…sie rentenähnlich sind, das heißt die Zeitbegrenzung der zu erbringenden Leistung wird mit Hilfe von unbestimmten Ereignissen umschrieben. Den streitgegenständlichen Geldleistungen, die hypothekarisch gesichert sind, fehlt jedoch jegliches Unsicherheitsmoment. Bei den Bürgschaftsverpflichtungen haben der Bw und die Banken eine feste Summe (weder umsatz- noch gewinnabhängig…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur mit 110% des Nominales bestehen…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös in Höhe des Nominales bestehen und…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös stehen und dem Partizipationskapitalberechtigten kein Stimmrecht…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des Nominales bestehen…
…als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des Nominales bestehen…
…nämlich Genussrechte mit rentenähnlichen Ausschüttungen, das sind Genussrechte mit fixem Zinssatz auf den Nennbetrag, soweit der Bilanzgewinn dazu reicht uä. und aktienähnliche Genussrechte mit einer variablen Verzinsung vom Gewinn. (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote erhöhen, 49). Neben einer gewinnabhängigen Grunddividende werden Genussrechte…
…aaO., 354). Es ist daher vom Grundsatz auszugehen, dass auch eine in Form von schwankenden Bezügen vereinbarte (umsatz- oder gewinnabhängige) "Rente" vom Erwerber des Betriebes mit dem Barwert passiviert werden muß. Die Passivierung ist erforderlich, weil die tatsächlichen Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auf…
…nämlich Genussrechte mit rentenähnlichen Ausschüttungen, das sind Genussrechte mit fixem Zinssatz auf den Nennbetrag, soweit der Bilanzgewinn dazu reicht uä. und aktienähnliche Genussrechte mit einer variablen Verzinsung vom Gewinn. (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote erhöhen, 49). Neben einer gewinnabhängigen Grunddividende werden Genussrechte…
…verändern also ebensowenig die ursprünglichen Anschaffungskosten, und es sind ebensowenig Nach- (Auf-)aktivierungen vorzunehmen, wie auch der Eintritt eines Erlöschungsgrundes (zB Tod) die urspünglich berechneten Anschaffunsgkosten und damit die Bilanzwerte der Aktiva nicht zu beeinflussen vermag (Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, Seite 359). Quantschnigg/Schuch weisen…
… 16 BewG legt hierbei fest, dass der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen sich nach dem Lebensalter dieser Person anhand der in Abs 2 angeführten Faktoren ausgehend vom Jahreswert bestimmt; im gegenständlichen Fall mit dem Faktor 3…
…dass sich der Y. verpflichtet bis 1993 den restlichen Anteil in Höhe von S 240.000,- für eine monatliche Rente von S 10.000,- zu erwerben oder den ersterworbenen Anteil um einen Abtretungspreis von S 1,- zurück zu übertragen. Der Anteil wurde laut dem Abtretungsvertrag…
…Werbungskostenüberhang von rd. 27.000,- €. Sollte der Bw. nicht optieren, käme es innerhalb dieses Zeitraums zu gar keinen steuerpflichtigen Rentenzuflüssen, während gleichzeitig Finanzierungskosten von rd. 225.000,- € anfallen würden. Eine Rendite ergebe sich tatsächlich erst aus der Lukrierung von Steuervorteilen, womit sich die…
…versicherungsmathematischen Grundsätzen zu errechnen. Das ergebe eine Vervielfachung mit 22,4, sohin einen versicherungsmathematischen Wert der gesamten Rente von S 3.698.768,40 (€ 268.799,98). In der vertragsgegenständlichen Urkunde seien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.1997, 96/16/0181…
…der im Jahr 1919 geboren wurde, schloss im Jahr 1997 einen Rentenversicherungsvertrag ab, mit dem er gegen Erlag eines Einmalbetrages von S 1 Mio eine lebenslängliche Privatpension von S 8.651,- monatlich beginnend mit Februar 1997 erhält. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2000 und…
…Dezember 2016 eine monatliche, jeweils am Ersten im Voraus fällige Rente auf die Dauer der ersten zehn Jahre in Höhe von monatlich € 1.453,45 (20.000,-- ATS) und sodann bis 31. Dezember 2016 einen Betrag in Höhe von monatlich € 1.090,09…
…von einem "partiarischen Darlehen" die Rede gewesen sei. Die Bezeichnung des Darlehens als "partiarisch" spricht jedenfalls dafür, dass keine Zinsen, sondern eine gewinnabhängige Vergütung vereinbart wurde. Dieser Schluss ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die Bw. die an sie vom Finanzamt gerichteten Fragen betreffend die…
…2001 (bzw. des Einkommensteuerprotokolls 2001) davon auszugehen, dass eine beachtliche Einkunftsquelle vorliege (Anm.: sh. hierzu weiter unten). Hinsichtlich des Abschlusses der Rentenversicherung für seine Ehefrau sei festzuhalten, dass die Ehefrau in diesem Vertrag nur als versicherte Person, jedoch nicht als Versicherungsnehmerin eingesetzt sei. Da der…
…bezüglich meiner Steuerpflicht informiert zu sein. In weiterer Folge erhielt ich Einkommensteuerbescheide, wobei die Rentenzahlungen im Bescheid als sonstige Einkünfte aufschienen. Hinsichtlich Besteuerung vertraute ich auf die gesetzlichen Grundlagen der Finanzgebarung und die Richtigkeit des Vollzuges durch die Finanzbehörde. Den Zahlungsaufforderungen der angeschlossenen Vorauszahlungsbescheide kam…