft im Zusammenhang mit dem von dieser zu führenden Verwaltungsstrafverfahrens wegen des Verdachts der Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen abgeführt worden sei. Gegen diese (am 17.12.2007 zugestellte) Berufungsvorentscheidung richtet sich die am 17.1.2008…
…die Berechnung der IZP nicht berücksichtigt. Die Berufungswerberin verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit ## Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) und übte diese Berechtigung unstrittigerweise mit dafür angeschafften Sattelzugmaschinen aus. Die IZP basiert auf der Anschaffung von 30 Zugmaschinen inkl…
…die Bf. mit Eingabe vom 4. Feber 2004 binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass das Fahrzeug ausschließlich zu grenzüberschreitenden Transporten eingesetzt worden sei. Die "Oberhoheit" über den Transport habe der bulgarische Frachtführer gehabt, der selbst über den Transport entschieden habe. Das…
…eines Vertrages mit dem Unternehmen, das das Fahrzeug bereitstellt, für Beförderungen im gewerblichen Güterverkehr oder im Werksverkehr gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird. Nach Artikel 2 dieser Richtlinie lässt jeder Mitgliedstaat unter den in diesem Artikel genannten Voraussetzungen zu, dass Fahrzeuge…