…bereits ausgeführt hat, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass das…
…bereits ausgeführt hat, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht zwangsläufig erwachsen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass das…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Juni 2007 bis einschließlich September 2009 gewährt. Das Finanzamt vertritt den Rechtsstandpunkt, dass mit Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studium beendet sei und ein darüberhinausgehender Anspruch auf Familienbeihilfe nicht bestehe. Die Bw ist hingegen der Auffassung, dass ab Jänner 2011 bis Juni 2001 Familienbeihilfe zustehe…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…besseren Verständnis des Prüfungsstoffes für Herrn R.S. bei." In der Berufungsvorentscheidung vom 14.10.2010 wurden die im Zusammenhang mit dem Studium geltend gemachten Aufwendungen in den Jahren 2005 bis 2008 mit der Begründung nicht berücksichtigt, dass dieses nicht auf die Ausübung eines anderen…
…müssen. Nach diesem absolut notwendigen Langzeitkrankenstand werde sie, nun wieder genesen, im Wintersemester 2008/09 ihr Studium aufnehmen. In der Interimsphase der Rekonvaleszenz wohne die Tochter bei der Familie , die ihr in dieser Lage helfe und die Familienbeihilfe daher sicher nicht zu Unrecht bezogen habe…
…inländischen Universität oder an einer Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen…
…2009 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. M. begann im Wintersemester 2006 an der Universität A. mit dem Studium W. und wechselte im Sommersemester 2008 nach dem dritten inskribierten Semester zur FHWN (Bachelorstudiengang Y). Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 18. März 2009 die für den Zeitraum März…
…d. h. von September 2007 bis Juli 2010 Physiotherapie und wird anschließend ihr Studium Sportwissenschaften beenden. ... Unserer Meinung nach ist diese Situation daher kein schädlicher Studienwechsel. Die Kombination Sportwissenschaften mit Physiotherapie ist für ihren weiteren beruflichen Werdegang ein wesentlicher Vorteil." Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni…
…I oder Elektrotechnik I eine Wiederholung, für einen AHS-Absolventen bedeute es hingegen viel Arbeit. Dieses eine Jahr Unterschied bis zur Erreichung der Matura müsste auch bei der Gewährung der Familienbeihilfe während des Studiums seinen Niederschlag finden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…mit Berufungsvorentscheidung v. 23. Mai 2002 als unbegründet abgewiesen. Strittig ist, ob auf Grund der krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums noch vom Vorliegen einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 ausgegangen werden kann. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Handschriftlich ist ergänzt, dass bei Löschung der Zulassung zum Studium der Account automatisch gelöscht werde. Mit Bescheid vom 24. Jänner 2011 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KG) in Höhe von € 1.567,30 für den Zeitraum Jänner 2009 bis Juli…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…ob ein Studium einem anderen i. S. d. § 34 Abs. 8 EStG 1988 entspricht, darauf an, ob die beiden Studien in ihren "Kernbereichen" übereinstimmen. Freilich kann sich ein Studium trotz gleicher oder ähnlicher Bezeichnung von einem an einer anderen Universität betriebenen inhaltlich auch grundlegend unterscheiden…
…2010 bis 30. September 2010 für das Kind XY ausgezahlten Familienbeihilfe und der entsprechenden Kinderabsetzbeträge, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zug der Überprüfung des Beihilfenanspruchs für das im Spruch genannte Kind gab der Berufungswerber bekannt: "Studium unterbrochen, Studienwechsel". Dazu legte er…
…die genannte Tochter seit September 2008 als ordentliche Studentin an einer türkischen Universität das Hauptfach "Deutsch" studiert. Das Studium dauert acht Semester. Mit Bescheid vom 7. Mai 2010 wurde die für die in Rede stehende Tochter ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2008…
…ersten Studienjahr. Die Semesterstunden wurden durch Absolvierung von zwei Lehrveranstaltungen an der Wirtschaftsuniversität Wien erbracht. Diese Lehrveranstaltungen wurden als freie Wahlfächer für mein Studium an der Technischen Universität in Wien angerechnet. Das dem Antrag beigefügte Sammelzeugnis beinhaltet noch nicht alle Noten des ersten Studienabschnittes, da…