…der Bw. die Möglichkeit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme gehabt, wäre es zum Haftungsbescheid "gar nicht gekommen". Aus den Akten des Finanzamtes sei nämlich ersichtlich, dass ein Verschulden des Bw. nicht gegeben sei bzw. nicht unterstellt werden könne. Aus diesem Grund sei gegen den Bw. auch…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Auch lässt die Höhe der Abgabenschuldigkeiten die gemeinsame Inanspruchnahme beider Vertreter der GmbH zweckmäßig erscheinen. Das Auswahlermessen des Finanzamtes erscheint aber…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…der Bw. die Möglichkeit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme gehabt, wäre es zum Haftungsbescheid "gar nicht gekommen". Aus den Akten des Finanzamtes sei nämlich ersichtlich, dass ein Verschulden des Bw. nicht gegeben sei bzw. nicht unterstellt werden könne. Aus diesem Grund sei gegen den Bw. auch…
…Personen, die eine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten zu verantworten haben, zur Haftung heranzuziehen. Eine Nachrangigkeit der Haftung wie zwischen Abgabenschuldner und Haftendem gibt es im Fall mehrerer Vertreter mit gleichteiligem Verschulden am Abgabenausfall nicht. Der Bw. hat letztlich nichts vorgebracht, was…
…Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe die folgenden Vereinbarungen, welche unabhängig davon gelten, ob die Ehe aus alleinigem, überwiegendem oder gleichteiligem Verschulden beider Vertragsteile aufgehoben wird: 1. Herr M.U. ist verpflichtet, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und…
…bei welcher der Oberste Gerichtshof entschieden hätte, dass die Anwendung saudi-arabischen Rechts mit der Folge, dass die geschiedene Ehefrau nach einer Scheidung mit gleichteiligem Verschulden lediglich drei Monate Unterhalt erhalten würde, nicht der genannten Klausel widerspreche. Weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erfüllung religiöser…
…entschieden habe, dass die Anwendung saudiarabischen Rechts mit der Folge, dass die geschiedene Ehefrau nach einer Scheidung mit gleichteiligen Verschulden lediglich drei Monate Unterhalt erhalten habe, nicht der genannten Klausel widerspreche. Weitere im Zusammenhang mit der Erfüllung religiöser Pflichten des Islams zu nennende Rechtsfragen, welche…
…In diesem Zusammenhang werde auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs…
…an das Finanzamt abgeführt, so sei nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH falle dem Vertreter ein Verschulden zur Last, wenn er Löhne ausbezahle, aber die darauf…
…seien, da die Firma G mbH in Folge Konkurseröffnung am 15.09.2004 aufgelöst worden sei. Ein mangelndes Verschulden an einer Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers (das ist die der Entrichtung der Abgaben) sei trotz entsprechender Aufforderung vom 30.11.2004 nicht dargelegt worden…
…Es sei nicht mehr möglich gewesen, diese unmittelbar vor Konkurseröffnung fällig gewordenen Abgaben zu entrichten. Es wären nicht ausreichende Mittel zur Entrichtung der Abgaben und gleichteiligen Zahlung der Verbindlichkeiten vorhanden gewesen. Eine Gläubigerbevorzugung habe nicht stattgefunden. Das Finanzamt ersuchte den Bw. mit Ergänzungsvorhalt vom 29…
…nicht stattgefunden habe. Es sei nicht mehr möglich gewesen, diese unmittelbar vor Konkurseröffnung fällig gewordenen Abgaben zu entrichten. Es wären nicht ausreichende Mittel zur Entrichtung der Abgaben und gleichteiligen Zahlung der Verbindlichkeiten vorhanden gewesen. Eine Gläubigerbevorzugung habe nicht stattgefunden. Aus dem Umstand, dass nur die…
…wandte der Bw. ein, dass Voraussetzung für die Haftung eines Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten einerseits eine entsprechende Pflichtverletzung und andererseits das Vorliegen eines Verschuldens und der Kausalität seiner Pflichtverletzung für den Schaden des Fiskus wäre. Ein Geschäftsführer hafte insbesondere dann nicht für Abgabenschuldigkeiten, wenn wegen mangelnder…
…1. 2002 wurde ein Verschulden am Abgabenausfall im Wesentlichen mit dem Argument bestritten, dass die KG aus näher dargestellten Gründen nicht über ausreichende Mittel zur Begleichung sämtlicher Gläubigerforderungen verfügt habe, weshalb der Bw. nur eine anteilige, gleichteilige Befriedigung der Gläubiger durchsetzen habe können. Eine Schlechterstellung…
…der Bw. die Möglichkeit zu einer diesbezüglichen Stellungnahme gehabt, wäre der Haftungsbescheid "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nicht erlassen worden, zumal aus den der Erstbehörde jedenfalls vorliegenden Unterlagen klar abzuleiten sei, dass ein Verschulden des Bw. nicht gegeben sei bzw. nicht unterstellt werden könne. Der Bw. sei…
…ihrem Testament ausdrücklich den Verkauf der Eigentumswohnung und die Aufteilung des Verkaufserlöses auf die beiden Legatarinnen verfügt. Zudem sei aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes die Übertragung von Miteigentumsanteilen in den gleichteiligen Besitz zweier Personen - ausgenommen an Ehegatten - nicht möglich, welcher Umstand der Erblasserin habe bekannt sein müssen…
…können. Für den Eventualfall werde beantragt, den Haftungsbetrag herabzusetzen und die "Forderung" entsprechend dem Verschulden zwischen den beiden Geschäftsführern aufzuteilen. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs. 1…
…Q. als Verkäufer je zur Hälfte die durch Teilung neu entstandenen Grundstücke 335/12 (Baufläche), im Ausmaß von 791 m2 in ihr gleichteiliges Eigentum sowie je einen 1/22 Miteigentumsanteil an den Grundstücken 335/4 SB Weg, 335/20 und 335/21 je SB, alle…